Motorrad ABS ab 2017 Pflicht

Sturzgefahr bei Vollbremsung - blockieren bei einem Motorrad die Räder, wird es gefährlich. Das kann mit Hilfe eines ABS verhindert werden.
Stuttgart Der verpflichtenden Einführung des Antiblockiersystems (ABS) bei Motorrädern haben jetzt das Europa-Parlament und der EU-Ministerrat formell zugestimmt. Damit müssen alle Motorräder mit über 125 ccm Hubraum, deren Typenzulassung ab Januar 2016 erfolgt, mit dem System ausgestattet sein. Ab Januar 2017 gilt die Regelung für alle neu zugelassenen Motorräder über 125 ccm.
Kleinere Zweiräder ab 50 ccm benötigen entweder ein ABS oder ein sogenanntes kombiniertes Bremssystem. Letzteres stellt eine mechanische Verbindung zwischen Vorder- und Rückbremse her, sodass beim Bremsen immer beide Räder verzögern. Eine Regelung des Bremsdrucks wie bei ABS-Systemen erfolgt aber nicht; die Räder können also dennoch blockieren.
Durch die Einführung erhofft sich die EU eine Senkung der Unfallzahlen, allein 2011 starben in Europa rund 5.000 Motorradfahrer. Ein serienmäßiges ABS könnte laut einer Unfallstudie von Bosch gut ein Viertel aller schweren und tödlich verlaufenden Motorradunfälle verhindern.
Bosch bietet mittlerweile die neunte Generation des Bremsregelsystems für verschiedene Motorrad-Varianten an. Kürzlich hat der Zulieferer auch eine eigene Traktionskontrolle für Motorräder vorgestellt, die das Beschleunigen auf rutschigem Untergrund verbessert. Außerdem ist eine ABS-Zusatzfunktion für Fahrten im Gelände erhältlich.
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