Abschiebung von Gefährdern Seehofer sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Abschiebestreit bestätigt

Der Innenminister sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt.
Berlin Kaum war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Fall des inhaftierten Terrorverdächtigen Haikel S. gefällt, da stellte seine Anwältin schon den nächsten Eilantrag, dieses Mal beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ihr Ziel: die Abschiebung ihres Mandanten doch noch zu verhindern. Der als Gefährder eingestufte Tunesier wird also noch länger in hessischer Abschiebehaft sitzen.
Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht am Montag den Weg für eine Ausweisung von Haikel S. frei gemacht: Die Karlsruher Richter lehnten die Beschwerde gegen seine Abschiebung nach Tunesien ab. Dem Mann drohe in seinem Heimatland nicht die Todesstrafe, so die Begründung (Aktenzeichen: 2 BvR 632/18).
In Tunesien kann zwar die Todesstrafe verhängt werden, sie wird aber seit 1991 ausnahmslos nicht vollstreckt. Damit sahen die Karlsruher Richter das Grundrecht des Tunesiers auf Leben durch die Abschiebung nicht verletzt.
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