Kommentar Geplante Frauenquote gilt nicht für Sparkassen: Das ist ein Versäumnis

Für die Vorstände der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute gilt: viele Männer, wenige Frauen.
Eigentlich ist es ein richtiger Schritt: Die schwarz-rote Koalition hat sich auf eine Frauenquote in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen geeinigt.
Doch die geplante Frauenquote gilt nur für einige große Firmen, die mehr als drei Vorstandsmitglieder haben. An Unternehmen, die von staatlichen Eigentümern dominiert werden, haben sich SPD und Union aber nicht herangewagt. Schade, denn gerade bei staatlichen und öffentlich-rechtlichen Unternehmen hätte die Regierungskoalition sich mehr trauen können – ja sollen.
Die Neuregelung gilt also beispielsweise nicht für die Sparkassen. Zwar hat nur ein kleiner Teil der knapp 380 Kreditinstitute, die fast alle öffentlich-rechtlich organisiert sind, mehr als drei Vorstandsmitglieder – laut der Beratungsfirma Barkow Consulting sind das genau 30 Sparkassen. Doch schon hier zeigt sich: Nur sechs davon haben eine Frau im Vorstand.
Und schaut man auf alle Sparkassen, ist die Frauenquote in den Führungsgremien ebenso erschreckend gering. Unter den insgesamt 919 Sparkassen-Vorständen gibt es aktuell 53 Frauen, so Barkow. Das sind nicht einmal sechs Prozent.
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Das zeigt: Gerade bei Unternehmen wie den Sparkassen müsste dringend etwas passieren. Die Frauenquote in den Vorständen von Sparkassen ist seit Langem niedrig – und in den vergangenen Jahren kaum gestiegen. Daher ist klar, dass sich von allein wenig tun dürfte. Bei Sparkassen wie bei vielen anderen Unternehmen zeigt sich: Das Bestreben, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, ist oft nur ein Lippenbekenntnis. Und man sollte es darauf nicht beruhen lassen.
Wenn die Regierung beschließt, Frauenquoten für Vorstände festzulegen, dann ist naheliegend, diese Regel auch auf staatliche Unternehmen anzuwenden. Und dazu zählen die Sparkassen, deren Träger und somit quasi Eigentümer die Kommunen sind.
Man kann natürlich argumentieren, dass alle ähnlichen Unternehmen gleichbehandelt werden müssten, die Frauenquote demnach auch für Volksbanken und für kleine Privatbanken oder sogar für alle Unternehmen dieser Größe gelten müsste.
Öffentlich-rechtliche Unternehmen als Vorreiter
Noch besser aber lässt sich sagen, dass man solch öffentlich-rechtlichen Unternehmen durchaus eine Vorreiterrolle geben kann. Womöglich ist es rechtlich schwierig, eine Frauenquote für die Vorstände größerer Sparkassen einfach festzulegen. Doch bedauerlich ist, wenn es die Koalitionsparteien gar nicht erst versuchen.
Und selbst wenn eine Frauenquote auf Widerstand der Sparkassen selbst stößt – am Schluss dürften sie sogar noch profitieren. So hat eine Studie der Unternehmensberatung McKinsey ergeben, dass Firmen, in denen Frauen führende Positionen innehaben, mehr Gewinn erwirtschaften.
Zudem könnten mehr Frauen in Vorständen das durchaus verstaubte Image der Sparkassen aufpolieren. Das gilt umso mehr für den Fall, dass sich die Branche gegen eine solche Regelung nicht von vornherein sperrt. Aber leider ist das derzeit nur eine theoretische Diskussion.
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