Kommentar Curevac hätte die Aktienverkäufe seiner Vorstände kommunizieren müssen

Curevac-Zentrale in Tübingen
Wenige Tage nachdem das Tübinger Biotechunternehmen Curevac enttäuschende Wirksamkeitsdaten für seinen Corona-Impfstoff veröffentlicht, verkaufen vier Vorstände große Aktienpakete und streichen Millionen ein. Retten sie das, was noch zu retten ist, weil sie dem eigenen Impfstoff keine Chance mehr geben? So wirkt die Aktion jedenfalls auf manch Außenstehenden.
Das Unternehmen betont, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen den schlechten Studiendaten und den Aktienverkäufen gibt. Und den darf es auch gar nicht geben, wenn sich das an der Nasdaq gelistete Curevac an die Regeln zum Ausschluss von Insiderhandel gehalten hat, wie es beteuert.
Diese sind in den USA von der Börsenaufsichtsbehörde SEC schon 2000 in der Rule 10b5-1 festgelegt worden und besagen unter anderem, dass Aktienhandelspläne des Managements im Voraus mit einem Bankinstitut vereinbart werden müssen. Details wie der Preis, die Summe und das Verkaufsdatum müssen demnach ebenfalls vorab festgelegt und schriftlich fixiert werden. Weder der Verkäufer noch die Bank dürfen dabei über nicht-öffentliche Informationen verfügen, die als relevant eingestuft werden.
Laut Curevac haben die Vorstände den Verkauf ihrer Aktienpakete schon vor Monaten festgezurrt. Zu einem Zeitpunkt also, als der Curevac-Impfstoff noch als der nächste Hoffnungsträger im Kampf gegen das Coronavirus galt, und vermutlich in der Erwartung, nach der Vorlage von positiven Studiendaten von einer guten Bewertung der Aktie profitieren zu können. Denn die Studienergebnisse von Curevac waren ursprünglich viel früher erwartet worden als im Juni 2021. Zu diesem Zeitpunkt sollte den ursprünglichen Plänen zufolge die Zulassung von der Europäischen Kommission längst erteilt und die ersten Chargen ausgeliefert worden sein.
Tatsächlich ist es nun anders gekommen – und das Signal, dass die Aktienverkäufe senden, ist nicht dafür geeignet, Vertrauen in Curevac zu wecken.
Deshalb hätte das Management vorausschauend die Initiative ergreifen müssen und den Aktienverkauf der Vorstände zeitgleich mit der Veröffentlichung durch die SEC kommunizieren müssen. Damit gar nicht erst der Gedanke an Intransparenz und Spekulationen um Insiderhandel aufkommen.
Übrigens: Sollte bei den Aktienverkäufen gegen Gesetze verstoßen worden sein, können die Anleger darauf vertrauen, dass die deutsche Börsenaufsicht Bafin es herausfinden wird. Die untersucht den Fall ohnehin routinemäßig, und sie wird sich nach dem Desaster mit Wirecard nicht die Blöße geben, nicht genau genug hinzuschauen.
Mehr: Nur 48 Prozent Wirksamkeit: Welche Perspektiven der Curevac-Impfstoff jetzt noch hat.
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