Kommentar Der Bundestag hat sich in der Coronakrise entmachten lassen
Die fehlende Einbindung des Bundestags macht die Bekämpfung der Coronapandemie weniger effizient.
Berlin Die beiden Corona-Lockdowns vom Frühjahr und Herbst dürften für die meisten Bundesbürger die schwerwiegendste Einschränkung ihrer Grundrechte darstellen, die sie zu Lebzeiten hinnehmen mussten. Entschieden hat darüber in beiden Fällen ein Gremium, das im Grundgesetz gar nicht vorkommt: Eine Runde aus Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten in nichtöffentlicher Sitzung – auf Grundlage einer pauschalen Verordnungsermächtigung, die der Bundestag ausgestellt hatte.
In den Anfängen der Pandemie war diese Hinterzimmerpolitik vielleicht noch gerechtfertigt. Die Gefahr einer zweiten Coronawelle hingegen war absehbar. Die Zeit seit dem Frühjahr hätten Bundestag und Bundesregierung dazu nutzen müssen, um in Abstimmung mit den Ländern ein Corona-Schutzgesetz zu beraten und zu verabschieden. Dieses Gesetz hätte klare Regeln festlegen können, welche Kennzahlen überschritten sein müssen, damit bestimmte Freiheitsbeschränkungen gerechtfertigt sind, etwa anhand eines Ampelsystems.
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