Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Kommentar Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betroffene der Flutkatastrophe ist richtig

Der Staat muss den Unternehmen in den Flutgebieten helfen. Die von Ökonomen geäußerte Sorge, es könne zu wenige Pleiten geben, wirkt angesichts der Katastrophe weltfremd.
04.08.2021 - 13:27 Uhr Kommentieren
Das Bundeskabinett hat nach der Flutkatastrophe eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Firmen auf den Weg gebracht. Quelle: dpa
Zerstörung durch die Flut in Bad Münstereifel

Das Bundeskabinett hat nach der Flutkatastrophe eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Firmen auf den Weg gebracht.

(Foto: dpa)

Union und SPD wollen die Insolvenzantragspflicht für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen aussetzen. Die Regelung ist richtig und wichtig: Die Unternehmer in den Katastrophengebieten haben genug Sorgen und Probleme, etwaige insolvenzrechtliche Haftungsrisiken brauchen sie nicht noch zusätzlich.

Das Instrument ist auch nichts Neues, es wurde schon nach der letzten Flut eingesetzt. Insolvenzverwalter hatten sich zudem dafür ausgesprochen, es nun angesichts der gewaltigen Schäden erneut zu nutzen. Dem folgt die Politik richtigerweise.

Schon während der Coronakrise im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung die Insolvenzpflicht ausgesetzt. In Kombination mit den großzügigen Corona-Wirtschaftshilfen führte das zu einer Diskussion, ob eigentlich nicht überlebensfähige Unternehmen künstlich am Leben erhalten werden. Der Begriff der Zombie-Wirtschaft machte die Runde.

Natürlich besteht dieses Risiko. Und je länger Staatshilfen gezahlt und Insolvenzpflichten ausgesetzt sind, desto größer wird es. Doch im Bestreben, schweren Schaden von der Wirtschaft abzuwenden, musste man es in Kauf nehmen. Und bisher deutet wenig darauf hin, dass dies eine falsche Abwägung war. Die Corona-Ausnahmen bei der Insolvenzpflicht sind mittlerweile wieder ausgelaufen. Die befürchtete große Pleitewelle im Anschluss blieb bisher weitgehend aus.

Beim Hochwasser ist der Fall nun ohnehin anders gelagert: Nur Unternehmen, die aufgrund der Flutkatastrophe in Schwierigkeiten gekommen sind, werden von der Insolvenzantragspflicht befreit. Und das zunächst auch nur bis Ende Oktober. Damit dient die Regelung vor allem auch als Überbrückung, bis die geplanten Hilfen für den Wiederaufbau bei den betroffenen Unternehmen ankommen.

Hilfsanträge müssen geprüft werden, um Betrug zu verhindern

Natürlich wäre es gut, wenn die staatlichen Hilfen schneller ausgezahlt würden. Auf der anderen Seite braucht es – auch das ist eine Lehre aus den Corona-Hilfen – gewisse Prüfungen und Sorgfalt, um Betrug zu vermeiden.

Es ist nie auszuschließen, dass von einer solchen Insolvenzregelung auch Unternehmen profitieren, die schon vorher in Schwierigkeiten waren oder bei denen keine Aussicht auf dauerhafte Rettung besteht. Dieses Problem ist aber vernachlässigbar – verglichen mit dem Risiko, dass eigentlich gesunde Unternehmen wegen der Flut unverschuldet in die Insolvenz rutschen könnten.

Bei solch einer Naturkatastrophe muss die begründete Sorge sein, dass es zu viele Pleiten gibt – und nicht, dass es zu wenige sein werden.

Mehr: Bundesregierung plant schnellen Fluthilfefonds in Milliardenhöhe und Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Startseite
Mehr zu: Kommentar - Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betroffene der Flutkatastrophe ist richtig
0 Kommentare zu "Kommentar: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betroffene der Flutkatastrophe ist richtig"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%