8,50 Euro die Stunde Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist beschlossen - 8,50 Euro pro Stunde bekommt jeder Arbeitnehmer ab 2015 mindestens. Ausnahmeregelungen gibt es allerdings diverse, etwa für Langzeitarbeitslose und Branchen mit einem niedrigeren Tariflohn. Letzteren wird eine zweijährige Übergangsfrist gewährt.
Berlin Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde beschlossen. Das verlautete am Morgen aus Regierungskreisen. Demnach soll das Gesetz im Juli vom Bundestag beschlossen werden und die Lohnuntergrenzen zum Jahresbeginn 2015 in Kraft gesetzt werden. Für Branchen mit darunter liegenden Tariflöhnen gilt allerdings eine zweijährige Übergangsfrist bis Ende 2016.
Ausgenommen werden sollen Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach einer Neueinstellung. Zudem gilt der Mindestlohn erst ab dem Alter von 18 Jahren. Vom Mindestlohn ausgenommen werden sollen zudem ehrenamtlich Tätige und Praktikanten, die ihr Praktikum im Rahmen einer Ausbildung absolvieren.
In einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Anschreiben an die Kabinettsmitglieder sichert Nahles vor allem Sonderregelungen für Erntehelfer und Zeitungszusteller zu. Für Erntehelfer ist eine bundesweite tarifliche Regelung im Gespräch, die bis Ende 2016 ein Unterschreiten des Mindestlohns erlauben würde. Jetzt liege es an den Tarifvertragsparteien, zügig Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, die eröffneten Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs auch zu nutzen, erklärte Agrarminister Christian Schmidt (CSU). Für den Bereich der Zeitungszustellung wurde laut Nahles-Schreiben verabredet, "gemeinsam Lösungen zur Bewältigung der Herausforderungen zu erarbeiten".
Im Vergleich zum ersten Entwurf des Arbeitsministeriums wurden die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und Praktikanten ausgeweitet. Auch der Spielraum des Ministeriums wurde beschnitten: Über die erstmals für 2018 geplante Erhöhung auf Vorschlag einer Mindestlohnkommission soll nun nicht mehr das Arbeitsministerium, sondern die Bundesregierung insgesamt per Rechtsverordnung entscheiden. Damit muss die Arbeitsministerin die Zustimmung des Kabinetts einholen. Über die Höhe des Mindestlohns soll dann eine unabhängige Komission entscheiden. Das Gesetz muss nun noch vom Bundestag beraten werden, weitere Änderungen sind dabei nicht ausgeschlossen.
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Jetzt werden die Langzeitarbeitlosen jede 6 Monate ausgetauscht!
Danach wird das Sklaventum wieder eingeführt und wir erreichen die Vollbeschäftigung. Ist das etwa der Plan?