Änderungen bei Landärztegesetz „Die Ärztelobby hat sich durchgesetzt“

Landarzt-Praxis in Bayern: Einsparungen durch die Schließung überflüssiger Arztsitze bleibt aus.
Berlin Als sich die Unterhändler von Union und SPD nach der Bundestagswahl 2013 zusammensetzten, um das Kapitel Gesundheit im Koalitionsvertrag auszuhandeln, hatten die beiden Verhandlungsführer Jens Spahn für die CDU und Karl Lauterbach für die SPD eine viel versprechende Idee. Sie versprachen sich in die Hand, möglichst viele Details in den Vertrag hineinzuschreiben. So wollten sie verhindern, dass die besten Ideen am Ende im Gerangel mit den verschiedenen Lobbygruppen im Gesundheitswesen wieder verwässert werden.
Dies galt auch für die Frage, was gegen den drohenden Mangel vor allem an Hausärzten auf dem Land getan werden soll. Deshalb schrieben sie seinerzeit klare Vorgaben in den Vertrag: Danach sollten die Krankenkassen künftig mehr Geld für die Versorgung auf dem Land ausgeben, um mehr junge Ärzte dazu zu bewegen, sich dort niederzulassen. Zugleich sollte aber die Zahl der Arztsitze in den überversorgten Ballungsräumen deutlich sinken. Eine solche Überversorgung gibt es immerhin rein rechnerisch in über 80 Prozent der Planungsregionen. Dagegen droht akute Unterversorgung mit Hausärzten bislang in weniger als einem Prozent der Regionen.
Daraus wird nun nichts. Wie am Wochenende bekannt wurde, haben sich Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Gesundheitsexperten der Koalitionsfraktionen darauf verständigt, das Landärztegesetz, amtlich „Versorgungsstärkungsgesetz“ genannt, in dem genau dieses geregelt werden sollte, an entscheidender Stelle zu Gunsten der Mediziner aufzuweichen.
Bislang war getreu dem Koalitionsvertrag geplant, die kassenärztlichen Vereinigungen zu verpflichten, frei werdende Arztpraxen in überversorgten Regionen aufzukaufen. Die bisher im Gesetz stehende „Kann-Regelung“ sollte zu diesem Zweck in eine „Soll-Regelung“ umgewandelt werden.
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Nun soll es bei der alten Kann-Regelung bleiben. Dies bestätigten am Wochenende die Gesundheitsexperten und Union und SPD, Jens Spahn und Hilde Mattheis. Erst bei Überversorgungsgraden von mehr als 140 Prozent sollen die Zulassungsausschüsse vor Ort verpflichtet sein, den Aufkauf zumindest in Erwägung zu ziehen.
Entsprechend empört reagierte der Spitzenverband der Krankenkassen auf die Nachricht. „Mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf gab es zumindest eine kleine Chance, überflüssige Arztsitze on Ballungsgebieten nicht neu zu besetzen und stattdessen jungen Mediziner wieder häufiger aufs Land zu bekommen“, klagte Verbandssprecher Florian Lanz. „Aber nun hat sich die Ärztelobby durchgesetzt und ihre alten Privilegien erfolgreich verteidigt.“
Der GKV-Spitzenverband erwartet nun, dass sich bei den überflüssigen Arztpraxen praktisch nichts ändert. Dafür sprechen die Erfahrungen mit der alten Kann-Regelung. Von ihr machte die ärztliche Selbstverwaltung, seit sie 2012 von Gröhes Vorgänger Daniel Bahr (FDP) eingeführt wurde, ein einziges Mal Gebrauch.
Das dürfte negative Folgen für die Beitragszahler haben. Denn sie werden nun das Geld, was künftig zur Förderung der Landärzte ausgegeben werden soll, zusätzlich über höhere Zusatzbeiträge aufbringen müssen, weil die Einsparungen durch die Schließung überflüssiger Arztsitze ausbleiben.
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