Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Premium Analyse zur Einigung bei Betriebsrenten Ein mutiger Wurf

Betriebsrenten ohne Garantie sind eine große Chance: Das neue Sozialpartnermodell vereinigt alle Vorzüge auf sich, die ergänzende Altersvorsorge über den Kapitalmarkt in der aktuellen Niedrigzinssituation haben kann. Eine Analyse.
31.05.2017 - 10:44 Uhr
Errechnet wird lediglich eine Zielrente, die unter den erwarteten Kapitalmarktbedingungen erreichbar erscheint. Quelle: dpa
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles

Errechnet wird lediglich eine Zielrente, die unter den erwarteten Kapitalmarktbedingungen erreichbar erscheint.

(Foto: dpa)

Nach langem, heftigem Ringen hinter den Kulissen wird der Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz am Donnerstag verabschieden. Es hat allen Unkenrufen zum Trotz das Zeug, der ergänzenden kapitalgedeckten Vorsorge den nötigen Schub zu verleihen. Dies gilt vor allem für das gegen heftige Widerstände der Versicherungswirtschaft beschlossene Sozialpartnermodell.

Danach können ab 2018 Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften eine völlig neue Form der betrieblichen Altersversorgung für eine ganze Branche vereinbaren und Versorgungseinrichtungen mit deren Durchführung beauftragen. Völlig neu deshalb, weil dem Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Einzahlungen auf das Betriebsrentenkonto keine Gegenleistung in Form einer in der Höhe garantierten Rente oder Rendite mehr versprochen wird.

Errechnet wird lediglich eine Zielrente, die unter den erwarteten Kapitalmarktbedingungen erreichbar erscheint. Weil im Sozialpartnermodell nichts garantiert werden darf, entfällt auch die bei den klassischen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung von der Pensionskasse bis zur Direktversicherung geltende Haftung des Arbeitgebers.

Jetzt weiterlesen

Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im

Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.

Weiter

Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen

Jetzt weiterlesen

Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im

Web und in unserer App.

Weiter

Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen

Mehr zu: Analyse zur Einigung bei Betriebsrenten - Ein mutiger Wurf
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%