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Kommentar Streit um die Grundsteuer – Was an der Besteuerung von Grund und Boden besonders ist

Fläche ist einfach da und muss in der Regel nicht erst produziert werden. Das sollte sich in der Steuer widerspiegeln.
23.04.2019 - 15:16 Uhr 5 Kommentare
Bodenrenten kann man beliebig hoch besteuern. Quelle: dpa
Neubauten in Offenbach

Bodenrenten kann man beliebig hoch besteuern.

(Foto: dpa)

Es gab Zeiten, da gehörte es zum Grundkanon der Einführung in die Volkswirtschaftslehre, den Studenten beizubringen, was Grundrente ist. Die Zeiten sind längst vorbei, und das rächt sich nun – auch in Form einer Debatte über die Vergesellschaftung von Wohnungseigentum und einer wenig sachgerechten Reformdiskussion in Sachen Grundsteuer.

Wenn Finanzminister Olaf Scholz tatsächlich – wie jüngst in Aussicht gestellt – bei der Grundsteuerreform den renitenten Bayern per Öffnungsklausel erlauben sollte, ein wertunabhängiges, rein flächenbezogenes Modell umzusetzen, dann wäre das das Gegenteil des steuersystematisch Sinnvollen.

Es wäre gut für die reichen Südländer mit den hohen Bodenwerten: Sie könnten das Geld den eigenen Bürgern lassen, statt es als Steuer einzutreiben und über den Finanzausgleich an andere Länder abzugeben. Aber es ist gerade der Bodenwert, der sinnvollerweise Bemessungsgrundlage der Steuer sein sollte.

Das Besondere an Fläche ist nämlich, dass sie einfach da ist. Abgesehen von Sonderfällen kann und muss sie nicht erst produziert und kann nicht vermehrt werden. Das Gros der Bodenwerte in Deutschland besteht aus Lagerente. Ein Haus oder eine Wohnung in attraktiver Lage in einer Großstadt ist vor allem wegen des hohen Grundstückpreises so teuer.

Der Besitzer kann die Attraktivität der Großstadt, für die er nichts tun muss, in Form hoher Mieten für sich reklamieren. Die begriffliche Gemeinsamkeit von Bodenrente und Altersrente besteht darin, dass der Begriff Rente in der Ökonomie leistungsloses Einkommen bezeichnet.

Die Kehrseite ist, dass man Bodenrenten fast beliebig hoch besteuern kann, ohne die sonst bei Steuern üblichen Anreizeffektschäden zu verursachen. Der Boden ist immer noch da und wird bestmöglich genutzt. Nur der Kaufwert sinkt, wenn die Steuer steigt.

Denn mögliche Käufer ziehen die Steuer, die sie als Besitzer werden entrichten müssen, vom Preisgebot ab. Ja, die Nutzung wird sogar verbessert, wenn sich die Steuer nach den erzielbaren Erträgen richtet, nicht nach den tatsächlichen. Denn dann lohnt es sich bei hoher Steuer nicht mehr, Flächen aus spekulativen Gründen ungenutzt zu lassen. Das ist der Hauptgrund, warum das von den Arbeitgebern getragene Institut der deutschen Wirtschaft für eine Bodenwertsteuer eintritt.

Aus diesen Gründen kann eine Steuer auf den Grundstückswert – nicht auf die Gebäude darauf – gar nicht hoch genug sein, wenn dafür in gleichem Umfang eine andere, anreizschädlichere Steuer gesenkt wird. Aufkommensneutralität sollte also langfristig kein Ziel sein und nicht versprochen werden. Natürlich sollte der Übergang graduell sein, um Grundstückseigentümer nicht zu enteignen, die ihr Grundstück teuer kaufen mussten.

Auch sollte gesetzlich verhindert werden, dass Grundsteuererhöhungen als Nebenkosten auf Bestandsmieter umgelegt werden. Bei Neuvermietungen ist Abwälzung der Grundsteuer auf die Mieter ohnehin nicht effektiv möglich. Denn die Gesamtmiete, die potenzielle Mieter maximal zu zahlen bereit sind, ist unabhängig von der Höhe der Grundsteuer.

In den Bodenwert fließen nicht nur die Infrastrukturinvestitionen des Staates ein, sondern auch die vielfältigen steuerlichen und sonstigen Subventionen für Wohneigentum, wie zuletzt das Wohnkindergeld. Langfristig wird dadurch nur der Kaufpreis für bestehende Grundstücke nach oben getrieben, denn die Begünstigten überbieten dank der Subvention andere Interessenten.

Auch die Steuerfreiheit der ersparten Miete im eigenen Haus zählt zu den Subventionen, die Grundstückspreise nach oben treiben. Wer im Alter sein zu groß gewordenes Haus vermietet, muss auf die Mieteinnahmen Einkommensteuer zahlen und kann sich deshalb von der Nettomiete vielleicht kaum eine kleinere Alternativwohnung leisten.

Also bleibt er. Dadurch wird der Verknappung von Wohnraum Vorschub geleistet. Es ist also nicht nur die Grundsteuer, die mit Blick auf die Besonderheiten des nicht vermehrbaren Faktors Boden reformiert gehört.

Es gibt noch ein Argument für eine hohe Bodenwertsteuer: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind stark bei den Vermögenden konzentriert. Sie sind es, die besonders von der Explosion der Grundstückspreise, Mieten und Pachten in den letzten 15 Jahren profitierten, ohne etwas dafür getan zu haben. Die heftige Diskussion um die Enteignung großer Wohnungsgesellschaften zeigt, wie problematisch die Umverteilung von den Mietern nach oben für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist.

Eine Korrektur durch eine höhere Grundsteuer ist daher wünschenswert. Um dabei berechtigten Ärger kleiner Hausbesitzer zu vermeiden, sind großzügige Übergangsfristen für selbst genutztes Wohneigentum angemessen und sinnvoll. So lässt sich verhindern, dass Omas kleines Häuschen zum schlagenden Argument gegen ein faireres und effizienteres Steuersystem wird.

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5 Kommentare zu "Kommentar: Streit um die Grundsteuer – Was an der Besteuerung von Grund und Boden besonders ist"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Auch mit Übergangsfristen bleibt die Besteuerung von Boden - eine Substanzsteuer. Und entwertet damit die als Alterssicherung gepriesene eigene Immobilie.

  • Danke für diesen Klasse Artikel, Herr Häring. Bringt Licht ins Dunkel der vielen verdeckten Interessen!

  • Es ist immer das gleiche: erst grandioses Staatsvrsagen - hier: Wohnungspolitik-, mit der Folge einer Verwahrlosung der staatlichem (kommunalen) Immobilien, dann Privatisierung der Schrottimmobilien mit der Auflage an den Käufer (Immobiliengesellschaft) zur Sanierung und sozial freundlichen Vermietung, dann Klage des Staates über höhere Mieten und der Ruf nach mehr Steuern.

  • Darf man eigentlich Werbung für den Autor machen? Falls nicht, müsst ihr das wieder löschen. ;-)
    Der Norbert Häring ist wirklich ein ganz hervorragender Mann. Ich habe zwei Bücher von ihm gelesen:
    "Markt und Macht" und "Schönes neues Geld" (genialer Titel als Anspielung auf Aldous Huxleys "Schöne neue Welt"!) über die weltweiten Bestrebungen, das Bargeld abzuschaffen und dadurch die Menschen total kontrollieren zu können. Ich sehe das nahezu identisch wie er. Falls ich ihn mal treffe, spendiere ich ihm ein Bier. ;-)

    Wie man auch an diesem Beitrag sehen kann, ist er durchaus auch staatskritisch, aber er ist halt (leider) immer noch überzeugter Etatist.
    "Es gab Zeiten, da gehörte es zum Grundkanon der Einführung in die Volkswirtschaftslehre, den Studenten beizubringen, was Grundrente ist."
    Als Wirtschaftswissenschaftler weiß der Norbert Häring natürlich ebenfalls, dass man auch im Marxismus-Unterricht gelernt hat, was Grundrente ist. Findet man den Begriff doch gleich in Punkt 1 des "10-Punkte-Plans" aus dem Kommunistischen Manifest von Marx / Engels:

    "1) Expropriation des Grundeigenthums und Verwendung der Grundrente zu Staatsausgaben."
    https://de.wikisource.org/wiki/Manifest_der_Kommunistischen_Partei_(1848)

    Ich denke, er wird mir daher auch zustimmen, dass damit in der BRD von heute die zweite Hälfte dieser Forderung bereits umgesetzt ist. An der Umsetzung des ersten Teils wird zur Zeit insbesondere in Berlin gearbeitet.
    Und ich denke, er wird mir auch bestimmt bei dieser Aussage zustimmen:
    "Wenn man einem Menschen 100% seines Einkommens oder seines Grund und Bodens wegnehmen würde, dann würde man das als Raub bezeichnen."
    Ab wann aber ist es kein Raub mehr? Ab 80%, 50%, 20%, 10% Besteuerung?

  • Sehr geehrter Herr Häring,

    schön, dass Sie so meinungsstark sind. Aber wie wäre es mit einer gehörigen Portion Toleranz? So im Sinne von Friedrich dem Großen. Der meinte bekanntlich, dass jeder nach seiner Facon selig werden soll.

    Doch zu den Steuern. Sie erinnern sich sicher, an welche absurden Tatbestände der Staat im Laufe der Jahrhunderte die Erhebung von Steuern geknüpft hat. Beispiele dafür sind die bloße Existenz von Fenstern, Türen oder Toiletten.

    Für Finanzwissenschaftler sind solche Mißgriffe natürlich Gräueltaten. Unsere Professoren forderten, dass sich die Erhebung von Steuern ausschließlich an der steuerlichen Leistungsfähigkeit orientiert. Volkstümlich formuliert: Die mit den breiten Schultern können größere steuerliche Lasten tragen, denen kann man diese Lasten auch aufbürden. Und wer ohnehin kaum auf eigenen Beinen stehen kann, muß natürlich von der Finanzierung der staatlichen Aufgaben verschont werden.

    Doch zur Grundsteuer. Mir erschließt sich nicht, warum schon die bloße Eintragung im Grundbuch eine steuerliche Leistungsfähigkeit begründen soll. Das halte ich für völligen Quatsch.

    Natürlich kann man Grundstücke auch verwerten. Beispielsweise verpachten, vermieten oder verkaufen. Dann kommt man natürlich zu Einkünften, die eine steuerliche Leistungsfähigkeit begründen. Nichts dagegen, dass diese Einkünfte auch einer Besteuerung unterworfen werden. Aber haben Sie schon gehört, dass wir eine Einkommenssteuer bereits haben?

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