Kommentar Hartz IV ohne Sanktionen? Solidarität hat Grenzen

Die Sanktionen stehen zur Debatte.
Auf dem Bundesverfassungsgericht lasten hohe politische Erwartungen. Gegner von Hartz IV erhoffen sich von den Karlsruher Richtern ein Ende der Sanktionspraxis – und damit den Todesstoß für die verhassteste der Agenda-Reformen. Anhänger des Status quo fürchten, dass das höchste deutsche Gericht die Tür zum unbezahlbaren Wohlfahrtsstaat aufstoßen könnte.
Wie auch immer das Urteil in einigen Monaten ausfallen wird: Ohne die Möglichkeit, Regelverstöße zu ahnden, ist der Grundsatz des „Förderns und Forderns“ obsolet. Ein Hartz IV ohne Sanktionen wäre der Einstieg in das bedingungslose Grundeinkommen, das derzeit (noch) nicht einmal die SPD will.
Und ein Angriff auf den Steuerzahler, der vom Empfänger staatlicher Unterstützung zu Recht eigene Anstrengungen zur Überwindung der Hilfsbedürftigkeit erwarten darf. Eigenverantwortung und Solidarität sind die Wesenskerne der Sozialen Marktwirtschaft. Die Solidarität fängt aber erst dort an, wo eine zumutbare Eigenanstrengung aufhört.
An diese Spielregeln halten sich auch die allermeisten Hartz-IV-Empfänger, wie die niedrige Sanktionsquote beweist. Was aber, wenn die Verfassungsrichter irgendwann urteilen, dass das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf und die Sanktionen damit grundgesetzwidrig sind? Ein Ausweg wäre, die Regelleistungen anzuheben, sodass zumindest beim ersten Verstoß das Existenzminimum nicht unterschritten wird.
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Eine Kürzung auf null dürfte es dann aber nicht mehr geben. Oder der Gesetzgeber belohnt regelkonformes Verhalten von Hartz-IV-Beziehern, statt Regelverstöße zu ahnden. Mit der gleichen Logik könnte man aber auch Werktätigen ein Extrageld zahlen, die jeden Tag pünktlich zur Arbeit gehen. Beides würde auf jeden Fall sehr teuer werden.
Die Grundlagen unserer Verfassung beruhen auf dem Prinzip der Eigenverantwortung, das durch das Sozialstaatsgebot flankiert wird. Beides kann nur im Zusammenspiel funktionieren.
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