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2G-Regel Nur noch geimpft oder genesen – In welchem Bundesland die neuen Corona-Regeln gelten

Nach Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen hat nun auch Berlin beschlossen: Gastronomiebetreiber und Veranstalter dürfen auch nur Genesenen und Geimpften Zutritt gewähren. Ein Überblick.
16.09.2021 - 08:46 Uhr Kommentieren
Vor einer Bar im Hamburger Stadtteil St. Georg: Hier kommen Getestete nicht mehr rein. Quelle: dpa
2G-Regeln

Vor einer Bar im Hamburger Stadtteil St. Georg: Hier kommen Getestete nicht mehr rein.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Die Infektionszahlen steigen, die Bundesregierung startet die Impfaktionswoche, und die Länder entscheiden über Zugangsbeschränkungen nach dem 2G- oder 3G-Modell. Denn alle wollen einen erneuten Lockdown im Herbst vermeiden. Hamburg hat als erstes Bundesland auf die 2G-Regel gesetzt und damit eine bundesweite Debatte ausgelöst. Doch was bedeutet eigentlich 2G, was bedeutet 3G, und welche Sondermodelle gibt es? In welchem Bundesland werden die Regeln für Geimpfte und Genesene gelockert? Ein Überblick.

Das Wichtigste zu den aktuellen Corona-Regeln

  • Derzeit gilt deutschlandweit die 3G-Regel: Nur Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zugang zu bestimmten Innenräumen wie bei Veranstaltungen oder zur Gastronomie
  • Die 2G-Regel bedeutet, dass Betreiber von Lokalitäten Getestete ausschließen können
  • Grund: Ungeimpfte haben ein signifikant höheres Risiko, Covid-19 zu verbreiten
  • Für Menschen, die (noch) nicht geimpft werden können, gibt es Ausnahmeregeln

Hamburg führt als erstes Bundesland 2G-Regel ein

Nahezu volle Kneipen, Kinos, Klubs und Theater: Das ist seit dem 28. August 2021 in Hamburg wieder möglich. Die Voraussetzung: Veranstalter und Wirte lassen nur Geimpfte und Genesene herein. Der Senat beschloss das sogenannte 2G-Optionsmodell – und damit strengere Zugangsbeschränkungen, als sie in vielen Bundesländern mit der 3G-Regel gelten.

Das Modell sieht vor, die Mengenbegrenzung und Abstandsregeln auch bei Veranstaltungen innerhalb von Räumen – etwa in Klubs und Discos – aufzuheben, wenn nur noch Geimpfte und Genesene eingelassen werden. Die Maskenpflicht dagegen würde fortbestehen.

Berlin beschließt, dass bei 2G die Maskenpflicht entfällt

Geimpfte und genesene Menschen in Berlin können mit weiteren Erleichterungen rechnen. Das hat der Berliner Senat an diesem Dienstag beschlossen. Ab sofort gilt in der Hauptstadt das 2G-Optionsmodell. Das heißt: In Geschäften, bei Veranstaltungen, in der Gastronomie und bei vielem mehr können die Betreiber selbst entscheiden, wer Zutritt erhält.

Entweder sie folgen dem 2G-Modell und lassen nur Geimpfte und Genesene (2G) in Innenräume, oder sie ermöglichen auch Getesteten (3G) den Zutritt. Neu ist, dass im Falle von 2G bisherige Corona-Einschränkungen wie Abstand oder Maske wegfallen.

Niedersachsen setzt ab dem 22. September auf die optionale 2G-Regel

Niedersachsen wird mit seiner nächsten Corona-Verordnung ab kommender Woche eine umfassende 2G-Regel einführen. Demnach können etwa Restaurantbetreiber, Kinos, Kultureinrichtungen, Sportveranstalter und die gesamte Veranstaltungswirtschaft künftig grundsätzlich wählen, ob sie die 3G-Regel anwenden (geimpft, genesen oder getestet) oder ob sie nur noch geimpften und genesenen Personen Zutritt gewähren.

Ist Letzteres der Fall und müssen Ungeimpfte draußen bleiben, brauchen die Geimpften und Genesenen etwa bei einem Konzertbesuch keine Maske mehr zu tragen und auch keinen Abstand mehr zu halten. Ein ähnliches Verfahren wendet das Land aktuell bereits bei Diskotheken, Bars und Klubs an.

Die Möglichkeit, von 3G auf 2G zu wechseln und gleichzeitig auf Abstands- und Maskenpflicht zu verzichten, soll mit der neuen Verordnung grundsätzlich allen privaten Anbietern öffentlich zugänglicher Angebote gegeben werden und nicht an bestimmte Corona-Schwellenwerte gebunden sein. Ein zwangsweiser Umstieg auf die 2G-Regel und eine Ausweitung auf den öffentlichen Sektor seien zwar nicht ausgeschlossen, aber derzeit nicht vorgesehen, hieß es.

Ausnahmen soll es für Schüler geben, die ohnehin dreimal wöchentlich getestet werden. Sie sollen bis zu einem Alter von 17 Jahren auch ohne Impfung weiterhin an 2G-Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Sonderregelungen sind ebenso vorgesehen für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Diese Personengruppe darf ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, muss aber einen negativen PCR-Test vorlegen, um trotz 2G-Regel Zutritt gewährt zu bekommen.

Außerdem gilt zum 1. Oktober, dass Verdienstausfälle wegen Quarantäne nicht mehr gezahlt werden, wenn die Person freiwillig auf eine Corona-Impfung verzichtet.

Rheinland-Pfalz: 2G-plus-Regelung bringt wenig Neues

Rheinland-Pfalz führt eine sogenannte 2G-plus-Regelung ein. Das heißt, Geimpfte und Genesene dürfen alles nutzen. Für Getestete gibt es Beschränkungen. Weitere Änderungen wie etwa die Maskenpflicht und Abstandsregelung bleiben weiter bestehen.

Einen weiteren Lockdown für Geimpfte und Genesene werde es nicht geben, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Stattdessen soll bei steigenden Infektionszahlen im Land der Zutritt von Ungeimpften zu Veranstaltungen jeglicher Art und der Gastronomie schrittweise reduziert werden.

Baden-Württemberg plant die härteste 2G-Regel

Baden-Württemberg hat einschneidende Beschränkungen für ungeimpfte Erwachsene im Fall einer Überlastung der Kliniken mit Corona-Patienten eingeführt. Werden künftige Grenzwerte überschritten, wird eine harte 2G-Regel gelten, wie der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl.

Die neue Verordnung sieht ein mehrstufiges Warnsystem vor. Grundsätzlich gilt die 3G-Regel. Die „Warnstufe“ entsteht, wenn 250 Intensivbetten an zwei Werktagen in Folge mit Corona-Patienten belegt sind – oder, wenn acht von 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb von fünf Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert werden.

Dann können Ungeimpfte öffentliche Veranstaltungen, Museen, Theater, Kinos oder Restaurants nur noch mit negativem PCR-Test besuchen. Diesen müssen sie selbst bezahlen. Ein Schnelltest als Nachweis reicht nicht aus.

In der Stufe müssen Ungeimpfte auch soziale Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Doch es gibt Ausnahmen von den strengen Regeln: Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind etwa Schwangere und Stillende.

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn mehr als 390 Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen mit Corona-Patienten belegt sind. Dann verschärft sich die Situation. Wer nicht geimpft oder nachweislich genesen ist, hat in vielen Lebensbereichen keinen Zutritt – auch nicht mit einem negativen PCR-Test.

Länder führen 2G-Regelung für den Herbst ein

Sachsen führt 2G-System als Optionsmodell ein

Sachsen will mit der neuen Corona-Schutzverordnung das sogenannte 2G-System als Optionsmodell einführen und damit Hamburg folgen. Demnach sollen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Restaurants, Einrichtungen oder Events von bis zu 5000 Menschen erhalten, wenn der Veranstalter das für sich selbst entscheidet, gab Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU) am Dienstag in Dresden bekannt.

Im Gegenzug bestehe die Möglichkeit, Beschränkungen wie die Maskenpflicht und das Abstandsgebot aufzuheben. Allerdings muss eine Einlasskontrolle erfolgen. Unklar ist bisher, ob Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, beim Besuch entsprechender Einrichtungen einen Test benötigen.

Mit Agenturmaterial.

Mehr: Zugangsverbote für Ungeimpfte: Was für die 2G-Regel spricht – und was dagegen

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