Kommentar Rentenbesteuerung: Das große Erwachen kommt erst noch

Es liegt keine Doppelbesteuerung vor – noch nicht. Das geht aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor.
Die ganz große Klatsche für Finanzminister Olaf Scholz ist ausgeblieben. Die Umstellung auf die nachgelagerte Rentenbesteuerung führt bei der heutigen Rentnergeneration noch nicht zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung, hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Doch die Betonung liegt auf dem „noch“. Die obersten Finanzrichter machen unmissverständlich klar, dass künftige Bundesregierungen sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit hineinlaufen, wenn sie das Rentenrecht nicht ändern.
Dass sich das Gericht so weit aus dem Fenster lehnt, ist ungewöhnlich. Denn es äußert erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel am geltenden Recht, obwohl es in den beiden konkret entschiedenen Fällen keinen Beleg für einen Verstoß gegen das Grundgesetz gab.
Die Finanzrichter sahen also keinen Anlass, die Fälle in Karlsruhe zur Entscheidung vorzulegen, konnten es sich aber auch nicht verkneifen, mit ihrem Zukunftsausblick ein wenig PR in eigener Sache zu betreiben.
Dabei haben Kenner der Materie das Unheil schon lange kommen sehen. Bereits 2007 hatten der damalige Vorsitzende des Sozialbeirats, Bert Rürup, und der damalige Chef der Rentenversicherung, Herbert Rische, vor einer drohenden Doppelbesteuerung der Rentner gewarnt und die rot-grüne Regierung aufgefordert, das Alterseinkünftegesetz zu ändern.
Die Regierung sollte jetzt handeln
Passiert ist nichts. Erst auf Druck der Richter soll das Problem nach der Bundestagswahl nun offenbar mit einer Reform des Einkommensteuerrechts angegangen werden. Dabei nimmt der Handlungsdruck zu. Denn weil entgegen der Rechtsauffassung des Finanzministeriums der Steuerfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Rentenanteils nicht mehr berücksichtigt werden kann, droht Doppelbesteuerung nicht – wie bisher erwartet – erst um 2040, sondern schon früher.
Die Regierung sollte also nicht warten, bis wieder ein Kläger nach Karlsruhe zieht. Dass eine Doppelbesteuerung gegen das Grundgesetz verstößt, hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2002 entschieden.
Insofern liest sich das Urteil der Finanzrichter auch wie eine Rüge an die aktuelle und an frühere Regierungen, die in der Rentenpolitik gern auf kurze Sicht fahren und unpopuläre Entscheidungen in die Zukunft schieben. Es sollte aber auch eine Mahnung an alle Parteien mit hochfliegenden Rentenplänen sein.
Wenn schon die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung so große rechtliche Folgefragen aufwirft, wie wird das dann erst bei Einbeziehung von Beamten, Selbstständigen und Politikern in die Rentenversicherung sein?
Mehr: Bei der Rente ist gar nicht mehr viel sicher: Welche Pläne die Parteien haben
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Auffallend ist nach dem Klimaurteil mußze sofort eine Gesetzesänderung her. Da konnte es nicht schnell genug gehen,obwohl das so dumm und überflüssig wie ein Kropf ist. Da Gesetz zur Rentenbesteuerung zugunsten eines Großteils der Rentner kann bis zur nächsten Legislaturperiode warten. Hoffentlich ist dann keiner dieser Herrschaften mehr in der Regierung oder im Bundestag. Obwohl, wird wohl leider nicht passieren.
Die Doppelbesteuerung existiert, das kapiert jeder - der Bundesgerichtshof hat der Regierung eine Gefälligkeit getan, um nicht den aktuellen Rentner Steuerermäßigungen zu ermöglichen.
Die nachgelagerte Besteuerung, die bei Beamten schon immer galt, zeigt, dass man auch hier Beamte vor den Angestellten und Arbeitern bevorzugt.
Das enorme sozialistische Geldverschenken der aktuellen Regierung zeigt, dass man kein Interesse am arbeitenden Menschen hat, es zählen nur Ausländer und Beamte/Politiker.
von Frau Dr. Merkel -ehemalige Kommunistin - studiert in Moskau- das konnten nur 100%ige linientreue Bürger- war nichts anderes zu erwarten. Ganz besonders Frauen bekommen in diesem Staat miese Renten. 70% der Rentner bekommen in diesem Staat eine Rente von
ca. 1200 Brutto, zum Leben und Sterben zu wenig, während andere Länder wie Österreich
im Durchschnitt ihren Bürgern 500 Euro mtl. mehr an Rente zahlen, auch Frankreich, Italien,
Holland, Dänemark usw. Dafür hat Frau Dr. Merkel gesorgt, dass die Beamten fürstliche Pensionen bekommen. Das nennt man in Deutschland Gerechtigkeit und auch hier macht die SpD mit. Asozial. Dem gegenüber bekommen die Flüchtlinge jeden Monat Gehalt und eine Wohnung dazu, kostet nur 80 Milliarden jedes Jahr.