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Neuer Bußgeldkatalog 2021 Diese Änderungen gelten ab heute

Der Bundesrat hat Änderungen am Bußgeldkatalog beschlossen. Die Kernbotschaft: Radfahrer und Fußgänger sollen künftig besser geschützt werden.
09.11.2021 - 12:43 Uhr 2 Kommentare
Geschwindigkeitsmessanlage der Polizei – Knöllchen werden teurer. Quelle: dpa
Blitzer

Geschwindigkeitsmessanlage der Polizei – Knöllchen werden teurer.

(Foto: dpa)

Berlin/Bremen Für Verkehrssünder wie Raser oder Falschparker wird es deutlich teurer und zwar ab heute. Der neue Bußgeldkatalog ist nach einem langen Streit zwischen Bund und Ländern in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte am 8. Oktober 2021 über Änderungen am Bußgeldkatalog entschieden. Grundsätzlich sollen Radfahrer und Fußgänger besser geschützt werden.

Die grüne Bremer Verkehrssenatorin Maike Schaefer sagte der Deutschen Presse-Agentur, die neuen Regelungen und die schmerzhaften Bußgelder seien ein deutliches Signal an Autofahrer, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. „Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme.“

Sie lobte den im April gefundenen Kompromiss zwischen Bund und Ländern als „echten Durchbruch“, bei dem man sich über Parteifarben hinweg geeinigt habe. Zuvor hatte es ein langes Gerangel gegeben. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden.

Schaefer sagte, auch Scheuer habe eine konstruktive Rolle gespielt. „Es war ein gegenseitiges Nehmen und Geben.“ Die Grünen, die ursprünglich schärfere Regeln für einen Führerscheinentzug wollten, seien in dem Punkt über ihren Schatten gesprungen. Scheuer habe sich kompromissbereit bei der Erhöhung der Bußgelder gezeigt.


Neuer Bußgeldkatalog 2021: Diese konkreten Neuregelungen gelten nun

  • Fahrzeuge, die im allgemeinen Halte- oder Parkverbot parken, werden laut dem neuen Bußgeldkatalog ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro bekommen.
  • Das Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen kann teuer werden. Bis zu 110 Euro können dafür zukünftig anfallen. 
  • Wer innerorts bis zu 10 km/h zu schnell sind, muss künftig 30 Euro statt 15 Euro zahlen. Wer sogar 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.
  • Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
  • Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
  • Neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
  • Unnötiger Lärm und Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro bestraft.

Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sind die vorgesehenen Bußgelder für das Halten auf Schutzstreifen, für das Halten und Parken auf Radfahrstreifen sowie das Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegender Lkw die Maßnahmen, die am stärksten zur Unfallverhütung beitragen können.

Insgesamt sei die Novelle aber nur ein „Trippelschritt“ gewesen, sagte ADFC-Sprecherin Stephanie Krone. „Die StVO privilegiert nach wie vor das Auto und behindert Kommunen, die Straßen schnell fahrradfreundlich umzugestalten.“

Das müsse sich aus Gründen des Klimaschutzes und der Verkehrssicherheit ändern. „Kommunen brauchen die Möglichkeit, großflächig Tempo 30 und neue geschützte Radfahrstreifen an Hauptstraßen anzulegen, ohne bürokratischen Hürdenlauf.“

Die neue Bundesregierung müsse dazu zügig das Verkehrsrecht reformieren. „Damit das in der kommenden Legislatur klappt, muss das in den ersten 100 Tagen beginnen“, so Krone.

Mehr: Brücken in Gefahr: Der Sanierungsstau hält an

  • dpa
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2 Kommentare zu "Neuer Bußgeldkatalog 2021: Diese Änderungen gelten ab heute"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Die Richtung ist gut!
    Ich kann mich aber meinem Vorgänger auch nur anschließen.
    Man sollte Rennfahrern in Innenstädten von mir aus sogar mit mehreren tausen Euro bestrafen.
    Es kann immer mal passieren mit 20 km/h, von mir aus 30km/h die Geschwindigkeitsbegrenzung zu übertreffen - wenn man mit 60 in der 50er fährt und ein 30er Schild übersieht.. Saftige Strafe und fertig.

    Aber bei 40 - 50 km/h zu schnell in Städten ist das vorsätzlich und höchst gefähredend häufig weniger für den Fahrer selbst als für Fußgänger und Radfahrer.
    Das kann nicht toleriert werden.

  • Mit fast 100 km/h durch die Stadt und dann 400€ Strafe - Eine lachhafte Summe gemessen an der Gefahr für andere Menschen. Und das auch nur, falls man erwischt wird.

    Die Strafe für eine derartige Missachtung des Wohls anderer muss schmerzen und die finanzielle Schmerzgrenze liegt bei jedem anders. Ein einkommensabhängiges Tagessatz-Modell nach finnischem Vorbild erscheint mir geeigneter.

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