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Delta-Mutation Was Sie beim Urlaub in Schweden beachten sollten

Die Inzidenzen in Schweden steigen wieder, auch die Delta-Variante nimmt zu. Neue Einschränkungen sind jedoch nicht geplant. Ein Überblick.
23.08.2021 - 11:14 Uhr Kommentieren
Wie Urlaub während Corona in Schweden abläuft trotz Delta-Welle
Urlaub in Schweden

Symptomfreie Personen können sich in Schweden grundsätzlich frei bewegen.

Nach Problemen mit hohen Inzidenzen im Zuge ihres vielbeachteten Corona-Sonderwegs, sinken nun wieder die Fallzahlen in Schweden. Eine Folge davon: Einige der ohnehin vergleichsweise freizügigen Maßnahmen wurden weiter gelockert. Eine generelle Maskenpflicht gibt es nicht.

Für Reisende aus Deutschland und anderen EU-Ländern hat Schweden zudem keine Einschränkungen vorgesehen. Sie müssen jedoch einen negativen Test vorlegen. Zugelassen sind: Antigen-Test, TMA-Test, PCR-Test und LAMP-Test. Die Ergebnisse müssen auf Englisch, Schwedisch, Norwegisch, Dänisch oder Französisch dokumentiert sein. Auch der Nachweis via CovPass ist möglich.

Seit Mitte Juli empfehlen die Gesundheitsbehörden zudem, auch nach der Einreise einen PCR-Test zu machen. Reisende aus Skandinavien sind davon ausgenommen.

Das sagt das Auswärtige Amt:

Es liegen keine Warnungen für Reisen nach Schweden vor.

Das muss vor einer Reise nach Schweden erfolgen:

Bei der Einreise nach Schweden müssen alle Reisenden ein negatives Testergebnis vorlegen. Zu beachten ist, dass zwischen Probenentnahme und dem Grenzübergang nach Schweden nicht mehr als 72 Stunden liegen dürfen. Die schwedischen Behörden akzeptieren PCR-, LAMP- sowie Antigen-Tests. Auf den Test-Zertifikaten müssen folgende Informationen zu finden sein:

  1. Name der getesteten Person
  2. Zeitpunkt der Probenabnahme
  3. Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test)
  4. Testergebnis
  5. Aussteller des Zertifikats

Für aus Deutschland Reisende ist zudem wichtig zu beachten, dass Zertifikate lediglich in Englisch, Schwedisch, Norwegisch, Dänisch oder Französisch akzeptiert werden. Mit einem deutschsprachigen Testzertifikat muss man mit einer Zurückweisung an der Grenze rechnen.

Alternativ zum negativen Test werden auch die digitalen EU-Covid-Zertifikate akzeptiert. Diese müssen entweder den Genesenenstatus oder die vollständige und mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung nachweisen.

Ausgenommen von den Test- sowie Zertifikatsregelungen sind unter anderem: schwedische Staatsangehörige, Minderjährige, Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden, Einreisende aus Dänemark, Finnland, Island und Norwegen, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors, Seefahrer und Einreisende aus dringenden familiären Gründen. Auch Grenzpendler sind von der allgemeinen Regelung ausgenommen, müssen jedoch einmal wöchentlich einen negativen Corona-Test vorweisen.

Sollten Sie die Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen wollen, ist es erforderlich, an der Grenze aussagekräftige Unterlagen nachzuweisen.

Zusätzlich hat die schwedische Gesundheitsbehörde einige Empfehlungen ausgesprochen. Einreisende, die sich innerhalb der vergangenen Woche in einem Land außerhalb der EU, des Vereinigten Königreichs oder des Schengen-Raums aufgehalten haben, wird empfohlen, sich am fünften Tag nach der Ankunft testen zu lassen. Des Weiteren wird diesen Personen dazu geraten, sich eine Woche nach der Ankunft in Schweden in Isolation zu begeben und engen Kontakt zu anderen Menschen zu vermeiden.

Eine amtliche Dokumentation einer Genesung von einer Corona-Infektion darf nicht älter als sechs Monate sein. Bei der Einreise aus Drittstaaten können diese Regelungen abweichen.

Das passiert vor Ort:

Symptomfreie Personen können sich frei im Land bewegen. Ihnen wird geraten, bei Reisen kontaktarme Reisemittel zu wählen, keine neuen Kontakte zu knüpfen sowie den öffentlichen Nahverkehr zu meiden. Bei Strecken über 150 Kilometern gelten in Bussen und Zügen Kapazitätsbeschränkungen. Für den öffentlichen Nahverkehr gelten die jeweiligen Regelungen der einzelnen Kommunen.

Hotel- sowie Campingeinrichtungen und Berghütten sind geöffnet. Einschränkungen bei Voranmeldungen und hinsichtlich Besucherbegrenzungen gelten insbesondere für Jugendherbergen und Berghütten. Bei anderen Einrichtungen wie zum Beispiel Bibliotheken, Schwimmbädern, Museen und Freizeitparks kann es zu eingeschränkten Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen kommen.

Für Veranstaltungen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 300 in geschlossenen Räumen, allerdings nur bei zugewiesenen Sitzplätzen. Ohne feste Sitzplätze gilt eine Obergrenze von nur 50 Personen. Im Außenbereich dürfen 600 Personen ohne feste Sitzplätze, beziehungsweise 3000 mit zugewiesenen Sitzplätzen zusammenkommen.

Zudem sollte man die Seite des schwedischen Gesundheitsamtes überprüfen, dort findet man Verhaltensregeln, die landesweit gelten. Zudem bietet die schwedische Zivilschutzbehörde landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.

Verstößt man gegen die Corona-Regeln, können Bußgelder in Höhe von bis zu 2000 SEK (ca. 200 Euro) verhängt werden. In extremen Fällen kann es sogar zu einer Anklage wegen „Verbreitung von Krankheiten“ kommen.

Rückkehr nach Deutschland

Seit dem 1. August gilt für Reisende die Testpflicht. Demnach müssen Personen ohne EU-Covid-Zertifikat ein negatives Testergebnis bei der Rückkehr nach Deutschland vorweisen. Das Testergebnis darf höchstens 72 Stunden (PCR) oder 48 Stunden (Antigen) alt sein. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann ein Bußgeld zur Folge haben.

So hoch ist der Delta-Anteil in Schweden (Stand: 26. August 2021):

Anteil der Delta-Variante in Prozent: 99,2 (Quelle: Wissenschaftsplattform Gisaid)

7-Tage-Inzidenz: 62,9 

So sieht es mit den Impfungen in Schweden aus (Stand: 26. August 2021):

Erstimpfungen in Prozent: 67,53 

Vollständige Impfungen in Prozent: 53,46 

Mehr: Bürgerliche Moderate geben Regierungsbildung in Schweden auf

  • leab
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