Kommentar zu Hetze im Netz Die Grenzen der Freiheit

Auch online sind Hass, Hetze, Diskriminierung und Diffamierung keine Kategorien, die von der Meinungsfreiheit geschützt sind.
Legitimiert das Recht auf freie Meinungsäußerung auch übelste Hetze gegen einzelne Bevölkerungsgruppen?
Es ist gut, dass nach Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes von Justizminister Heiko Maas die Debatte über diese Frage intensiv geführt wird – wie nun am Beispiel eines von Twitter gesperrten Tweets von AfD-Fronthetzerin von Storch.
Über die Grenzen der Meinungsfreiheit muss in einer Demokratie immer wieder aufs Neue gerungen werden – wo nötig auch im Einzelfall. Eines muss aber klar sein: Es gibt Grenzen, auch bei der Meinungsäußerung.
Dabei kann als Leitsatz eine Aussage des deutschen Philosophen Immanuel Kant dienen: „Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.“
Wer ganze Menschengruppen aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Religion zu Gewalttätern erklärt, überschreitet eine Grenze. Passiert das einmal, kann man es als Entgleisung gelten lassen.
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