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KommentarDie Banken riskieren mit ihrer Strategie der Negativzinsen das Vertrauen der Kunden

Verbraucherschützer zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Minuszinsen auf bestimmten Girokonten und auf Sparkonten. Sollten sie vor Gericht recht bekommen, drohen Geldhäusern Rückzahlungen.Elisabeth Atzler 21.04.2021 - 04:00 Uhr Artikel anhören

Immer mehr Geldhäuser veranschlagen Negativzinsen für Privatkunden. Dabei gibt es teils rechtliche Bedenken.

Foto: Blatterspiel/Jan Huebner

Die Zahl der Banken und Sparkassen mit Negativzinsen auf Einlagen privater Kunden steigt immer weiter. Nahezu täglich wird ein weiteres Geldhaus bekannt, das bei höheren Beträgen auf Giro- und Tagesgeldkonten einen Strafzins veranschlagt. Nach Daten des Vergleichsportals Verivox erhebt fast jedes vierte von 1300 Kreditinstituten Strafzinsen für Neu- oder auch für Bestandskunden.

Meist beträgt der Strafzins – die Banken selbst bezeichnen ihn oft als „Verwahrentgelt“ – 0,5 Prozent. Das entspricht dem Zins, den auch die Europäische Zentralbank (EZB) Geschäftsbanken für Kurzfristeinlagen aufbrummt. Diese Kosten geben die Banken an Großkunden und zunehmend an private Kunden weiter.

Zudem dienen Strafzinsen gerade bei Neukunden als Abwehrkondition. Kreditinstitute wollen so vermeiden, dass sie mit noch mehr Einlagen geflutet werden.

Das Vorgehen der Banken und Sparkassen ist daher verständlich – und dennoch erstaunlich. Denn in mehreren Punkten ist noch nicht klar, ob Minuszinsen und extra Gebühren, wie einige Geldhäuser sie berechnen, überhaupt erlaubt sind. Verbraucherschützer haben Zweifel angemeldet, weitere Klagen sind wahrscheinlich.

Verwahrgebühren auf Tagesgeldkonten strittig

Einigkeit herrscht darüber, dass Banken Minuszinsen nur bei Bestandskunden mit deren Zustimmung berechnen oder für neue Konten veranschlagen dürfen. Strittig ist aber unter anderem, ob Kreditinstitute auf Girokonten mit Kontogebühr zusätzlich ein Verwahrentgelt berechnen dürfen. Darüber streiten die Verbraucherzentrale Sachsen und die Sparkasse Vogtland vor Gericht. Den Fall dürften zahlreiche andere Geldhäuser genau beobachten. Denn sie gehen genauso vor.

Bei Tagesgeldkonten sind monatliche Gebühren eigentlich unüblich. Dennoch haben einige Kreditinstitute Tagesgeld mit einem Entgelt belegt – und zwar auch für Bestandskunden, ohne nach deren Einwilligung zu fragen. Auch hier haben Verbraucherschützer Zweifel an der Rechtmäßigkeit angemeldet.

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Zudem sind erste Fälle bekannt, bei denen Geldhäuser Sparkonten in die Negativzinsberechnung einbeziehen. Hier ist zweifelhaft, ob auf Sparkonten und Sparbüchern, also Einlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, überhaupt Minuszinsen zulässig sind und inwiefern Banken mit Zustimmung der Kunden relativ einfach den Vertragstyp ändern können oder eben nicht.

Da Negativzinsen ein neues Phänomen sind, ist auch naheliegend, dass letztlich der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit verschiedener Formen von Negativzinsen entscheidet. Sollten solche Urteile zuungunsten der Banken ausgehen, drohen großen Teilen der Finanzbranche Rückzahlungen. Ein Risiko, das nicht nur Geld kosten könnte, sondern auch Vertrauen der Kunden und Kundinnen.

Mehr: Zu viel Geld auf dem Konto: Warum Banken Kunden mit hohen Einlagen kündigen dürfen

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