Kfz-Versicherung Diese sieben Fehler sollten Autofahrer bei Saisonkennzeichen vermeiden

Fahrer sollten die Wechselfristen für die Versicherungspolice im Blick haben.
München Mit der ersten Ausfahrt im neuen Jahr werden sich die Besitzer von Cabriolets, Reisemobilen oder Motorrädern noch gedulden müssen, sind doch viele Teile des Landes im Moment mit Schnee und Eis bedeckt. Über zwei Millionen sogenannter Saisonfahrzeuge befinden sich so in der Winterpause.
Erst ab März werden die ersten wieder von ihren Besitzern bewegt. Meist nutzen sie dafür ein Saisonkennzeichen, das die Monate der Zulassung exakt festlegt, ohne dass dafür der Gang zur Zulassungsstelle notwendig ist.
Wer allerdings seine Kfz-Versicherung für diese Fahrzeuge wechseln will, der muss jetzt aktiv werden. Bei den meisten Versicherern endet die Kündigungsfrist einen Monat vor Saisonbeginn. Wer sein Fahrzeug somit zum 1. März wieder in Betrieb nimmt, der muss bis Ende Januar reagieren. Wer erst am 1. April startet, hat einen Monat länger Zeit.
Damit unterscheiden sich Saisonfahrzeuge von ganzjährig zugelassenen Fahrzeugen, deren Kfz-Versicherung bis zum 30. November gekündigt werden muss, wenn der Besitzer im nächsten Jahr zu einem günstigeren Anbieter wechseln will.
Diese sieben Fehler sollten Besitzer von Cabriolets, Wohnmobilen oder Motorrädern dabei möglichst vermeiden.
1. Auf allzu große Ersparnis hoffen
Abhängig ist die Ersparnis für den Fahrzeughalter stets davon, was bisher bezahlt wird. Wer also schon einen günstigen Tarif hat, der spart bei einem Wechsel kaum etwas. Ob jemand einen günstigen oder teuren Tarif hat, erfährt der Betroffene am besten, indem er seine Daten bei einem Vergleichsportal wie Verivox oder Check24 eingibt.
Deutlich günstiger wird es nur für die Fahrzeughalter, die bisher bei einer sehr teuren Versicherung waren. Die Experten von Check24 haben zwischen dem teuersten und dem günstigsten Anbieter für die Saisonversicherung eines Motorrads von März bis Oktober eine Ersparnis von bis zu 59 Prozent bei der Haftpflichtversicherung errechnet.
Sparen lässt sich mit einem Saisonkennzeichen im Vergleich zur ganzjährigen Zulassung generell. Wer sein Fahrzeug beispielsweise acht Monate von Anfang März bis Ende Oktober fährt, der zahlt rund 30 Prozent weniger als für das Gesamtjahr.
2. Die Formalien missachten
Eine Kündigung kann heute zwar auch per Mail erfolgen, bedarf aber ausdrücklich der Schriftform. Darin enthalten sein sollten die Anschrift des Kunden und des Versicherers, das Datum, die Nummer des Versicherungsscheins und das Kfz-Kennzeichen. Dazu wäre der Grund der Kündigung hilfreich, beispielsweise „Ein günstigeres Konkurrenzangebot liegt vor“.
Wer traditionell in Schriftform kündigt, sollte den Brief unterschreiben. Bei Kündigungen per Mail sollte in der Betreffzeile stehen: „Kündigung der Kfz-Versicherung“.
3. Die Sonderkündigungsrechte übersehen
Die Wechselfrist bis einen Monat vor dem Neustart des Fahrzeugs ist zwar bei den allermeisten Versicherern generell bindend, dazwischen gibt es allerdings Sonderkündigungsrechte, die einen Wechsel auch danach erlauben. Oft wird diese Möglichkeit aber von Fahrzeughaltern übersehen. Ein Wechsel per Sonderkündigungsrecht ist dann für den Kunden möglich, wenn sein Versicherer eine Beitragserhöhung mitteilt.
Das ist in vielen Fällen dann so weit, wenn das Fahrzeug in eine teurere Typklasse oder Regionalklasse gerutscht ist. Jedes Jahr im Herbst überprüfen die Versicherer Tausende von Fahrzeugmodellen auf deren Schadenhäufigkeit und -höhe. Fallen bei einem Modell höhere Schäden an, kommt es in eine andere Typklasse. Entscheidend kann aber auch die Region des Fahrzeughalters sein. Wo viele Unfälle passieren oder häufig Autos gestohlen werden, verteuert sich auch die Regionalklasse.
Ebenfalls kann die Kfz-Versicherung nach einem Schadenfall gekündigt werden. Und zwar unabhängig davon, ob der Versicherer den Schaden übernimmt oder nicht. Jedoch muss der Schadenfall abgeschlossen sein. Dann hat der Halter einen Monat Zeit, um die Versicherung außerplanmäßig zu kündigen.
4. Den Fahrzeugwechsel nicht nutzen
Gerade Motorradfahrer wechseln öfter die Maschine, um wieder ein neues Fahrerlebnis zu haben. Mit einem anderen Fahrzeug lässt sich auch zu einem anderen Versicherer wechseln. Und zwar unabhängig von Fristen. Der alte Versicherungsvertrag endet mit dem Verkauf, der neue beginnt mit der Übernahme des Nachfolgers.
Etwas anders gelagert ist der Fall, wenn ein Fahrzeug ohne Ersatz verkauft wird. Dann endet der Versicherungsvertrag mit der Ummeldung des Fahrzeugs an der Zulassungsstelle. Der Vertrag des bisherigen Besitzers geht dann in eine Ruhephase über, nach 18 Monaten erlischt er.
5. Glauben, Haftpflicht reiche immer
Saisonfahrzeuge sind für die meisten Nutzer Hobby-, Spaß- und Freizeitmobile. Der Alltag wird dagegen mit einem Erstfahrzeug bewältigt. Deswegen spart so mancher beim Saisonfahrzeug bei der Versicherung.
Gerade das ist aber ein Fehler. Denn zum einen sind diese Fahrzeuge für gewöhnlich teuer in der Anschaffung, gerade Wohnmobile können bis in den sechsstelligen Euro-Bereich gehen. Zum anderen fehlt so manchem Fahrer die Routine im Umgang, weshalb es mit diesen Fahrzeugen tendenziell öfter zu Unfällen kommt. Bei einem Neufahrzeug ist deswegen Vollkasko immer der richtige Schutz.
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Wird das Fahrzeug älter, kann nach vier Jahren über den Wechsel zur günstigeren Teilkasko nachgedacht werden. Ab acht Jahren reicht manchem dann auch die einfache Haftpflicht. Zu Erklärung: Die Vollkasko zahlt den fremden und den eigenen Schaden. Die Teilkasko zahlt für das eigene Auto nur bei Diebstahl, Brand-, Marder- und Unwetterschäden. Von der Haftpflichtversicherung wird lediglich der Unfallgegner entschädigt.
6. Beiträge aus Bequemlichkeit monatlich bezahlen
Wer seine Prämie auf einen Schlag bezahlt, bekommt in der Regel einen Nachlass gegenüber Versicherten, die sich auf eine monatliche Zahlweise einlassen. Da Saisonfahrzeuge in der Regel nur sechs, sieben oder acht Monate angemeldet sind, fällt auch nur ein anteiliger Beitrag an, der das Konto weniger belastet als bei einer ganzjährigen Zulassung.
Zudem ist die jährliche Kilometerleistung deutlich niedriger als beim Erstfahrzeug, was sich ebenfalls günstiger auf den Beitrag auswirkt. Autofahrer sollten also prüfen, ob sie es sich leisten können, die Rechnung zu Saisonbeginn komplett zu überweisen.
7. Glauben, online sei immer günstiger
Ein Onlineabschluss muss nicht zwangsläufig günstiger sein. Ein Berater vor Ort hat oft den Vorteil, tiefer in der Materie zu stecken, sodass er dem Kunden womöglich noch manche Sparmöglichkeit aufzeigen kann, die dieser online nicht erkannt hätte. Gerade bei Saisonfahrzeugen, die oft sehr individuell ausgestattet sind, ist die genaue Absicherung nötig.
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