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  4. Der Bundesfinanzhof formuliert einen klaren Handlungsauftrag in der Steuerpolitik

KommentarRentenbesteuerung: Das große Erwachen kommt erst noch

Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist auch eine Rüge für Regierungen, die unpopuläre Entscheidungen in der Rentenpolitik gern in die ferne Zukunft verlagern.Frank Specht 01.06.2021 - 04:10 Uhr Artikel anhören

Es liegt keine Doppelbesteuerung vor – noch nicht. Das geht aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor.

Foto: dpa

Die ganz große Klatsche für Finanzminister Olaf Scholz ist ausgeblieben. Die Umstellung auf die nachgelagerte Rentenbesteuerung führt bei der heutigen Rentnergeneration noch nicht zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung, hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Doch die Betonung liegt auf dem „noch“. Die obersten Finanzrichter machen unmissverständlich klar, dass künftige Bundesregierungen sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit hineinlaufen, wenn sie das Rentenrecht nicht ändern.

Dass sich das Gericht so weit aus dem Fenster lehnt, ist ungewöhnlich. Denn es äußert erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel am geltenden Recht, obwohl es in den beiden konkret entschiedenen Fällen keinen Beleg für einen Verstoß gegen das Grundgesetz gab.

Die Finanzrichter sahen also keinen Anlass, die Fälle in Karlsruhe zur Entscheidung vorzulegen, konnten es sich aber auch nicht verkneifen, mit ihrem Zukunftsausblick ein wenig PR in eigener Sache zu betreiben.

Dabei haben Kenner der Materie das Unheil schon lange kommen sehen. Bereits 2007 hatten der damalige Vorsitzende des Sozialbeirats, Bert Rürup, und der damalige Chef der Rentenversicherung, Herbert Rische, vor einer drohenden Doppelbesteuerung der Rentner gewarnt und die rot-grüne Regierung aufgefordert, das Alterseinkünftegesetz zu ändern.

Die Regierung sollte jetzt handeln

Passiert ist nichts. Erst auf Druck der Richter soll das Problem nach der Bundestagswahl nun offenbar mit einer Reform des Einkommensteuerrechts angegangen werden. Dabei nimmt der Handlungsdruck zu. Denn weil entgegen der Rechtsauffassung des Finanzministeriums der Steuerfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Rentenanteils nicht mehr berücksichtigt werden kann, droht Doppelbesteuerung nicht – wie bisher erwartet – erst um 2040, sondern schon früher.

Die Regierung sollte also nicht warten, bis wieder ein Kläger nach Karlsruhe zieht. Dass eine Doppelbesteuerung gegen das Grundgesetz verstößt, hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2002 entschieden.

Insofern liest sich das Urteil der Finanzrichter auch wie eine Rüge an die aktuelle und an frühere Regierungen, die in der Rentenpolitik gern auf kurze Sicht fahren und unpopuläre Entscheidungen in die Zukunft schieben. Es sollte aber auch eine Mahnung an alle Parteien mit hochfliegenden Rentenplänen sein.

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Wenn schon die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung so große rechtliche Folgefragen aufwirft, wie wird das dann erst bei Einbeziehung von Beamten, Selbstständigen und Politikern in die Rentenversicherung sein?

Mehr: Bei der Rente ist gar nicht mehr viel sicher: Welche Pläne die Parteien haben

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