Führerschein "Pappe" mit Halbwertszeit

Führerscheine, die nach dem 19. Januar ausgestellt werden, sind nur noch 15 Jahre gültig.
Köln Eine neue EU-Führerscheinrichtlinie tritt am 19. Januar 2013 in Kraft. Alle Führerscheine, die die Behörden nach diesem Stichtag ausstellen oder verlängern, sind dann automatisch auf 15 Jahre befristet. Auch dann, wenn ein verloren gegangenes Dokument ersetzt wird, gibt es nur noch den neuen, zeitlich limitierten EU-Kartenführerschein.
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgehändigten Führerscheine bleiben bis zum 18. Januar 2033 gültig. Erst dann müssen sie getauscht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Karten- oder Papierführerschein handelt.
Eintragungen auf dem neuen Führerschein stellen sicher, dass erworbene Besitzstände – etwa die alten deutschen Führerscheinklassen 1 (Motorräder), 2 (Lkw) oder 3 (Pkw) – bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins erhalten bleiben.
Wichtig ist es, zu kontrollieren, dass die Zulassungsbehörden tatsächlich alle zuvor erworbenen Fahrlizenzen umschreiben. Das tun nicht alle Ämter automatisch, und nach zwei Jahren verfällt der Anspruch.
In der Hauptsache dient der Umtausch nach 15 Jahren der Aktualisierung des Lichtbilds. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder gar Fahrprüfungen sind damit aber nicht verbunden. Solche Untersuchungen bestehen jedoch weiterhin für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung wie für Bus- und Berufskraftfahrer.
Die neuen und die alten EU-Kartenführerscheine sind fast identisch. Auf der Rückseite sind jetzt allerdings alle 15 EU-weiten, einheitlichen Fahrerlaubnisklassen inklusive der neuen Zweiradklassen AM und A2 sowie zwei nationale Klassen (L und T für landwirt- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen) aufgelistet. Außerdem ist jeder Führerschein mit einem Ablaufdatum versehen.
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ach was, das geht selbstverständlich, wie immer, nicht zu Lasten der Bürger, "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten"
Mit Gebühren ist es ja wohl nicht getan. Das Ganze kostet noch 2 Besuche in der Kreisstadt. Alleine schon deshalb erneuere ich meinen grauen Lappen nicht gegen die handlichere Scheckkarte.
Außerdem, wofür braucht man ein aktuelles Foto? Ausweisersatz ist es ja wohl trotzdem nicht.
Es wird langsam unerträglich, denn wirklich sinnvoll ist diese Maßnahme nicht. Es verschafft den Behörden wieder mal neue Gebühren. Sonst noch irgend ein Nutzen?
Fehlanzeige!
Und ist der Lappen erst mal befristet, ist es auch ein leichtes irgendwann für eine Neuaustellung erneute Prüfungen zu verlangen. Begründungen lassen sich dafür leicht finden. Es reicht schon das Sicherheitsbedürfnis vor senilen Fahrern zu schüren, wenn die Republik älter wird.
Tja, die freie Marktwirtschaft hat sich ohnehin erledigt, unser System erinnert immer stärker an die Wirtschaft vor den Weltkriegen, obrigkeitsstaatlich und standesorientiert.
Auch der Sozialstaat erzwingt zunehmende Abhängigkeiten für die soziale Absicherung.
Ich hätte nie gedacht, das in Deutschland die Uhren mal so massiv zurückgedreht würden und so massiv Schmarotzertum der Oberschichten finanziert werden müsste, was diese mit Leistung verwechseln.
H.
die urken prüfer habn wieder zugeschlagen....
Ein sinnloses Unterfangen von gehirnamputierten Eurokraten.
Man sollte die Politiker mit einem Verfalldatum versehen und nach Ablauf entsorgen ;-))
Neue Bürokratie, neue Kosten.
Aber von der EU aus Brüssel ist noch nie was gutes gekommen...