Krypto News: Investments sollen in Deutschland besteuert werden
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KommentarKrypto-Investments sollen in Deutschland besteuert werden – und das ist auch gut so
Die grundsätzliche Bevorzugung gegenüber Aktien und anderen Assetklassen lässt sich nicht mehr länger rechtfertigen. Einige Punkte sollte die Politik aber nachschärfen.
Serverfarm in Rumänien, in der Ether geschürft werden
Die Technik hinter der Kryptowährung Ether bildet die Basis für viele dezentrale Finanzanwendungen.
(Foto: Bloomberg)
Nach Jahren des Abwartens kommen endlich bundeseinheitliche Regeln für das Investment in Bitcoin und Co. Das ist gut. Ebenso gut ist, dass manche Kryptoanleger künftig höhere Steuern bezahlen. Die alte Regelung war aus der Zeit gefallen, der Aufschrei der Branche geht fehl. Dennoch sollte der Staat klug nachjustieren.
Was ist passiert? Bisher werden Investments in Bitcoin und Co. steuerlich wie jene in Gold behandelt. Heißt: Der Verkauf der Assets gilt als privates Veräußerungsgeschäft, auf nach einem Jahr erzielte Gewinne fällt keine Abgeltungsteuer an. Kursgewinne nehmen Anleger ergo steuerfrei mit. Diese Sonderregel soll für manche Kryptoinvestments nun wegfallen.
Lange war sie gerechtfertigt. Bitcoin-Investments ähneln tatsächlich der Anlage in Gold, vor allem in einem Punkt, den Börsenguru Warren Buffett seit Jahrzehnten betont: „Gold arbeitet nicht.“ Heißt: Ein Investment in Goldbarren und -münzen wirft abseits des Spekulationsgewinns keine Rendite ab. Gold, im Tresor gelagert, bringt keine Zinsen oder Dividenden; Investoren können nur darauf hoffen, dass der Preis steigt.
Dasselbe galt lange für virtuelle Münzen, die unbewegt in digitalen Tresoren („Wallets“) schlummern. Der Staat hatte diese Besonderheit berücksichtigt, Kryptoanlagen steuerlich bevorteilt.
Doch was früher galt, ist heute nicht mehr in jedem Fall richtig. Der Bitcoin und noch mehr andere Kryptomünzen ähneln immer weniger einem „digitalen Gold“. Von Aufsehern und Politik lange unbemerkt, ist in den vergangenen Jahren ein neues Kryptouniversum entstanden, das unter dem Schlagwort „Decentralized Finance“ (Defi) firmiert.
Decentralized Finance (DeFi) – Glossar
Blockchain heißt eine Datenbanktechnik, die nicht von einer zentralen Instanz, sondern dezentral verwaltet wird. Da jeder Nutzer über eine Kopie verfügt und alle gespeicherten Transaktionen dauerhaft einsehen kann, gilt die Blockchain praktisch als fälschungssicher. Ihre erste Anwendung war die Kryptowährung Bitcoin.
Die digitale Infrastruktur basiert auf der Blockchain-Technologie. Neben dem Handel mit der zugehörigen Kryptowährung Ether können im Netzwerk auch Dienstleistungen oder Verträge abgelegt werden. Sogenannte smarte Verträge („smart contracts“) führen dabei automatisch die programmierten Vereinbarungen aus, sobald die vorher ebenfalls im Code festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Hinter diesem Konzept stehen wertstabile Kryptowährungen. Im Unterschied zu den stark schwankenden freien Coins, zu denen auch der Bitcoin zählt, ist ihr Kurs stabiler. Möglich wird das, indem sie durch reale Anlagen abgesichert werden, etwa durch traditionelle Währungen wie den Dollar oder auch durch Staatsanleihen.
Token sind virtuelle Abbilder physischer Assets. „Tokenisierung“ bezeichnet den Ansatz, klassische Wertpapiere, Aktien, Anleihen, aber auch Immobilienbeteiligungen, Kunstwerke und Sammlerobjekte virtuell handelbar zu machen.
In diesem dezentralen Finanzsystem schlummern Kryptoinvestments nicht länger unbewegt in den Wallets in der Hoffnung auf Kursanstiege. Vielmehr verleihen die Nutzer ihre virtuellen Münzen, stellen sie Kryptoanwendungen zur Verfügung – und verdienen dadurch ein sattes Extra-Einkommen.
Dass der Fiskus von diesen Spekulationsgewinnen im weitgehend unregulierten Defi-Raum eine Scheibe abhaben möchte, ist verständlich. Die grundsätzliche Bevorzugung gegenüber Aktien, Anleihen und anderen Assetklassen lässt sich nicht mehr rechtfertigen. Dennoch sollte der Staat klug eingreifen – und auf die Kritik der Branche hören.
In Teilen macht es sich der Fiskus zu leicht. So ist die simple Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre, auch wenn virtuelle Münzen nur für einen Tag gewinnbringend verliehen werden, willkürlich. Es braucht vielmehr neue, digitale Lösungen, die klar unterscheiden: Wie lang schlummerte eine Münze im virtuellen Tresor, wie lang „arbeitete“ sie? Analog sollte ihr Investor besteuert werden.
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