Sonderkennzeichen Diese Autokennzeichen gibt es für PKW in Deutschland

Das rote Feld an der Seite deutet auf ein Exportkennzeichen, das gelbe Feld ist ein Kurzzeitkennzeichen für Probefahrten.
Wie sehen Standard-Kennzeichen aus?
Neben den vielen Sonderkennzeichen gibt es in Deutschland ein Standard-Kennzeichen. Es hat links einen blauen Rand mit Sternen der EU. Daneben befindet sich die Länderkennung des Landes, in dem das Auto angemeldet ist – beispielsweise ein „D“ für Deutschland. Rechts neben dem blauen Balken stehen ein bis drei Buchstaben, die den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde angeben. Rechts daneben sind zwei Plaketten: 1. Die Prüfplakette. Sie gibt an, wann die nächste Hauptuntersuchung (HU) fällig ist. 2. Die Stempelplakette. Sie zeigt das Wappen des Bundeslandes sowie den Namen der Zulassungsbehörde.
Dann folgt die sogenannte Erkennungsnummer: Sie besteht aus ein bis zwei Buchstaben sowie einer Zahlenfolge aus maximal 4 Ziffern. Daraus ergibt sich ein Nummernschild mit folgendem Muster: D - ABC - 1234
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Kfz-Kennzeichen: Welche Varianten gibt es?
Neben dem Standard-Kennzeichen mit schwarzen Buchstaben und Ziffern auf weißem Grund gibt es eine Vielzahl von Sonderkennzeichen im Straßenverkehr. Die acht Typen der Sonderkennzeichen:
Sonderkennzeichen Nummer 1: Die Überführungskennzeichen
Überführungskennzeichen fassen mehrere Sonderkennzeichen zusammen: Das Kurzzeitkennzeichen, das Ausfuhrkennzeichen und die sogenannten Sonderkennzeichen mit roten Nummern. Die Überführungskennzeichen werden bei inländischen oder ausländischen Überführungsfahrten von nicht angemeldeten Autos sowie bei Probe- oder Prüfungsfahrten verwendet. Die verschiedenen Überführungskennzeichen unterscheiden sich wie folgt:
- Das Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen, auch bekannt als 5-Tage-Kennzeichen oder Tageskennzeichen, gilt nur für fünf Tage. Verwendet wird es für Probefahrten und Überführungen. Jedoch nur für Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands. Für Überführungsfahrten aus dem Ausland gibt es das Ausfuhrkennzeichen. Im Gegensatz zum Sonderkennzeichen mit roten Nummern steht das Tageskennzeichen auch Privatpersonen zur Verfügung. - Das Ausfuhrkennzeichen
Das Ausfuhrkennzeichen wird auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt. Es ist an einem roten Feld auf der rechten Seite zu erkennen, wo auch das Gültigkeitsdatum steht. Im Gegensatz zum Tageskennzeichen dient das Ausfuhrkennzeichen dem dauerhaften Export eines Fahrzeuges und ist für 12 Monate gültig.
Hinweis: Wenn Sie ein Auto zum Beispiel von Spanien nach Deutschland überführen möchten, muss das Ausfuhrkennzeichen in Spanien beantragt werden. - Rote Kennzeichen
Die roten Kennzeichen unterscheiden sich vom Standardkennzeichen durch ihre rote Schrift. Anders als das Kurzzeitkennzeichen steht das rote Sonderkennzeichen nur dem Gewerbe zu und ist nicht für Privatpersonen zugänglich. Zudem haben diese Sonderkennzeichen einen roten Rahmen und ein bestimmtes Zahlenkürzel in der Erkennungsnummer. Folgende Zahlenkürzel können vorkommen: 05, 06 und 07. - Das rote 05-Kennzeichen wird von technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen verwendet.
Das rote 06-Kennzeichen darf von Kfz-Herstellern, -Teilherstellern, -Händlern und -Werkstätten für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten verwendet werden. Dieses Sonderkennzeichen wird auch Händlerkennzeichen genannt. Für Privatpersonen ist es nur im Rahmen einer Probefahrt zugänglich. Dabei müssen immer ein Fahrtenbuch und ein spezielles Fahrzeugscheinheft mitgeführt werden.
Das Sonderkennzeichen ist nicht fahrzeuggebunden, es darf also für verschiedene Fahrzeuge genutzt werden. Nicht jeder Händler oder Hersteller ist der Nutzung des 06-Kennzeichens berechtigt. Es erhalten nur als zuverlässig eingestufte Händler und Hersteller. Das Kennzeichen ist vorerst für nur 12 Monate gültig. Sollte sich der Händler oder Hersteller als zuverlässig erweisen, kann die Genehmigung aber unbefristet verlängert werden.
- Das rote 07-Kennzeichen ist auch als Oldtimer-Kennzeichen bekannt. Für die Nutzung des Oldtimer-Kennzeichens benötigt der Oldtimer weder eine Zulassung noch eine gültige Hauptuntersuchung (HU). Die Halter müssen beim Antrag des 07-Kennzeichens nur ein Oldtimergutachten vorlegen. Der Vorteil des Oldtimer-Kennzeichens ist die Steuervergünstigung.

Das H-Kennzeichen ist nur für Autos mit historischem Wert zugelassen. Die Erstanmeldung muss 30 Jahre zurückliegen.
Sonderkennzeichen Nummer 2: Das H-Kennzeichen
Das H-Kennzeichen steht für ein historisches Kennzeichen und gilt wie das rote 07-Kennzeichen für Oldtimer. Im Gegensatz zum roten Oldtimer-Kennzeichen ist das H-Kennzeichen für zugelassene Oldtimer vorgesehen. Das Sonderkennzeichen ist fahrzeuggebunden.
Welche Kriterien muss ein Fahrzeug für ein H-Kennzeichen erfüllen?
- Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück
- Hauptbestandteile des Autos befinden sich im Originalzustand
- Zeittypische Optik ist erhalten
- Bestandene Hauptuntersuchung (HU)
- Gültiges Oldtimergutachten liegt vor
Wie das Oldtimer-Kennzeichen wird auch das H-Kennzeichen steuerlich begünstigt. Zudem braucht das Auto für das H-Kennzeichen keine Umweltplakette.
Mehr: Oldtimer - Was Autoliebhaber bei Zulassung und Versicherung beachten sollten
Sonderkennzeichen Nummer 3: Das Wechselkennzeichen
Besitzer eines Wechselkennzeichens können zwei Autos der gleichen Fahrzeugklasse abwechselnd fahren. Voraussetzung dafür ist eine gültige HU beider Fahrzeuge. Kosten, wie Steuern und Versicherung, fallen jedoch für beide Autos an.
Neben einem Teil, der dem EU-Standard-Kennzeichen ähnelt, besteht das Wechselkennzeichen noch aus einem fahrzeugbezogenen Teil je Auto. Dieser Teil des Kennzeichens wird am bestimmten Fahrzeug angebracht, solange es gültig ist. Der fahrzeugbezogene Teil ist also eine Erweiterung des Nummernschildes und zeigt unter anderem die HU-Plakette.
Sonderkennzeichen Nummer 4: Das Saisonkennzeichen
Das Saisonkennzeichen ist optimal für Fahrzeuge, die nur während einer bestimmten Zeit im Jahr gefahren werden – zum Beispiel Cabrios oder Wohnmobile. Wenn ein Auto über ein Saisonkennzeichen verfügt, darf es auch nur innerhalb des festgelegten Zeitraums gefahren werden.
Der Fahrzeughalter legt einen Zeitraum fest, in dem er das Auto in jedem Jahr fahren möchte. Der Zeitraum muss mindestens acht Wochen lang sein und darf aber höchstens elf Monate dauern.
Das Saisonkennzeichen hat am rechten Rand zwei Zahlen. Die Obere gibt den Monat an, ab dem das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Die Untere den letzten Monat der Zulassung. Die Steuern und Kosten für die Versicherung sind dementsprechend nur für den zugelassenen Zeitraum fällig. Das Auto muss hierfür nicht extra an- und abgemeldet werden.
Sonderkennzeichen Nummer 5: Das Diplomatenkennzeichen
Das Diplomatenkennzeichen ist, wie der Name schon vermuten lässt, nur für Diplomaten. Dieses Sonderkennzeichen ist nicht fahrzeuggebunden, sondern personengebunden. Besitzer eines solchen Kennzeichens genießen einige Vorteile und Privilegien: Sie besitzen diplomatische Immunität, werden bei einem Verkehrsunfall bevorzugt behandelt, dürfen Sicherheitsabsperrungen passieren, werden bei einer Ordnungswidrigkeit nicht bestraft und müssen keine Kfz-Steuer bezahlen.

Das 0-Kennzeichen ist eine Sonderform des Diplomaten-Kennzeichens. Die Länderkennung 89 ist dem Staat Marokko zugeordnet. Zur deutschen Regierungsspitze zählen die Zahlen 0-9.
Das 0-Kennzeichen
Eine Sonderform des Diplomatenkennzeichens ist das 0-Kennzeichen. Es steht nur Diplomaten eines besonders hohen Rangs zu, etwa dem Bundespräsidenten oder der Bundeskanzlerin. Das Kennzeichen eines Mitglieds der Bundesregierung ist an der 0 mit anschließendem Ländercode und der entsprechenden Rangzahl zu erkennen.
Sonderkennzeichen Nummer 6: Das grüne Kennzeichen
Das grüne Kennzeichen unterscheidet sich nur in seiner Farbe vom Standard-Kennzeichen. Es ist identisch aufgebaut, nur die Farbe der Schrift ist nicht schwarz sondern grün. Für Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen fallen keine Steuern an. Jedoch muss der Fahrzeugzweck jederzeit nachgewiesen werden können. Welches Fahrzeug diese Art von Sonderkennzeichen erhält, hängt von der Nutzung des Kfz ab.
Für welche Zwecke ist ein grünes Sonderkennzeichen erhältlich?
- Fahrzeuge für den Winterdienst oder die Straßenreinigung
- Nutzfahrzeuge der Land- oder Forstwirtschaft
- Milchtransporter
- Hilfsorganisationen
- Schaustellergewerbe
- Rettungsfahrzeuge
- Behindertentransport
- Spezialanhänger für Sportgeräte
- Tiertransport
- Arbeitsmaschinen, die aufgrund der Bauart maximal 20 km/h fahren dürfen oder können

E-Kennzeichen werden für Elektroautos ausgestellt.
Sonderkennzeichen Nummer 7: Das E-Kennzeichen
Bei einem E-Kennzeichen wird das Standard-Kennzeichen an der rechten Seite um ein „E“ für Elektro- oder Hybridfahrzeug ergänzt. Fahrzeuge mit diesem Sonderkennzeichen dürfen etwa die Busspur benutzen und bekommen steuerliche Vorteile. In manchen Städten können Halter eines solchen Fahrzeuges sogar kostenfrei parken.
Sonderkennzeichen Nummer 8: Das X- und Y-Kennzeichen
Die Sonderkennzeichen X und Y kommen aus dem militärischen Kontext. Kennzeichen mit einem Y gehören zur Bundeswehr. Fahrzeuge, deren Kennzeichen mit einem X beginnen, gehören zur NATO.
Auf dem Y-Kennzeichen der Bundeswehr ist links die deutsche Flagge abgebildet. Danach folgt das Y mit einem Bindestrich und einem Zahlencode, der Erkennungsnummer. Diese Nummer besteht aus maximal sechs Ziffern.
Ähnlich, bloß ohne die deutsche Flagge, sieht das X-Kennzeichen für Dienstfahrzeuge der NATO aus. Dieses Sonderkennzeichen beginnt linksseitig mit dem X gefolgt von einem Bindestrich und einer vierstelligen Erkennungsnummer.
Darf das Kennzeichen auch anders gestaltet werden?
Die Gestaltung der deutschen Kennzeichen und Sonderkennzeichen ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt und darf nicht verändert werden. Ein schwarzes Kennzeichen mit weißer Schrift zum Beispiel ist daher nicht zulässig. Ein Kennzeichen darf laut FZV auch im Nachgang nicht durch Aufkleber oder Ähnliches verändert werden. Fahrzeughalter haben jedoch Spielraum bei der Zusammenstellung der Erkennungsnummer. Sie können bei der Zulassungsstelle ein Wunschkennzeichen beantragen.
Das Wunschkennzeichen
Das Wunschkennzeichen ist ein reguläres Standardkennzeichen, das sich der Fahrzeughalter vor der Anmeldung bereits ausgesucht und reserviert hat. Bis auf das Ortskürzel können sich Fahrzeughalte ihre Kennzeichen aussuchen, insofern das gewünschte Kennzeichen noch nicht vergeben ist. Es gibt aber Regeln, die eingehalten werden müssen. So sind laut der Fahrzeug-Zulassungsverordnung keine Abkürzungen gestattet, die gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Beispiel: Buchstabenkombinationen mit nationalsozialistischem Hintergrund – etwa HJ, NS, KZ oder SS – sind in der Bundesrepublik Deutschland verboten.
Hinweis: Das Straßenverkehrsamt bietet Fahrzeughaltern die Möglichkeit, ihr Wunschkennzeichen online zu überprüfen und zu reservieren.
Die Kosten: Was kostet ein Kennzeichen?
Welche Kosten Sie als Fahrzeughalter für ein Kennzeichen einplanen müssen, hängt davon ab, ob Sie das Fahrzeug neu anmelden oder es nur ummelden.
Für die Anmeldung oder Ummeldung sollten Sie mit 10 bis 30 Euro rechnen. Die Preise variieren je nach Zulassungsbezirk und ob es ein Neuwagen oder Gebrauchtwagen ist.
Dazu kommen die Kosten für die neuen Kennzeichen, die Ihnen bei der An- oder Ummeldung ausgehändigt werden. In der Regel sind das 20 bis 30 Euro. Falls Sie sich für ein Wunschkennzeichen entscheiden, wird bundesweit ein Zuschlag von 10,20 Euro fällig. Hinzu kommen Reservierungsgebühren, falls Sie das Wunschkennzeichen bereits vor der Anmeldung servieren. Diese betragen normalerweise 2,60 Euro.
Die KFZ-Behörden-Kosten laut Straßenverkehrsamt im Überblick:
Dienstleistung | Preis |
Anmeldung: Neuwagen | 26,00 € |
Anmeldung: Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes | 11,00 € |
Anmeldung: Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel | 18,00 € |
Anmeldung: Gebrauchtwagen von außerhalb des Zulassungsbezirkes ohne Halterwechsel | 26,00 € |
Anmeldung: Gebrauchtwagen von außerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel | 28,00 € |
Ummeldung: ohne Halterwechsel | 26,00 € |
Ummeldung: mit Halterwechsel | 29,00 € |
Abmeldung für kreiszugehörige Fahrzeuge | 6,90 € |
Abmeldung für auswärtige Fahrzeuge | 10,00 € |
Berichtigung der Fahrzeugpapiere | 11,00 € |
Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) | 10,00 € |
Ausfuhrkennzeichen | 33,00 € |
Oldtimerkennzeichen | 40,00 € |
Saisonkennzeichen | 30,00 € |
Rote Kennzeichen | 100,00 € |
Checkliste für die Kfz-Anmeldung: An diese Dokumente müssen Sie denken
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Gültiges Ausweisdokument
- Bei Anmeldung durch einen Vertreter: Vollmacht
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (ehemals Einzugsermächtigung)
Ob und welche weiteren Dokumente Sie benötigen, etwa die Zulassungsbescheinigung Teil I, also den Fahrzeugschein, hängt von Ihrem Anliegen bei der Zulassungsstelle der Stadt oder Kommune ab. Beim Straßenverkehrsamt erfahren Sie genau, welche Dokumente Sie für Ihr Anliegen vorlegen müssen.
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