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Verkehrsunfälle mit Vorsatz So lassen es Betrüger krachen

Wenn ein Baum aufs Auto fällt, ist das höhere Gewalt. Aber manchmal kracht es auch mit Vorsatz: Wenn Kriminelle Unfälle provozieren, um Versicherungen abzukassieren. Autofahrer sollten die gängigen Methoden kennen.
10.06.2014 - 17:18 Uhr 1 Kommentar
  • dpa
Nicht alle Verkehrsunfälle passieren zufällig: Sogenannte Autobumser provozieren Crashs, um Versicherungsleistungen zu erschleichen. Die Folgen für die Betrugsopfer können gravierend sein. Quelle: dpa

Nicht alle Verkehrsunfälle passieren zufällig: Sogenannte Autobumser provozieren Crashs, um Versicherungsleistungen zu erschleichen. Die Folgen für die Betrugsopfer können gravierend sein.

(Foto: dpa)

Berlin Wer auf einen anderen Wagen auffährt, bekommt in aller Regel die Schuld zugewiesen. Das machen sich Betrüger zunutze: Sie provozieren zum Beispiel durch abruptes Abbremsen vor Ampeln einen Crash, um anschließend Schadenersatz von der gegnerischen Kfz-Versicherung zu erschleichen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist jeder achte bis zehnte Verkehrsunfall in Deutschland Anzeichen einer Manipulation auf. Haben Fahrer den Verdacht, dass ein Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde, schalten sie daher auch bei Bagatellschäden besser die Polizei ein und informieren ihren Versicherer, empfiehlt der GDV.

Zweifel an der eigenen Unfallschuld können etwa angebracht sein, wenn es im Bereich einer Fahrbahnverengung oder in einem Kreisverkehr kracht. Denn nach Erkenntnissen der Versicherer nutzen sogenannte Autobumser unter anderem kniffelige Verkehrsführungen für ihre kriminellen Machenschaften, wo sie Streifschäden beim Spurwechsel erzwingen.

Eine weitere gängige Methode ist die abrupte Bremsung vor Zebrastreifen oder an Ampeln, die gerade von Gelb auf Rot umschalten. Typische Tatorte sind auch Kreuzungen mit Rechts-vor-links-Regelung, an denen die Betrüger auf Autos lauern, die von links kommen, und im letzten Moment in die Kreuzung einfahren.

Bundesland haftet für rutschige Straße
Bundesland haftet für rutschige Straßen
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Wenn bei bekannten Straßenmängeln keine Warnhinweise oder Tempolimits bestehen, kann nach einem Unfall das Bundesland zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden. Im konkreten des OLG Hamm (Az.: 11 U 166/14) war eine Motorradfahrerin bei Regen auf einer Landstraße gestürzt. Sie verklagte das Land, da der Belag an der Unfallstelle zu rutschig gewesen sei.

Das OLG gab der Frau Recht: Den Landesbehörden sei der schlechte Zustand an der Unfallstelle bekannt gewesen. Da sie aber weder ein Tempolimit verordneten noch Warnschilder wegen der Gefahren bei Nässe aufstellten, habe das Land die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt.

(Foto: dpa)
Betrunkene Fußgänger sind im Falle eines Unfalls mit einem Autofahrer nicht unbedingt schuldfrei
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Für gewöhnlich haftet bei einem Unfall mit einem Fußgänger ein beteiligter Autofahrer wegen der Betriebsgefahr ganz oder überwiegend, da ein Fahrzeug von Natur aus gefährlicher ist als ein Fußgänger. Im vor dem Oberlandesgericht Naumburg (Az.: 1 U 81/13) verhandelten Fall war ein Mann im Bereich eines Volksfestes von einem Auto erfasst und verletzt worden. Als es zu dem Unfall kam, hatte er 2,8 Promille im Blut und sein Handy am Ohr. Das Gericht sah die Haftung zu 75 Prozent bei dem Fußgänger und zu 25 Prozent beim Autofahrer. Letzterer bekam die Teilschuld nur zugesprochen, weil nicht eindeutig nachweisbar war, dass er sich an das Tempolimit von 40 km/h gehalten hatte. Sonst hätte der Fußgänger wohl ganz allein für den Unfall haften müssen.

(Foto: dpa)
Glas Wasser macht Alko-Test ungültig
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Bei einem Atemalkoholtest muss sich die Polizei genau an die Gebrauchsanleitung des Kontrollgeräts halten. Ansonsten kann die Messung ungültig sein. So zumindest hat nun das Amtsgericht Riesa entschieden. In dem verhandelten Fall hatte die Polizei bei einem Autofahrer einen erhöhten Atemalkoholgehalt festgestellt. Allerdings hatte der Mann nach eigenen Angaben kurz zuvor ein Glas Wasser getrunken. Die in solchen Fällen von der Gebrauchsanleitung vorgeschriebene zehnminütige Wartezeit bis zur Messung hielten die Beamten jedoch nicht ein. Das Amtsgericht sah die Messung daher als nicht verwertbar an (Az.: 1 OWi 703 Js 36868/13).

Aussagekräftige Alkoholtests sind in der Regel frühestens 20 Minuten nach Ende des Alkoholgenusses möglich, da ansonsten kurzzeitige Konzentrationsspitzen in der ausgeatmeten Luft auftreten können. Zudem verlangen die Gebrauchsanweisungen meist eine zehnminütige „Kontrollzeit“, in der jegliche Aufnahme von Speisen oder Getränken unterbleiben muss. Die Regel ist offenbar eher eine Vorsichtsmaßnahme, da bei den meisten Substanzen keine Verfälschungen der Messwerte bekannt sind. Andere Gerichte verwerfen die Ergebnisse daher auch nicht automatisch komplett, vor allem dann nicht, wenn der Grenzwert stark überschritten wird.

(Foto: PR)
Lichthupe auf der Autobahn
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Ist es Nötigung, wenn überholende Fahrer auf der Autobahn die Lichthupe betätigen? Wer beim Überholen auf der Autobahn langsamere Fahrer per Lichthupe auf sich aufmerksam macht, nötigt sie nicht gleich, erklären Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfe das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden, die Lichthupe erfülle hier eine Warnfunktion. Eine Nötigung werde erst daraus, wenn der Überholende gleichzeitig dicht auffährt oder sich durch permanente Betätigung der Lichthupe die Bahn freidrängeln will.

(Foto: dpa)
Auflagen für Tempomessung
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Will die Polizei einen Temposünder durch Hinterherfahren überführen, müssen die Grundlagen der Messung stimmen. So mus etwa die Länge der Messstrecke dokumentiert sein. Darauf weist der ADAC unter Berufung auf einen Beschluss des Kammergerichts in Berlin hin (Az.: 3 Ws (B) 467/14). In dem Fall hatte das Amtsgericht einen Autofahrer zu einer Geldbuße von 480 Euro verurteilt, weil er innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 62 km/h überschritten hatte. Die Geschwindigkeit war durch einfaches Hinterherfahren ermittelt worden. Das Gericht verwies darauf, dass es sich dabei nicht um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Das Amtsgericht hätte näher auf die Länge der Messstrecke, den Abstand zwischen den Fahrzeugen und die Sichtverhältnisse eingehen müssen.

(Foto: dpa)
Auch wer Cannabis passiv raucht und am Steuer erwischt wird, kann seinen Führerschein verlieren
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Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az. 9 L 541/14) verlangte ein Mann seine Fahrerlaubnis zurück. Sie war ihm nach einem positiven Drogentest bei einer Verkehrskontrolle entzogen worden. Er argumentierte, er konsumiere ab und zu Cannabis, nicht jedoch in der letzten Zeit. Er sei allerdings am Vorabend mit Freunden zusammen gewesen, die alle ausgiebig geraucht hatten. Er vermutete, der Drogentest sei wegen des Passivrauchens positiv ausgefallen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen glaubte dem Mann nicht, hielt es aber auch für unerheblich, ob er tatsächlich oder passiv geraucht hatte. „Denn dem Fahrer kann auch beim passiven Rauchen ein bewusster Konsum unterstellt werden", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus.

(Foto: PR)
Fahrlehrer muss zahlen wenn Schüler geblitzt wird
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Laut dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt der Fahrlehrer als verantwortlicher Kraftfahrzeugführer, solange der Fahrschüler noch keine Fahrerlaubnis besitzt. Daher muss auch der Fahrlehrer ein etwaiges Bußgeld bezahlen - und gegebenenfalls Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg hinnehmen.

Diese Regelung gilt nicht nur für die Fahrstunden, sondern auch für die Prüfungsfahrt und die Hin- und Rückfahrt zu und von einer Prüfung. Der Fahrlehrer hat schließlich jederzeit die Möglichkeit, über die zusätzlichen Pedale einzugreifen, sollte der Fahrschüler zu schnell fahren oder zum Beispiel eine rote Ampel übersehen.

Der Bewerber wird nur zur Haftung herangezogen bei Fehlverhalten, das so gravierend ist, dass der Fahrlehrer damit absolut nicht rechnen kann.

(Foto: dpa)

Neben diesen typischen Unfallsituationen kann es unmittelbar nach einem Crash weitere Anzeichen für einen Betrug geben: Wenn etwa vermeintlich geschädigte Unfallopfer sehr routiniert auftreten. Wenn an ihrem Auto bereits Spuren von anderen Unfällen zu sehen sind. Oder wenn plötzlich Zeugen auftauchen und Druck auf den augenscheinlichen Unfallverursacher ausüben.

Die Folgen für die Opfer provozierter Unfälle können gravierend sein, betont der GDV: Abgesehen von Verletzungen, die die Täter billigend in Kauf nehmen, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und bei der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Betroffene Fahranfänger müssen womöglich zur Nachschulung. Und wer keine Vollkaskoversicherung hat, bleibt obendrein auf dem Schaden an seinem Fahrzeug sitzen.

Wird die Kfz-Versicherung zügig über den Betrugsverdacht informiert, kann sie einen Gutachter einschalten, der der Unfallursache auf den Grund geht, erklärt der GDV. Bei entsprechender Beweislage stellt der Versicherer Strafanzeige. Autobumsern drohen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bis zu zehn Jahre Haft.

Link: GDV-Info zu provozierten Verkehrsunfällen

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1 Kommentar zu "Verkehrsunfälle mit Vorsatz: So lassen es Betrüger krachen"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Die Betrüger kommen durch, weil das "Opfer", wie das fällschlicherweise im Artikel genannt wird, gar kein "Opfer", sondern ein TÄTER ist, der sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat!

    Rechts-vor-Links gilt i.d.R. in 30er Zonen. Wer höchstens 30kmh fährt und Abstand von 15m hält, wie es vorgeschrieben ist, kann immer halten.

    Die Wahrheit ist die:
    Deutschland ist voll mit Rasern und Drängler, und beides sind Straftaten!

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