1. Startseite
  2. Meinung
  3. Kommentare
  4. Managerhaftpflicht-Versicherung ist dringend reformbedürftig

KommentarDie Managerhaftpflicht ist dringend reformbedürftig

Die sogenannte D+O-Versicherung ist zu einem Sammelbecken geworden für alles, was in einem Unternehmen schiefläuft. Sie sollte zu ihrem Ursprung zurückkehren.Christian Schnell 07.07.2021 - 18:42 Uhr Artikel anhören

Zwei ehemalige Topmanager, für deren Fehlentscheidungen die Manager-Haftplicht ordentlich zur Kasse gebeten wurde.

Foto: dpa

München. An prominenten Namen mangelte es zuletzt nicht. Für unternehmerische Fehlentscheidungen der ehemaligen Volkswagen- und Audi-Chefs Martin Winterkorn und Rupert Stadler musste die Managerhaftpflicht des Konzerns einspringen, ebenso bei Bilfinger für den ehemaligen Chef Roland Koch.

Nun müssen die Versicherer auch für die Verteidigungskosten von Ex-Wirecard-Chef Markus Braun aufkommen. Und es ist offensichtlich, dass die Liste um weitere prominente Namen ergänzt wird, sollten in geraumer Zeit die Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen in der Coronakrise absehbar sein.

Die großen Probleme, die die Versicherer bisher schon mit der sogenannten Directors & Officers Liability Insurance, kurz D+O, hatten, dürften da noch sehr viel größer werden. Zur Erinnerung: Die D+O-Versicherung war einst die Sicherheit für den Konzern, sollte ein Top-Manager die Kasse plündern oder juristisch fragwürdige Geschäfte eingehen.

Genau da liegt heute der Unterschied. Inzwischen wird die Managerhaftpflicht bei Reputationsschäden ebenso herangezogen wie bei möglichen Umwelt- und Cyberschäden oder Wertpapier-Sammelklagen.

Prozessfinanzierer locken Investoren an

Dazu scharen Prozessfinanzierer besonders in den USA, Australien und Großbritannien vermeintlich geprellte Anleger um sich, um gemeinsam hohe Ansprüche aus der Managerhaftpflicht geltend zu machen. Immense Prämieneinnahmen von weltweit mehr als 15 Milliarden Dollar pro Jahr stehen bei den Versicherern somit Schadenszahlungen gegenüber, die den Bereich bei vielen Anbietern seit Jahren in die roten Zahlen treiben.

Eine Reform des Sektors ist deswegen dringend nötig. An deren Spitze sollte die Frage stehen, für was ein Top-Manager überhaupt verantwortlich gemacht werden kann. Die aktuelle Auslegung dieser Frage lautet: für alles. Dadurch, dass das Spektrum an Verantwortung in den vergangenen Jahren aber immens zugenommen hat, ist dies gar nicht mehr bis ins Detail möglich.

Verwandte Themen
Markus Braun
Martin Winterkorn
Rupert Stadler
Bilfinger
Audi

Im Einzelfall sollte so zumindest immer geprüft werden, ob das Top-Management tatsächlich für Schäden durch einen Cyberangriff oder die Missachtung ökologischer oder sozialer Standards in fernen Ländern verantwortlich gemacht werden kann. Hier stellt sich die Haftungsfrage nur dann, wenn tatsächlich eine direkte Verbindung für eine bestimmte Entscheidung zum jeweiligen Top-Manager hergestellt werden kann.

Die Versicherungsverträge zwischen beiden Seiten müssen hier bei der jährlichen Erneuerung kräftig nachjustiert werden. Generell sollte die Managerhaftpflicht wieder zu ihrem Ursprung zurückkehren. Sie sollte dann greifen, wenn ein Manager in betrügerischer Absicht ein Unternehmen schädigt oder ihm durch strategische Fehlentscheidungen einen schweren Nachteil zufügt. Bei nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt