Kommentar Der Grundsteuerkompromiss ist eine Pflichtlösung – keine Kür
Das ist für Finanzminister Olaf Scholz noch mal gut gegangen: Nach einigen großen Widerstandsdrohungen und kleineren Korrekturen wollen nun auch FDP und Grüne seiner Grundsteuerreform zustimmen. Scholz und die Große Koalition sind auf Unterstützung der Opposition angewiesen, da für das Vorhaben eine Grundgesetzänderung notwendig ist.
Auch FDP und Grüne hatten kein Interesse, die Reform scheitern zu lassen. Immerhin geht es für die Kommunen um 14 Milliarden Euro Einnahmen. Und keine Partei will sich vorwerfen lassen, für deren Wegfall verantwortlich zu sein.
So wird es nun – wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt – rechtzeitig eine Gesetzesänderung geben, damit die Grundsteuer auch in Zukunft erhoben werden darf. Die Reform ist sicherlich weit entfernt davon, perfekt zu sein. Die Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken und Gebäuden wird Besitzern wie Finanzbeamten noch Nerven kosten.
Für einige Eigentümer, gerade in gefragten Stadtlagen, könnte es teurer werden. Doch nachdem Scholz’ ursprünglicher Gesetzentwurf in den Verhandlungen deutlich vereinfacht und entbürokratisiert wurde, gibt es zumindest Hoffnung, dass das ganz große Chaos ausbleiben wird. Genauso wie unzumutbare Steuererhöhungen – vorausgesetzt, die Kommunen halten sich an ihre Zusage, die Hebesätze entsprechend anzupassen.
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Scholz musste viele Zugeständnisse machen, um diesen Kompromiss zu erreichen. Dazu zählt vor allem die Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, von seinem Modell abzuweichen. Anders war angesichts der vielen Interessengegensätze zwischen Union und SPD, zwischen Bund und Ländern keine Einigung möglich.
Grundlegende Reformen sind unter diesen Bedingungen schwierig, das hatte sich auch schon beim Gewürge um die Erbschaftsteuer gezeigt. In beiden Fällen ging es darum, die Vorgaben des Verfassungsgerichts zu erfüllen. Das ist steuerpolitisches Pflichtprogramm, aber keine gestalterische Reform aus eigenem Antrieb.
Mehr: FDP und Grüne wollen Grundgesetzänderung für Grundsteuer nun doch zustimmen.
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