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Autofahrer-Ratgeber Geblitzt – und jetzt?

Roter Blitz, Schrecksekunde, Blick auf den Tacho: Wer diese Situation schon öfter erlebt hat, muss wahrscheinlich gegen jeden zusätzlichen Verkehrssünder-Punkt kämpfen. Die Möglichkeiten in fünf Schritten.
21.04.2016 - 08:19 Uhr 14 Kommentare
Radarmessanlage der Polizei: In vielen: Bundesländern wird heute für 24 Stunden beim sogenannten Blitz-Marathon die Geschwindigkeit von Fahrzeugen kontrolliert. Temposünder, die erwischt werden, haben dennoch Chancen, mit einem Einspruch durchzukommen. Quelle: dpa

Radarmessanlage der Polizei: In vielen: Bundesländern wird heute für 24 Stunden beim sogenannten Blitz-Marathon die Geschwindigkeit von Fahrzeugen kontrolliert. Temposünder, die erwischt werden, haben dennoch Chancen, mit einem Einspruch durchzukommen.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Auch wenn die Behörden den heutigen Blitz-Marathon gut vernehmbar angekündigt haben, erwischt es doch immer wieder unaufmerksame Autofahrer. Und seit der Flensburger Punktereform ist der Führerschein bereits bei acht Punkten weg. Wer beruflich auf den „Lappen“ angewiesen ist, für den kann jeder zusätzliche Punkt in der Verkehrssünderkartei problematisch sein. Vor allem, wenn das eigene Punktekonto bereits belastet ist, lohnt es sich, gegen ein Blitzer-Foto vorzugehen.

Schritt 1: Zunächst sollten Autofahrer von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. Wird man von der Polizei nach der Radarkontrolle angehalten, macht man besser keine Angaben zur Geschwindigkeitsüberschreitung und äußert auch keine Entschuldigungen wie „Ich hatte es eilig.“ Nur Angaben zu Ihrer Person kann man nicht verweigern. Sinnvoll kann diese Aussageverweigerung sein, wenn man Einspruch einlegen will.

Flattert der Anhörungsbogen der Bußgeldstelle ins Haus, sollte man ebenfalls keine Angaben zur Sache machen und nicht zugeben, dass man am Steuer saß, empfiehlt der Deutsche Anwaltverein.

Schritt 2: Richtig Einspruch einlegen. Wer eine Bußgeldforderung bekommt, muss nicht sofort zahlen, sondern kann dagegen Einspruch einlegen. Dafür hat man ab Zugang des Bescheids zwei Wochen Zeit. Um die Einspruchsfrist zu wahren, kann man zunächst selbst ein Schreiben aufsetzen, indem man kurz mitteilt, dass man Einspruch einlegt. Gründe müssen dabei noch nicht genannt werden. Danach führt in einem Bußgeldverfahren aber an einem Anwalt kein Weg vorbei.

Schritt 3: Sieht es kritisch aus, holt man sich anwaltliche Hilfe, das geht leichter mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung. Wichtig: Diese prüft zunächst, ob eine Kostenübernahme im Streitfall überhaupt infrage kommt. Beim konkreten Vorgehen gibt es verschiedene dann Ansatzpunkte.

Zum einen den der Verjährung: Innerhalb von drei Monaten ab der Ordnungswidrigkeit müssen die Behörden den Fahrer ermittelt und einen Bußgeldbescheid erlassen haben. Die Verjährungsfrist kann durch eine Anhörung unterbrochen werden, dann beträgt sie erneut drei Monate. Das geht aber nur einmal, in der Regel geschieht das durch den Anhörungsbogen, den die Bußgeldstelle verschickt.

Ist der Autofahrer aber direkt nach dem Blitzen von der Polizei angehört worden, läuft die Frist ab dann. Weil die Bußgeldbehörde oft nicht prüft, ob die Beamten den Autofahrer schon angehört haben, lässt sie sich zu viel Zeit. So kann sich das Problem auch schon mal von selbst erledigen.

Im Zweifel gegen den Schnellfahrer
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14 Kommentare zu "Autofahrer-Ratgeber: Geblitzt – und jetzt?"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • "Vor allem, wenn das eigene Punktekonto bereits belastet ist, lohnt es sich, gegen ein Blitzer-Foto vorzugehen."

    Selbst dann wenn ich meine Schuld nicht anzweifle?
    Ich bin vielleicht naiv, aber das ist für mich ein absolutes asoziales Verhalten, bei dem man sich auf Kosten der Allgemeinheit einen persönlichen Vorteil erkämpfen will. Nach dem Motto "Dreistreit siegt".

  • Ich probiere es immer wieder, schaffe es aber nicht, muss mehr trainieren auf meinem Fahrrad.
    Aber toll das man so einen wichtigen Artikel kommentieren darf!

  • Also als korrekter Deutscher würde ich erstmal das TÜV-Siegel des Blitzers überprüfen wollen und dann ob der jenige der den Blitzer aufgestellt hat auch dazu berechtigt war überprüfen. Falls dann der Termin zur Einsicht gegeben wurde, würde ich das OWG-Beschluss von einem berechtigten Menschen unterschrieben haben wollen! Wenn diese Punkte abgehackt sind, zahle ich gerne!
    Haken: Die werden das nicht nachweisen können, also werden Sie das Verfahren einstellen! Tipp für jnd der die Abzocke nicht mehr mitmachen möchte...

  • Soll das jetzt Satire sein?

  • In Deutschland kommen weitaus mehr Menschen durch rücksichtsloses Verhalten von Autofahrern ums Leben als durch Mörder und Terroristen. Insofern ist eine Verkehrsüberwachung mit Ahndung rücksichtslosen Verhaltens m.E. eine zielführende Maßnahme. Ob es in diesem Kontext sinnvoll ist, Verwarnungsgelder über 15 Euro wegen Geschwindigkeitsübertretung um 6 km/h zu erlassen (ist mir mehrfach passiert), ist eine andere Frage.

  • Da ich meinen Wohnsitz seit langem in Ländern ausserhalb der EU habe, bin ich bei Reisen in Deutschland weniger betroffen. Als ich beispielsweise 2008 durch Stuttgart fuhr blitzte es in jeder Unterführung.....

    Interessant ist, dass man im Zusammenhang mit "den Gästen der Kanzlerin", rechtsfreie Zonen duldet. Begründet wird dies mit einem Polizistenmangel. Dann findet man wiederum Politiker die aus Angst dass die Wähler ihr Kreuz an der falschen Stelle machen zusätzliche Stellen bei der Polizei fordern. Ich nehme an, dass die zusätzlichen Polizisten dann den Eingeborenen mit Radarfallen Präsenz demonstrieren.

  • 1a zusammengefasst, so sieht es aus

  • Ich benutze nicht oft die Autobahn. Wenn aber, fällt mir alle 3-5 Minuten auf, dass es immer noch "Elefantenrennen" (LKW überholt LKW trotz Verbot) gibt. Wo w.wird hier kontrolliert? Das ist so ein Witz...

  • Verkehrssicherheit, Überwachung, Kontrolle usw usf. Alles nur vorgeschobene Argumente. Tatsächlich geht es um das Abkassieren der Autofahrer und eine Beschäftigungstherapie für Beamten, die sonst irgendwo herumsitzen würden und nicht wissen wie sie den Tag verbringen sollen. Diese ganze Punktezählerei ist sowieso völlig daneben. Da werden Berufskraftfahrer genauso behandelt wie Privatiers die gerade mal 2000 km im Jahr hinter sich bringen. Hauptsache die Bürokraten haben etwas zum stempeln und verwalten. Jeder der beruflich unterwegs ist und von Termin zu Termin hetzt weiß dieses System und seine Ineffizienz richtig einzuschätzen. Von Politikern die mit Chauffeur und Dienstwagen auf Steuerzahlerkosten unterwegs sind kann man dies nicht erwarten. Wenn man trotz Geschwindigkeitsübertretung noch einen Geschäftstermin wahrnehmen kann und den Geschäftsabschluß tätigt, dafür aber ein Bußgelt kassiert und darüber hinaus noch Punkte in Flensburg ist sich der Staat nicht zu schäbig davon noch zusätzlich die Einkommensteuer und/oder Gewerbesteuer zu kassieren. Schäbiger gehts nimmer. Irgendwoher müssen die Mittel für die jährliche Steuergeldverschwendung durch unsere Bürokraten ja kommen. (siehe Elbphilharmonie und/oder Flughafen Berlin). Für solche Desaster müßte es Amtsenthebungsverfahren mit entsprechenden Sanktionen geben. Statt dessen genießen diese Herrschaften ihre üppigen, ersessenen Pensionen. Soviel zur Verantwortlichkeit für diejenigen die Gesetze übertreten. Doppelstandarts auf höchstem Niveau.

  • Was soll dieser angekündigte „Blitzmarathon“? Wir haben doch schon einen ständigen Blitzmarathon. Als ich kürzlich beruflich nach Brandenburg gefahren bin, habe ich die Blitzer mal gezählt: Auf dem Hin-und Rückweg (knapp 1000km) waren es insgesamt 16 Geschwindigkeitskontrollen. Feste Blitzer, mobile Blitzer und Beamte mit „Radarpistolen“. Es könnte natürlich sein, dass mir zusätzlich noch die eine oder andere Zivilstreife zwischendurch gefolgt ist.
    Für die Überwachung und Disziplinierung der Autofahrers gibt es offensichtlich reichliche Ressourcen. Bei einem Wohnungseinbruch reichen die Personalressourcen dagegen nur noch für einen „Höflichkeitsbesuch“.
    In der Industrie würde man diese Strategie wohl als „Konzentration auf das lukrative Kerngeschäft“ bezeichnen.

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