Premium Analyse zur Einigung bei Betriebsrenten Ein mutiger Wurf

Errechnet wird lediglich eine Zielrente, die unter den erwarteten Kapitalmarktbedingungen erreichbar erscheint.
Nach langem, heftigem Ringen hinter den Kulissen wird der Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz am Donnerstag verabschieden. Es hat allen Unkenrufen zum Trotz das Zeug, der ergänzenden kapitalgedeckten Vorsorge den nötigen Schub zu verleihen. Dies gilt vor allem für das gegen heftige Widerstände der Versicherungswirtschaft beschlossene Sozialpartnermodell.
Danach können ab 2018 Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften eine völlig neue Form der betrieblichen Altersversorgung für eine ganze Branche vereinbaren und Versorgungseinrichtungen mit deren Durchführung beauftragen. Völlig neu deshalb, weil dem Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Einzahlungen auf das Betriebsrentenkonto keine Gegenleistung in Form einer in der Höhe garantierten Rente oder Rendite mehr versprochen wird.
Errechnet wird lediglich eine Zielrente, die unter den erwarteten Kapitalmarktbedingungen erreichbar erscheint. Weil im Sozialpartnermodell nichts garantiert werden darf, entfällt auch die bei den klassischen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung von der Pensionskasse bis zur Direktversicherung geltende Haftung des Arbeitgebers.
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