Kommentar Ein Damm nutzt nichts, wenn er an der Stadtgrenze endet – Der Bund muss den Katastrophenschutz regeln

Viele Städte werden sich an den Klimawandel anpassen müssen. Dabei sollte sie der Bund nicht allein lassen.
Wir stehen am Anfang einer Klimakatastrophe. Die Unwetter und die Fluten werden genauso zunehmen wie die Dürren und Hitzeperioden. Die Anpassung an diese Ereignisse wird Milliarden kosten.
Es müssen Dämme und Becken gebaut werden, es braucht Notreserven und Rettungspläne. Außerdem brauchen wir verlässliche Warnsysteme, die innerhalb von Minuten so viele Bürger wie möglich erreichen.
Angesichts dieser Herausforderungen davon zu sprechen, es solle möglichst viel „vor Ort“ entschieden werden, führt nicht weiter. Die von der Flut betroffenen Gebiete haben ein solches Hochwasser zum größten Teil noch nie erlebt. Den Lokalpolitikern dort vorzuwerfen, sie hätten ihre Bürger nicht ausreichend geschützt oder gewarnt, geht an der Sache vorbei.
Weder die Wahl für einen Damm noch die Entscheidung über eine Evakuierung kann in der betroffenen Stadt besser gefällt werden als in einem Bundesamt. Es kommt nicht auf die Nähe zum Wasser an, sondern auf die Kompetenz.
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Gebraucht werden Menschen, die sich mit nichts anderem beschäftigen als mit der Frage, wie Katastrophen vorgebeugt und wie im Katastrophenfall reagiert werden muss. Gefragt sind Hydrologen, Geologen, Meteorologen.
Kompetenzen bei Landräten und Oberbürgermeistern anzusiedeln wäre ineffizient
Diese Kompetenzen bei den Landräten und Oberbürgermeistern anzusiedeln, wäre nicht nur wahnsinnig teuer, sondern auch wahnsinnig ineffizient. Ein Damm nutzt nichts, wenn er an der Stadtgrenze endet.
Ein Auffangbecken muss nicht in der Stadt liegen, die es schützen soll, sondern ein ganzes Stück flussaufwärts. Die Daten, die für eine gute Planung notwendig sind, kommen nicht von den Anwohnern, sondern von Satelliten.
Es nutzt auch nichts, wenn die betroffenen Gemeinden nun versuchen, sich gegen jede theoretisch denkbare Gefahr zu schützen. Die nächste Flut kann wieder ganz andere Gebiete treffen, deren Bewohner sich bis dahin auch nicht gefährdet fühlten.
Und wenn eine Flut bevorsteht, sollte sich ein Landrat nicht darauf verlassen müssen, dass sein örtlicher Hochwasser-Beauftragter die Lage richtig einschätzt, obwohl sie nur alle 100 Jahre auftritt.
Ein Landrat sollte von einem Experten aus dem Bundesamt angerufen werden. Der muss ihm die Gefahr deutlich machen, eine Warnung an die Bevölkerung anstoßen und im Zweifelsfall eine Evakuierung empfehlen.
Darum muss der Katastrophenschutz so großflächig und zentral angelegt sein wie möglich. Anstatt sich dagegen zu wehren, sollte der Bundesinnenminister um diese Aufgabe kämpfen.
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