Kommentar Zombie-Aktien wie Wirecard gehören nicht in den Dax

Der Reputationsschaden ist enorm.
Frankfurt Es ist ein Absturz, der in Deutschland kein Beispiel kennt. Binnen sieben Tagen ist der hochbewertete Technologiekonzern Wirecard in sich zusammengebrochen – und kaum ein Stein steht seitdem in der deutschen Börsenwelt mehr auf dem anderen. Tausende von Anlegern, Banken und Verbrauchern haben Geld verloren.
Wirtschaftsprüfer, Analysten und Aufseher fragen sich, wie das alles passieren konnte – und der Reputationsschaden ist enorm. Wirecard hat den deutschen Aktienmarkt schwer erschüttert.
Nur an einer sehr prominenten Stelle der deutschen Wirtschaft, hat das alles bisher keine grundlegenden Folgen gehabt: Nach wie vor zählen die Papiere des inzwischen insolventen Unternehmens zum edlen Club des Dax-30 – und damit zum absoluten Topsegment der deutschen Börse.
Es ist ein Umstand, der aus der Zeit gefallen wirkt. Der Dax ist die Beletage der Börse, ein Schaufenster der deutschen Wirtschaft. Was sagt es aus, wenn eine Firma, die nun mit Lug und Trug in Verbindung gebracht wird, vorerst weiter dort residiert? Die Deutsche Börse als Hüterin des Dax beruft sich bei ihrer Entscheidung auf die für die Überprüfung des Index festgelegten Regeln.
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Danach bleibt Wirecard auch nach dem Insolvenzantrag voraussichtlich bis zum nächsten regulären Überprüfungstermin des Dax Anfang September im deutschen Aktienleitindex.
Ein sofortiger Rausschmiss droht in diesem Zusammenhang nur, wenn „die Insolvenz mangels Masse abgewiesen wird“ oder ein Unternehmen sich „in Abwicklung“ befindet, heißt es in Punkt 5.1.1. des Leitfadens zu den Aktienindizes der Deutschen Börse. Damit soll eine Vorverurteilung von Firmen vermieden werden, heißt es zur Begründung.
Das mag ehrenvoll gedacht sein. Es wird dem Desaster, das Wirecard angerichtet hat, aber nicht gerecht. Das Trauerspiel in Aschheim sollte darum ein Umdenken einleiten. Bis heute orientiert sich die Börse vor allem an zwei Auswahlkriterien, um über die Dax-Mitgliedschaft zu entscheiden: Marktkapitalisierung und Börsenumsatz.
Ob ein Vorstandsvorsitzender in Haft kommt, ob es Betrugsvorwürfe gibt oder ob die Vorlage einer Bilanz seit Wochen überfällig ist, spielt dagegen keine Rolle.
Das aber muss sich ändern, denn die Kriterien sind bisher viel zu formalistisch. Künftig muss es auch darum gehen, dass im obersten Börsenindex auf Werte wie Substanz und Verlässlichkeit geachtet wird.
Die Corporate Governance, also die Regeln einer guten Unternehmensführung, muss darum viel stärker und rigoroser bei der Beurteilung einer Dax-Zugehörigkeit mitentscheiden. Der Dax-30 muss ein Ausweis für Solidität sein – und keine Spielwiese für Hasardeure mit möglicherweise krimineller Ader. Natürlich macht dies die Arbeit für die Deutsche Börse nicht einfacher. Aber der Schritt ist notwendig.
Es geht nicht nur um ein überfälliges Zeichen. Es geht auch um den Finanzplatz Deutschland. Denn es ist schon genug Vertrauen verspielt worden durch Wirecard.
Wenn sich Milliarden Euro auf Konten in Übersee in Luft auflösen und niemand jahrelang genau hinschaut, verlieren Privatanleger und institutionelle Investoren einen zentralen Maßstab für ihre Anlageentscheidung. Die dadurch ausgelöste Verunsicherung der Anleger lässt die sowieso vorhandene Skepsis gegenüber dem Aktienmarkt nur noch wachsen.
Wirecard sollte deshalb Anlass sein, die Regeln schnell nachzuschärfen. Eine Zombie-Aktie wie das Aschheimer Unternehmen gehört nicht in den Vorzeige-Index der deutschen Wirtschaft.
Was für Mieter und Angestellte gilt, muss in abgewandelter Form auch für die wichtigsten börsennotierten Firmen in Deutschland gelten: Wer seine Investoren hintergeht und damit das Vertrauensverhältnis zerrüttet, fliegt – und zwar sofort.
Mehr: Der Fall Wirecard: wie Ex-Chef Markus Braun den Konzern in die Insolvenz trieb. Lesen Sie hier mehr.
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