Kommentar Lösung nach EZB-Urteil: Das Ende einer schlechten Komödie

Bundesverfassungsgericht beansprucht Geltung auch auf europäischer Ebene.
Aus dem Drama wird eine Farce. Anfang Mai hatte das Bundesverfassungsgericht die Welt mit einem Urteil aufgeschreckt, das die Verhältnismäßigkeit der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) infrage stellte, Regierung und Bundestag kritisierte und der Bundesbank ein Verbot androhte, weiterhin den Anordnungen der EZB zu folgen. Was genau das Urteil erreichen sollte, blieb unklar.
Die ökonomischen Vorstellungen, auf denen es basierte, waren verworren und offensichtlich sehr von den Ideen der zum Teil nationalistisch angehauchten Kläger beeinflusst. Zugleich beschädigte der Richterspruch auch noch die Unabhängigkeit der Geldpolitik, einen in Deutschland fast schon heiligen Grundsatz. Klar war eigentlich nur, dass das Karlsruher Gericht deutlich machen wollte, es habe trotz Europäischer Union auch noch was auf europäischer Ebene zu sagen.
Jetzt löst sich das Problemgewirr in Luft auf. Die EZB verschickt Dokumente, in denen nichts Neues steht. Sie werden in Frankfurt und Berlin zur Kenntnis genommen und weiter herumgeschickt. Am Ende ist jeder zufrieden, und Karlsruhe kann das inhaltsleere Verfahren auch nur zur Kenntnis nehmen. Die Kläger haben nichts erreicht, außer für einen kurzen Moment Notenbanker und Politiker herumzuscheuchen.
Die AfD hat schon die nächste Klage gegen die EZB angekündigt. Die Gerichte sollten überlegen, wie sehr sie sich an einer Komödie beteiligen wollen, bei der es nichts zu lachen gibt. Politik per Gericht zu machen ist in Ländern wie Deutschland und den USA, die eine sehr geachtete Verfassung haben, beliebt. Aber es ist in einer Demokratie oft fragwürdig und manchmal schändlich.
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Ökonomische Probleme mit juristischen Mitteln zu bearbeiten bringt im besten Fall gar nichts und richtet im schlimmsten Fall Unheil an. Gerichte sollten sich daher, wo es immer geht, auf wirkliche Rechtsfragen konzentrieren und sich nicht für politische Zwecke missbrauchen oder durch ökonomische Besserwisserei verwirren lassen. Denn schließlich ist das Recht ja ein hohes Gut.
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