Kommentar Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Dieselskandal ist unbefriedigend

Der Autobauer hat seine Käufer sittenwidrig geschädigt, so der BGH.
Der Bundesgerichtshof hat sein Urteil im Dieselskandal gefällt. Volkswagen muss dem Käufer eines gebrauchten Sharan-Diesels Schadensersatz zahlen und den Kauf rückabwickeln. Allerdings muss der Käufer eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer leisten.
Das erschließt sich nicht unmittelbar. Schließlich hat VW nach Auffassung des höchsten deutschen Zivilgerichts die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Wie kann es sein, dass VW von dieser Schädigung noch Vorteile hat?
Und der Bundesgerichtshof hat ja auch mit schonungsloser Offenheit gesagt, was er davon hält. Es sei „besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren“, wenn jemand dafür sorgt, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung eingehalten werden und der Käufer davon nichts weiß.
Durch dieses Urteil könnten aber die Chancen steigen, dass geschädigte VW-Kunden Zinsen geltend machen können. Im Falle einer vorsätzlichen Schädigung könnte das bedeuten, dass VW verpflichtet wird, auf den Kaufpreis ab Kaufdatum bis zu vier Prozent jährlich zu zahlen. Im aktuellen Fall standen diese nicht zur Diskussion, und bislang urteilten die Gerichte unterschiedlich.
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Der Bundesgerichtshof wird sich aber im Juli mit dem Thema beschäftigen. Je nach Kaufpreis und Kaufdatum könnten sich die zu zahlenden Deliktzinsen summieren – und im besten Fall sogar die vom Kunden zu zahlende Nutzungsentschädigung ausgleichen.
Ob mit diesen Urteilen ein Schlussstrich unter die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals gezogen werden kann, ist nicht klar. Schließlich steht noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur unzulässigen Abschalteinrichtung aus.
Falls das Softwareupdate von Volkswagen als unzulässig angesehen wird, könnte sich die Frage nach der Verjährung von Ansprüchen neu stellen. Für VW sind die finanziellen Folgen des Skandals nicht absehbar.
Mehr: Lesen Sie hier im Detail nach, was das Urteil des Bundesgerichtshofs bedeutet.
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