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Knöllchensammler aufgepasst Wenn Falschparken den Führerschein kostet

Um für den ganzen Tag keinen Parkschein zu zahlen, riskieren viele Autofahrer ein Knöllchen. Ist jedoch eine bestimmte Anzahl erreicht, kann sogar der Führerschein gefährdet sein.
07.08.2014 - 12:52 Uhr 1 Kommentar
  • Spotpress
Recht: Häufiges Falschparken - Knöllchensammler aufgepasst Quelle: AXA

Falschparker-Führerschein in Gefahr: Brenzlig wird es bei einem Strafzettel pro Woche.

Zehn Euro müssen Autofahrer blechen, die ihr Fahrzeug in einer sogenannten „bewirtschafteten Parkzone“ ohne Ticket abstellen und dabei erwischt werden. Das ist für viele günstiger als ein Ticket und so wird gepokert und die Knöllchen können sich über Wochen und Monate ansammeln.

Wer jedoch häufiger falsch parkt und ebenso häufig erwischt wird, bei dem können Zweifel an seiner Fahreignung bestehen, teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht dem Deutschen Anwaltverein (DAV) mit. Unter Umständen müssen diese Zweifel durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), dem sogenannten „Idiotentest“, nachgegangen werden. Wird die MPU nicht bestanden oder fristgerecht absolviert, ist der Führerschein weg.

Die häufigsten Strafen im Straßenverkehr
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Wer ärgert sich nicht über den Strafzettel für zu schnelles Fahren oder falsches Parken? Aber wer mit dem Auto unterwegs ist, macht auch Fehler. Das bleibt bei der Fülle von Regeln und installierten Verkehrsschildern auch nicht aus. Im Kraftfahrt-Bundesamt werden über alle Strafzettel und Bußgelder genauestens Statistik geführt.

Mit Abstand die meisten Strafzettel verteilen die Ordnungshüter für das falsche Parken. Ob es sich nun um abgelaufene Parkuhren handelt, oder das Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe bzw. in Parkverbots- und Halteverbotszonen, mit dieser Ordnungswidrigkeit wird das meiste Geld eingenommen. Da diese Vergehen mit Strafen von fünf bis 35 Euro nicht in Flensburg erfasst werden, kann man nur schätzen, wie viel Geld jedes Jahr hier kassiert wird. Es dürfte sich dabei um mehrere Millionen Strafzettel handeln.

(Foto: Pressefoto)
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Bei den in der Verkehrssünderdatei in Flensburg am häufigsten gespeicherten Ordnungswidrigkeiten stehen auch Geschwindigkeitsübertretungen ganz vorne an. Fast drei Millionen Erfassungen gab es beispielsweise allein im Jahr 2010.

Und noch nicht einmal registriert sind dabei die Tempovergehen, die nicht mindestens 40 Euro Strafe zur Folge und einen Punkteeintrag hatten ...

(Foto: Pressefoto)
Autobahndrängler
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Zu geringer Sicherheitsabstand - meist auf Autobahnen - erfreut sich mit Rang vier ebenfalls einer vorderen Bußgeld-Platzierungen. In den meisten Fällen werden die Drängler auf Autobahnen durch die Messung von Brücken erwischt.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte darum mindestens einen Abstand von der halben Tachogeschwindigkeit zum Vordermann halten, dann kann nichts passieren.

(Foto: dpa)
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Falsche Überholmanöver schließen die Top-5 ab. Besonders an Überholverbotsschildern und durchgezogenen Fahrbahnlinien bieten Autofahrer immer wieder Grund für die Verteilung von Strafzetteln. Da falsche Überholaktionen auch extrem gefährlich sein können, sollten Überholverbote strikt eingehalten werden.

(Foto: Pressefoto)
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Erschreckend, dass schon auf dem nächsten Platz (Rang 6) das Delikt Alkohol oder Drogen am Steuer folgt. Dies kann für Straßenverkehrsteilnehmer schnell tödlich enden. Darum kennt die Polizei in solchen Fällen - und völlig zu Recht - auch kein Pardon mit den Sündern.

Wer erwischt wird, muss meist mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Hinzu kommt erschwerend: Hierbei handelt es sich auch nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

(Foto: Pressefoto)
LKW-Transporter auf Autobahn
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Den nächsten Platz (7) belegen falsches Abbiegen, das Ein- und Ausfahren oder - unglaublich eigentlich - das Wenden auf Autobahnen, gefolgt von ...

(Foto: PR)
huGO-BildID: 2667527 Frankfurt, DEU, 19990816 LKW-Gefahrguttransporter-Kontrolle in Frankfurt Hoechst, Industriepark Tor Sued ## LKW-Gefahrguttranspo
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... gefolgt von Platz 8: Falsch gesicherte Ladungen oder überladene Fahrzeuge.

(Foto: PR)

Wer immer fristgerecht seine Knöllchen begleicht, steht dabei noch lange nicht auf der sicheren Seite. Konsequenzen drohen auch, wenn regelmäßig Knöllchen fällig werden. Brenzlig wird es bei einem Strafzettel pro Woche. Da es sich in diesem Fall um ruhenden Verkehr handelt, ist es nicht entscheidend, ob der Halter auch der Fahrer ist. Der Halter haftet für den Fahrer.

Und obwohl der Führerschein laut Informationen des DAV überaus selten wegen Knöllchen einkassiert wird, sollte man das nicht verharmlosen. Dies belegt ein Fall, der vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt wurde.

Ein Fahrzeughalter sammelte in anderthalb Jahren 127 Knöllchen, dazu noch 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dieser gab zwar an, dass er nicht alle Strafzettel selbst verschuldete, das Gericht zog den Führerschein dennoch ein (AZ.: VG 4 L 271.12).

Uneinsichtige Autofahrer riskieren Nachhilfeunterricht
Ein einzelner Verstoß reicht: Zeigt sich der Verwarnte uneinsichtig, kann ihm die Polizei eine Verkehrs-Schulung aufbrummen.
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Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Regeln halten, können zu einer Schulung vorgeladen werden. Dabei werden sie dann noch einmal über die entsprechenden Verkehrsregeln informiert. Das sieht Paragraf 48 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Für eine Vorladung reicht ein einzelner Verstoß. Darauf weist der ADAC mit Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München hin (Az.: 11 ZB 14/1026).

In dem Fall ging es um einen Taxifahrer, der einmalig vor einer Grundstückseinfahrt unerlaubt geparkt hatte. Beim Eintreffen der Polizei, die ihn verwarnen wollte, zeigte er sich den Argumenten der Polizisten gegenüber uneinsichtig. Die Folge war eine Vorladung zu einer entsprechenden Schulung.

(Foto: dpa)
Notorische Falschparker können mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden.
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Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim rechtfertigen auch geringfügige Verkehrsverstöße einen Zweifel an der Fahreignung, wenn sie regelmäßig begangen werden.

Die Richter lehnten damit den Antrag eines Parksünders ab, der gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis geklagt hatte. Der auch wegen anderer Verkehrsvergehen auffällig gewordene Mann war wegen mindestens 161 Park-Verstößen innerhalb von sechs Jahren von den Behörden zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) aufgefordert worden. Als er die gesetzte Frist verstreichen ließ, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. (VGH Baden-Württemberg, Az.: 10 S 1883/14)

(Foto: )
Wer sein Fahrzeug an einem Taxistand parkt, darf sofort abgeschleppt werden.
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Falschparken an einem Taxistand rechtfertigt sofortiges Abschleppen. So lautet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (Az.: 3 C 5.13). Im Regelfall sei keine Wartefrist einzuhalten, bevor der Wagen an den Haken genommen werden darf. Zur Begründung führte das Gericht an, dass der Nutzbarkeit der Taxistände eine hohe Bedeutung zukomme. Zum Vergleich: Im Falle eines eingeschränkten Halteverbots sei das Abschleppen erst nach einer Stunde Wartezeit verhältnismäßig, so der ADAC.

In dem verhandelten Fall hatte ein Reisebusfahrer sein Fahrzeug an einem Standplatz in Frankfurt am Main abgestellt und einen Zettel mit seiner Handynummer hinterlassen, unter der er aber spontan nicht erreichbar war. Ein städtischer Verkehrsüberwacher ordnete daraufhin das Abschleppen an. Zwar wurde die Maßnahme abgebrochen, als der Busfahrer nach zehn Minuten wieder kam, eine Rechnung bekam er trotzdem zugeschickt. Gegen diese wendete der Busfahrer ein, man hätte beim Abschleppen eine Wartefrist einhalten müssen. Das sah das Gericht anders.

(Foto: dpa)
Parken an der Ladesäule - Verbot ist gültig
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Auf einem laut Beschilderung allein für Elektroautos vorgesehenen Parkplatz dürfen keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor abgestellt werden. Das gilt auch, wenn das Straßenverkehrsrecht die entsprechenden Schilder nicht kennt, wie das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden hat.

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer seinen Pkw mit Verbrennungsmotor auf einem Parkplatz mit Ladestation abgestellt. Dabei ignorierte er ein dort angebrachtes Schild mit der Aufschrift „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“. Das dafür fällige Bußgeld in Höhe von 10 Euro wollte er nicht zahlen und erklärte, das Schild sei ohne Rechtsgrundlage aufgestellt worden. Vor Gericht verlor er mit dieser Ansicht.

(Az.: 5 RBs 13/14)

(Foto: )
Erst Augen auf, dann Heckklappe auf
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Wer im Parkhaus die Heckklappe seines Wagens öffnet und damit gegen obere Wand oder Einbauten knallt, hat selbst schuld. Dies hat das Amtsgericht München in einer am 2. Juli 2012 veröffentlichten Entscheidung klargestellt.

Das Gericht wies damit die Klage eines Autofahrers gegen einen Parkhausbetreiber ab. Der Kläger hatte im April mit seinem Luxusauto im Parkhaus rückwärts eingeparkt und automatisch die Heckklappe geöffnet - diese stieß nach Gerichtsangaben gegen einen stählernen Querträger. Da es keine warnenden Schilder gegeben habe, wollte der Autofahrer den Parkhausbetreiber für den Schaden am Auto in Höhe von fast 900 Euro haftbar machen (Aktenzeichen: 262 C 20120/11).

Das Amtsgericht wies die Klage jedoch ab: «Öffnet jemand die Heckklappe seines Fahrzeugs, ist es primär seine Aufgabe, sich zu vergewissern, dass er dies gefahrlos tun kann, ohne mit der Heckklappe irgendwo anzustoßen», lautete die einfache Begründung.

(Foto: Sebastian Schaal)
Private Abschleppunternehmen brauchen abgeschleppte Autos nicht herausgeben, bevor die Gebühr vollständig bezahlt ist.
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Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Januar 2012 entschieden und damit die Klage einer Frau aus Berlin abgewiesen, deren falsch geparktes Auto von einem privaten Unternehmer abgeschleppt worden war.

Das Unternehmen dürfe das Auto so lange einbehalten, bis alle Abschleppkosten beglichen sind, entschieden die Richter. Die Frau habe deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit, in der sie ihr Auto nicht nutzen konnte. (AZ: V ZR 30/11)
Im konkreten Fall hatte ein Supermarkt das Auto abschleppen lassen, das auf dessen Gelände trotz eines Hinweisschildes illegal geparkt hatte. Der Markt forderte dafür rund 220 Euro und wollte den Standort des umgeparkten Autos erst nach Zahlung der Kosten bekanntgeben. Die Autobesitzerin weigerte sich jedoch und machte vor Gericht eine "Nutzungsentschädigung" in Höhe von mehr als 3.700 Euro geltend.

Zu Unrecht, wie der BGH nun entschied: Dem Supermarktbetreiber sei aus dem eigenmächtigen Parken ein Schaden entstanden, dessen Ersatz er vom Autohalter verlangen dürfe. Allerdings nur in Höhe der tatsächlichen Kosten wie etwa der Halterfeststellung oder der Auswahl eines geeigneten Abschleppfahrzeugs. Zusätzliche "Grundgebühren" seien unzulässig.

(Foto: dpa)
Sind auf einem Parkplatz lediglich die Parkbuchten markiert, müssen sich die Verkehrsteilnehmer über die Vorfahrt verständigen.
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Wer mit dem Auto auf einem Parkplatz unterwegs ist, kann sich nicht generell auf die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links" verlassen. Das Landgericht Detmold hat entschieden, dass § 8 der Straßenverkehrsordnung auf Parkplätzen nur dann gilt, wenn die Wege auf dem Platz so breit und so deutlich gekennzeichnet sind, dass der Straßencharakter der Fahrbahnen klar und unmissverständlich ist. Sind lediglich die Parkbuchten markiert, müssen sich die Verkehrsteilnehmer über die Vorfahrt verständigen.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Unfall auf einem Kaufhausparkplatz, auf dem nur die Stellplätze markiert waren. Einer der Fahrer hatte argumentiert, der andere habe ihm von links kommend die Vorfahrt genommen. Schon das angerufene Amtsgericht hatte in erster Instant geurteilt, dass "Rechts vor Links" hier nicht gelte und beide Fahrer zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet gewesen. Das Landgericht bestätigte nun diesen Spruch, so dass die Kosten für den Schaden geteilt werden (LG Detmold, Az.: 10 S 1/12)

(Foto: mid)

Sammelt man jedoch in unterschiedlichen Städten Knöllchen, bleibt das vermutlich ohne Konsequenz, da die Zuständigkeit der Behörden wechseln und das wiederholte Vergehen somit nicht auffällt. Und auch Punkte drohen nicht. Zumindest nicht, wenn es sich um bloße Strafzettel in Folge des fehlendes Parkscheins handelt.

Wer beispielsweise durch sein parkendes Fahrzeug einen Rettungsweg oder ein Rettungsfahrzeug behindert, muss seit dem neuen Bußgeldkatalog mit einem Punkt in Flensburg rechnen, zudem werden noch 60 Euro fällig.

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1 Kommentar zu "Knöllchensammler aufgepasst: Wenn Falschparken den Führerschein kostet"

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  • macht doch auch Sinn, Leuten die sich permanent über die Verkehrsregeln hinwegsetzen, die Fähigkeit die Verantwortung für eine motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr abzuerkennen. Man sollte ohnehin die Regeln entschlacken und dafür viel konsequenter mit deutlicheren Strafen durchsetzen.

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