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KommentarDas Atomurteil mahnt die Bundesregierung: Schützt das Eigentum

Der Atomausstieg ist richtig. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt aber: Bei politischen Kehrtwenden müssen die Rechte der Firmen gewahrt werden.Jürgen Flauger 12.11.2020 - 20:19 Uhr Artikel anhören

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Eine gute Nachricht vorweg: Der Atomausstieg kommt, er wird nicht einmal verzögert – und er wird auch nicht wesentlich teurer als bislang geplant.

Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag einen einschneidenden Beschluss veröffentlicht. Es kippte das Gesetz, mit dem die Bundesregierung im Jahr 2018 die Streitereien mit den Atomkonzernen beenden und die Entschädigung beim Atomausstieg regeln wollte. Die Gesetzesnovelle sei „unzureichend“, die Regelungen seien gar „unzumutbar“ – und aus formalen Gründen gar nicht wirklich in Kraft getreten.

Die Bundesregierung darf das – nicht zuletzt wegen der deutlichen Wortwahl – als schwerwiegende Niederlage verstehen. Das Bundesverfassungsgericht fordert immerhin eine komplette Neuregelung des Gesetzes.

Vor allem aber ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts eine eindringliche Mahnung: Der Schutz des Eigentums ist und bleibt ein außerordentlich wichtiges Gut. Der Bund muss bei Gesetzesänderungen penibel auf Eigentumsechte achten – selbst wenn es um vordergründig so wichtige Entscheidungen geht wie damals den Atomausstieg oder zuletzt den Kohleausstieg.

Das heißt nicht, dass der Bund nicht in Eigentumsrechte eingreifen darf – er muss das aber gut begründen und für eine angemessene Entschädigung sorgen. Und Karlsruhe hat im Fall des Atomgesetzes zum wiederholten Mal festgehalten, dass das eben nicht mit der nötigen Sorgfalt passiert ist.

Die Regelung von 2018, die nun gekippt wurde, hatten die Verfassungshüter in einem ersten Beschluss zwei Jahre zuvor selbst angemahnt. Damals erklärten die Verfassungsrichter zwar das Gesetz zum Atomausstieg von 2011 für rechtmäßig, forderten aber eine angemessene Entschädigung für die betroffenen Unternehmen.

Die Betroffenen haben ein Recht auf Sorgfalt

Natürlich darf eine Bundesregierung in wichtigen Feldern wie der Energiepolitik die Rahmenbedingungen fundamental ändern. Der Atomausstieg wurde nicht nur mit übergeordneten Zielen begründet, wie dem Schutz der Bevölkerung vor dem Restrisiko der umstrittenen Nukleartechnologie. Er wurde auch von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung getragen.

Mit dem Atomausstieg hat die damalige Bundesregierung auf eine gesellschaftliche Debatte reagiert – und das zu Recht.

Dasselbe galt zuletzt auch beim Kohleausstieg. Der Klimaschutz wurde selbst von der Weltgemeinschaft als solch vorrangiges Ziel definiert, dass Deutschland die Laufzeit von Kohlekraftwerken per Gesetz begrenzen darf.

Solche Entscheidungen verändern aber fundamental die Rahmenbedingungen für ganze Branchen. Sie greifen in die Eigentumsrechte von Firmen und ihren Aktionären ein. Sie zerstören ganze Geschäftsmodelle und betreffen Hunderttausende Beschäftigte. Die Betroffenen haben ein Recht auf ein Maximum an Sorgfalt und Entschädigung.

Das ist aber keine Selbstverständlichkeit. Themen wie der Atom- oder der Kohleausstieg werden sehr emotional debattiert. Politiker sind mit einem immensen öffentlichen Druck konfrontiert. Aktivisten sind inzwischen so schlagkräftig wie die Lobbyabteilungen der Unternehmen.

Die Interessen von Unternehmen, vor allem ihre Eigentumsrechte, werden gerne als nachrangig deklariert, wenn es um so wichtige Ziele geht wie Umwelt- oder Klimaschutz. Unternehmen wird sogar häufig von Aktivisten und Politikern das Recht auf Entschädigung abgesprochen. Schließlich hätten beispielsweise die Atom- oder die Kohlekonzerne über Jahrzehnte genug verdient. Da müssten sie eine Kehrtwende in der Politik schlichtweg akzeptieren, heißt es.

Auch am Donnerstag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden erneut solche Stimmen laut.

Beim Kohleausstieg hatte die Politik dazugelernt

Das kann aber kein Argument sein, wenn sich Unternehmen an die bisher geltenden Gesetze gehalten haben. Wenn sie im Vertrauen auf Rahmenbedingungen Entscheidungen getroffen und investiert haben. Bei Atom- und Kohleausstieg haben die Konzerne vielleicht spät die Kehrtwende vollzogen, letztlich haben sie sich aber der gesellschaftspolitischen Entwicklung gefügt.

Das war 2011 beim Atomausstieg so. Die Betreiber der Reaktoren reichten zwar Verfassungsbeschwerden ein. Dabei ging es ihnen aber ausdrücklich nicht darum, den Atomausstieg noch zu kippen, sondern eben um eine angemessene Entschädigung. Und auch den Kohleausstieg haben die Unternehmen letztlich akzeptiert, auch wenn er – wie bei RWE – ein komplett neues Geschäftsmodell erfordert.

Beim Kohleausstieg hat die Politik auch dazugelernt: So überstürzt das Atomgesetz 2011 verabschiedet wurde, so ausführlich wurde beim Kohleausstieg nach einem Kompromiss gesucht, der allen Interessen gerecht wurde – neben dem Umweltschutz auch den Mitarbeitern und Unternehmen. Beim Kohleausstieg war die Entschädigungsfrage ausdrücklich Teil der Gesetzgebung.

Trotzdem fühlen sich auch hier nicht alle Unternehmen gerecht behandelt. Stromproduzent Steag hatte sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

Verwandte Themen Bundesverfassungsgericht RWE Vattenfall Steag Bundesregierung

Das ist aber nicht anstößig, sondern genauso legitim wie Vattenfalls Beschwerde gegen zu geringe Entschädigung beim Atomausstieg. Die Eigentumsrechte der Unternehmen müssen bei politischen Entscheidungen beachtet werden. Nicht nur beim Atom- und beim Kohleausstieg, sondern auch bei künftigen politischen Entscheidungen.

Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss der Politik eine Mahnung sein.

Mehr: Schwere Niederlage für den Bund: Vattenfall hat mit Atomklage Erfolg

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