Kommentar Die Banken machen, was sie wollen – jetzt kann nur noch ein Gesetz helfen

Geldhäuser setzen das BGH-Urteil zu Bankgebühren sehr unterschiedlich um. Eine gesetzliche Regelung könnte für Klarheit sorgen.
Ende April gab es einen Knall in der deutschen Finanzbranche. Für die meisten Kreditinstitute völlig unerwartet entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass sie bei Gebührenerhöhungen nicht mehr so weitermachen können wie bisher.
Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen Geldhäuser jetzt die explizite Zustimmung der Kunden und Kundinnen einholen. Bis dahin hatten Banken und Sparkassen die Gebühren für Girokonten einfach über die AGB erhöht, wenn Kunden nicht widersprachen.
Die Folge des Urteils im Groben: Geldhäuser müssen Kunden im Nachhinein um Zustimmung zu den aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Verbraucher und Verbraucherinnen Gebühren, die Kreditinstitute ohne explizite Einwilligung erhoben hatten, zurückfordern.
Im Detail allerdings scheint wenig klar zu sein. Manche Bankenvertreter sprechen sogar von „Chaos“. Die Unsicherheit über den richtigen – und für die Geldhäuser einfachen – Umgang mit der BGH-Entscheidung ist groß.
Die Banken und Sparkassen haben sich bereits an das Bundesjustizministerium gewandt. Doch es zeichnet sich mehr und mehr ab: Eine gesetzliche Regelung ist weniger nötig, um der Finanzbranche die Unsicherheit zu nehmen, sondern vielmehr, um einen Wildwuchs im Umgang mit Gebührenerhöhungen zu verhindern.
Zudem geht es darum, Verbraucher davor zu schützen, dass sie künftig schlechter dastehen als vor dem BGH-Urteil. Möglich wäre sonst beispielsweise Folgendes: Es könnte sich als Branchenstandard etablieren, dass Banken mit extra hohen Gebühren drohen, sobald Kunden in einer ersten Runde Preisanhebungen nicht explizit zustimmen. Streit gibt es auch darüber, für welchen Zeitraum Banken Gebühren erstatten müssen.
Im Wirrwarr fehlt die Transparenz
Wie unterschiedlich Banken das BGH-Urteil interpretieren, zeigt sich an den ersten bekannten Reaktionen einiger Geldhäuser: Sie halten es etwa für möglich, dass Kunden nach Hinweis auf das Urteil und nach einer Frist von einigen Wochen den aktuellen Gebühren zustimmen, indem sie irgendeine alltägliche Transaktion vornehmen – zum Beispiel Geld abheben. Es gibt sogar Geldhäuser, die Rückforderungen komplett ablehnen und davon ausgehen, dass ihre Entgelte wirksam vereinbart wurden.
Angesichts dieses Wirrwarrs, das letztlich nicht zu mehr Transparenz führt, ist es angebracht, dass der Rahmen für Entgelterhöhungen über AGB gesetzlich geregelt wird.
Mehr: Deutsche Bank rechnet mit 300 Millionen Euro Belastung aus dem BGH-Urteil zu Bankgebühren.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Das eigentliche Problem scheint nicht die Finanzierung der Banken zu sein, sondern die Effekte, die das Niedrigzinsumfeld den Banken und ihren Kunden beschert. Wenn eine Bankenbeziehung sich daraus ergibt, dass diejenigen, die sparen und ihr Geld der Bank anvertrauen, so war seit vielen Jahrzehnten gerade dies die Grundlage dafür, dass diese Banken auch diese Gelder als Kredite vergeben konnten. Dies führte für den ein oder anderen dazu dass er sein Häuschen mit entsprechend hohen Zinssätzen für seinen Kredit bezahlt hat. Nun aber, wenn er hoffentlich sein Häuschen abbezahlt hat und tatsächlich noch einen Altersgroschen auf dem Konto hat, dies mit den neuen - nicht zugestimmten Regelungen - eine Gebühr entrichten soll. Verbunden mit dem Spruch von Norbert Blüm “Die Rente ist sicher“ bleibt diese Aussage zwar richtig, aber der Sparer wird ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Und das, obwohl die Vereinbarung mit der Bank gerade deshalb mit den damals gewählten Konditionen zustande kam. Für die Industrie lässt sich eine Bankgebühr, wie auch die Negativzinsen durchaus als durchlaufender Posten einfach in die Produktkalkulation integrieren. Für den Bürger ist sie neben den schon seit Jahren entfallenden Zinseinnahmen eine weitere Belastung, es sei denn, er findet in dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb eine andere Bank. Allerdings erfordert dies eine erneute Form von Beweglichkeit.
Auch das BGH macht was es will und wirft alte Regeln über den Haufen - ohne Rücksicht auf die Finanzierung der Banken, Sparkassen und Volksbanken. Gerade in der Null-Zins-Zeit ist die Finanzierung der Sparkassen und Volksbanken nicht trivial.
Unter dem Mantel des Verbraucherschutzes scheinen sich so manche Richter profilieren zu wollen.