Kommentar Das Cookie-Urteil des BGH hat auch eine Schattenseite

Deutschland ist einen Sonderweg gegangen und hat das Setzen von Cookies ohne Zustimmung toleriert.
Verbraucher müssen es nicht hinnehmen, dass ihre Daten ohne vorherige Einwilligung von Unternehmen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil am Donnerstag bestimmt.
Damit haben die Richter Klarheit in einem Graubereich der Internetwirtschaft geschaffen. Firmen platzieren Textdateien, Cookies genannt, und speichern Informationen über das Nutzungsverhalten. Die Europäische Union hat längst festgelegt, dass dies nicht ohne Einwilligung der Nutzer geschehen darf. Deutschland ist einen Sonderweg gegangen und hat das Setzen von Cookies ohne Zustimmung toleriert. Dieser Weg ist nun gesperrt.
Die Klarheit ist zu begrüßen, denn Grauzonen sind kein guter Ort für den Aufbau von Geschäftsmodellen. In dem konkreten Fall hat der BGH die Rechte der Verbraucher gestärkt, die im Zweifel gar nicht wissen, welche Daten über sie gesammelt und verwertet werden.
Das Urteil ist wenig überraschend, denn es besagt, dass die Vorgaben der Europäischen Union, niedergeschrieben in der E-Privacy-Richtlinie oder auch in der Datenschutz-Grundverordnung, auch im Mitgliedsland Deutschland gelten.
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Doch wo Licht ist, gibt es auch Schatten. Denn das BGH-Urteil hat Konsequenzen für die Internetwirtschaft, die sich über Werbeeinnahmen finanziert. Je weniger die Firmen über die Nutzer wissen, desto ungenauer werden die Werbebotschaften verteilt. Die Daten dieser Unternehmen, zu denen beispielsweise auch Verlage gehören, verlieren an Wert.
Die Werbewirtschaft steht vor einem Paradigmenwechsel und muss ihre Einnahmen anders gestalten. Für Verlage kann dies bedeuten, dass sie künftig stärker auf Abo-Modelle setzen.
Demgegenüber stehen US-Plattformfirmen wie Facebook, die sich durch die Registrierung ihrer Nutzer eine Verwertung der Daten sichern. Durch das BGH-Urteil werden jene Konzerne indirekt gestärkt. Das ist bitter. Diese Wirkung wollte der deutsche Gesetzgeber sicherlich nicht erzielen.
Mehr: Was das Cookie-Urteil des BGH für die Internetwirtschaft bedeutet
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