Kommentar Kunden müssen bei Minuszinsen manchmal nur genau hinschauen

Immer mehr Geldhäuser, darunter viele große Banken, führen Minuszinsen für private Kunden ein.
Die ING hat gerade angekündigt, künftig ab einer Einlage von 50.000 Euro Negativzinsen zu berechnen – für Neukunden wie für Bestandskunden. Der Freibetrag gilt zweimal, für das Girokonto und für das Tagesgeldkonto. 100.000 Euro kann ein Kunde oder eine Kundin also bei der ING parken, ohne ein „Verwahrentgelt“ berappen zu müssen.
Die Rechnung ist simpel. Und trotzdem lohnt sie sich, und zwar bei allen Geldhäusern, die Negativzinsen veranschlagen. Deshalb ist es wichtig, als Kunde genau hinzuschauen. Denn jedes Kreditinstitut macht zurzeit sein eigenes Ding bei Minuszinsen.
Die eine Bank räumt einen Freibetrag je Konto ein, die nächste berechnet den Freibetrag dagegen auf das gesamte Guthaben auf Tagesgeld und Girokonto. Und wieder andere Geldhäuser beziehen sogar noch Sparbücher ein – was ohnehin rechtlich stark umstritten ist.
Es kann in manchen Fällen ganz einfach sein, Negativzinsen zu entgehen: indem man Geld vom Girokonto aufs womöglich neu eröffnete Tagesgeldkonto schiebt.
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Die Vielfalt bei den Minuszins-Konditionen ist das gute Recht der Banken und Sparkassen. Aber sie führt im Einzelfall und vor allem insgesamt zu Verwirrung bei den Kunden.
Selbst in der Finanzbranche steigt manch einer nicht mehr durch, was die Minuszins-Konditionen der konkurrierenden Banken angeht. Besonders in Zeiten, in denen fast täglich Geldhäuser Negativzinsen einführen oder Freibeträge herabsetzen.
Natürlich wird jeder Kunde und jede Kundin angeschrieben, wenn ihn oder sie die Strafzinsen der eigenen Bank betreffen. Doch für Kunden mit höheren Guthaben ist es ja gerade wichtig zu wissen, bei welchem anderen Kreditinstitut sie ihr Geld noch ohne Minuszins anlegen können.
Vor allem mit Blick auf die Angaben auf den Internetseiten und in den Preisverzeichnissen von Finanzinstituten kann manches Fragezeichen aufkommen. Selbst die Profis des Vergleichsportals Verivox kritisieren, dass teils nicht klar sei, welche Gesamtfreibeträge gälten und wie sie auf unterschiedliche Konten verteilt würden.
Man kann annehmen, dass die Kreditinstitute nicht absichtlich unklare Angaben machen. Sie wollen rechtliche Fehler vermeiden, die dazu führen könnten, dass Negativzinsen ungültig sind.
Doch letztlich dürfte die Verwirrung Kreditinstituten eher helfen, weil verunsicherte Kunden eben nicht wissen, dass sie 100.000 Euro ohne Minuszinsen deponieren können und nicht nur die Hälfte.
Mehr: Verbraucherschützer halten Negativzinsen generell für unzulässig
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