3G am Arbeitsplatz Ampel will Homeoffice-Pflicht wieder einführen

Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen künftig nur mit negativem Testnachweis zur Arbeit erscheinen.
Berlin Beschäftigte dürfen künftig nur noch dann an ihrem Arbeitsplatz erscheinen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Gleiches gilt für Sammeltransporte mehrerer Beschäftigter zum Arbeitsplatz. Das Testergebnis muss dabei nachgewiesen werden, ein einfacher Selbsttest ist nicht ausreichend.
Außerdem sollen Arbeitgeber wieder verpflichtet werden, Arbeitnehmern die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen, wenn keine betriebsbedingten Gründe dem entgegenstehen. Beschäftigte sind verpflichtet, das Angebot anzunehmen, wenn ihrerseits keine Gründe dem entgegenstehen.
So sieht es eine Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums für einen Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP zum Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor. Die Entwürfe der Änderungsanträge liegen dem Handelsblatt vor.
Die drei Parteien, die derzeit über die Bildung einer Ampelkoalition verhandeln, wollen mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November auslaufen lassen. Gleichzeitig soll den Ländern aber ein neuer Katalog von Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, um auf die dramatisch steigende Zahl von Neuinfektionen reagieren zu können.
Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am Samstag rund 45.000 neue Coronafälle – rund 11.000 mehr als vor einer Woche. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche angibt, stieg auf 277. Berlin überschritt die Inzidenz von 300, Thüringen von 500 und Sachsen von 600.
In Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen müssen sich auch Geimpfte testen lassen
Ein Instrument zur Pandemiebekämpfung soll künftig die 3G-Regel am Arbeitsplatz sein. Die Formulierungshilfe aus dem Hause des geschäftsführenden Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete zur Arbeit erscheinen dürfen, sofern zu erwarten ist, dass sie dort auf andere Personen treffen. Ungeimpfte dürfen aber zur Arbeit erscheinen, wenn sie dort ein Test- oder Impfangebot wahrnehmen wollen.
Beschäftigte in medizinischen, Pflege- oder Behinderteneinrichtungen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestet sind. Geimpfte und Genesene dürfen dabei einen Selbsttest vornehmen. Für Besucher gilt ein Testgebot vor jedem Besuch. Die Einrichtungen werden verpflichtet, Testmöglichkeiten anzubieten.
Arbeitgeber müssen die Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz kontrollieren und Testergebnisse dokumentieren. Dazu dürfen sie auch den Barcode oder QR-Code eines digitalen Impfnachweises verarbeiten, wenn Beschäftigte ihren Impfstatus preisgeben. Die personenbezogenen Gesundheitsdaten sind aber mit Ablauf des 19. März 2022 zu löschen.
Eine von den Arbeitgebern geforderte Auskunftspflicht über den Impfstatus von Beschäftigten enthält die Formulierungshilfe aus dem Arbeitsministerium nicht. Beschäftigte sind selbst dafür verantwortlich, ein negatives Testzertifikat vorzulegen.
Allerdings hatten SPD, Grüne und FDP schon erklärt, dass die Verpflichtung aus der Arbeitsschutzverordnung, wonach Arbeitgeber Arbeitnehmern zweimal wöchentlich ein kostenloses Testangebot machen müssen, fortgelten soll. Beschäftigte könnten sich also beispielsweise zweimal wöchentlich im Unternehmen testen lassen und zweimal kostenlose Bürgertests wahrnehmen, die seit Samstag wieder angeboten werden.
SPD, FDP und Grüne diskutieren auch über eine Impfpflicht für Pflegepersonal
In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen dürfen Arbeitgeber bereits heute den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen. Künftig müssen sie der zuständigen Behörde alle zwei Wochen in anonymisierter Form die Impfquote von Beschäftigten sowie Patienten oder Pflegebedürftigen melden. Bei Verstößen gegen die 3G-Regel drohen Geldbußen bis zu 25.000 Euro.
Weil eine Coronainfektion gerade für Krankenhauspatienten oder Bewohner von Pflegeeinrichtungen besonders gefährlich werden kann, wird auch über eine Impfpflicht für das dortige Personal diskutiert.
Man könne sich dieser Debatte nicht verschließen, hatte FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus am Freitag vor einem Treffen von Ampelpolitikern mit Wissenschaftlern, Praktikern und Sachverständigen zur Beschleunigung des Impftempos gesagt. Man müsse aber auch aufpassen, dass sich bei einer Impfpflicht nicht noch mehr Pflegekräfte, „die man mit Gold aufwiegen muss“, aus dem Beruf verabschiedeten.
Mehr: Infektionsschutzgesetz: CDU macht eigene Änderungsvorschläge
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