Kommentar Die Share-Deal-Vorzüge aufzuheben, könnte einfacher sein

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz ein Schlupfloch bei der Grunderwerbsteuer schließen.
Die Bundesregierung will sogenannte Share Deals schwieriger machen. Mit dem Konstrukt können Investoren Immobilien kaufen, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt. Dafür mussten sie bisher nur eine Gesellschaft kaufen und 5,1 Prozent daran einem beliebigen Investor überlassen. Nach fünf Jahren konnten sie die Anteile steuerfrei vereinen. Nun soll eine zehnjährige Haltefrist gelten und der bisherige Eigentümer mindestens zehn Prozent der Anteile halten.
Die Idee klingt gut, denn das Vorhaben scheint im Kontext des seit zehn Jahren anhaltenden Immobilienbooms hehre Ziele zu verfolgen. Dennoch geht das Gesetz jetzt in eine falsche Richtung, denn es hätte massive Auswirkungen auch auf andere Firmen als Immobilienspekulanten.
So könnten nach dem aktuellen Entwurf börsennotierte Konzerne grunderwerbsteuerpflichtig werden, wenn mehr als 90 Prozent ihrer Anteile den Besitzer wechseln. Das gilt selbst dann, wenn der Konzern weder eine neue Immobilie noch ein Grundstück gekauft hat.
Schon der irische Schriftsteller George Bernard Shaw wusste, dass der Weg zur Hölle mit guten Vorsätzen gepflastert ist. Vielleicht sind all die Überlegungen, einschließlich des Referentenentwurfs, deshalb einfach schlicht zu kompliziert.
Wäre es vielleicht nicht einfacher, die Share-Deal-Vorzüge komplett aufzuheben – und im Gegenzug die Grunderwerbsteuer zu senken?
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Das könnte sich schließlich für beide Seiten auszahlen: Der Fiskus könnte trotz weniger Einnahmen aus Haus- und Wohnungskäufen sein Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer stabil halten. Und für Investoren fiele der Steuervorteil eines Share Deals bei niedrigeren Steuersätzen ohnehin niedriger aus oder würde gar hinfällig.
Unter dem Strich würde sich vermutlich finanziell nicht viel verändern. Und am Ende hätten sogar Privatleute etwas davon. Denn fällt die Grunderwerbsteuer niedriger aus, bleibt mehr Kapital für die Finanzierung ihres Hauses oder der Wohnung.
Mehr: Die geplante Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes könnte auch Börsenkonzerne belasten, die gar keinen Immobilienhandel betreiben.
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