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AfD-Mitglied mit rechter Gesinnung Neuer Ärger für AfD-Chef Meuthen

Wegen antisemitischer Thesen will die AfD den Stuttgarter Abgeordneten Gedeon aus der Partei werfen. Es ist aber fraglich, ob das gelingt. Parteichef Meuthen droht bereits Ärger mit einem anderen Problemmitglied.
14.07.2016 - 16:10 Uhr
Vorsitzender eines problembeladenen Landesverbands: Jörg Meuthen, Chef der baden-württembergischen AfD. Quelle: dpa
Jörg Meuthen.

Vorsitzender eines problembeladenen Landesverbands: Jörg Meuthen, Chef der baden-württembergischen AfD.

(Foto: dpa)

Berlin „Ich sehe keinen anderen Landesverband, in dem es diese Probleme gibt so wie in Baden-Württemberg“, hatte jüngst AfD-Vize Alexander Gauland gesagt. Anlass war die Aufspaltung der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag. Dem voraus ging ein heftiger Streit über den mit Antisemitismusvorwürfen konfrontierten Abgeordneten Wolfgang Gedeon.

Im Fall Gedeon setzt Jörg Meuthen, Landes- und CO-Bundesvorsitzender der AfD, auf konsequente Härte. Der inzwischen fraktionslose Abgeordnete soll nun auch aus der Partei ausgeschlossen werden. Doch einfach dürfte das nicht werden. Denn Meuthen droht bereits neuer Ärger. Ein Parteimitglied, das als Mitglied des Landesschiedsgerichts maßgeblich über einen möglich Ausschluss Gedeons mitentscheidet, steht selbst im Verdacht einer rechtsextremen Gesinnung.

Es geht um Dubravko Mandic. Dass der Freiburger Rechtsanwalt offen mit der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ sympathisiert, hat nun auch den AfD-Bundesvorstand alarmiert. „Herr Meuthen muss sich nun auch um seinen Parteikollegen Mandic kümmern. Das ist ein Problem, dass die Baden-Württemberger in Eigenregie lösen müssen“, sagte Parteivize Alexander Gauland dem Handelsblatt.

Hintergrund ist, dass der Vorsitzender des Schiedsgerichts der AfD Baden-Württemberg zuvor im Namen der „Patriotischen Plattform“ in der AfD, deren Vorstand er angehört, erklärt hatte, die AfD und vor allem der Parteinachwuchs „Junge Alternative“ seien personell mit der „Identitären Bewegung“ verbunden. Mandic hatte sich außerdem für eine Zusammenarbeit seiner Partei mit der Bewegung ausgesprochen. Von einigen Landesverfassungsschutzbehörden wird die Gruppierung beobachtet. Vom Verfassungsschutz in Baden-Württemberg wird sie als rechtsextrem eingestuft.

Von Meuthen und von Mandic waren zunächst keine Stellungnahmen zu dem Vorgang zu erhalten. Anfragen des Handelsblatts ließen sie unbeantwortet. Der Vorgang ist aber brisant für Meuthen. Denn Mandic spielt als Landesschiedsrichter auch eine zentrale Rolle im Parteiausschlussverfahren gegen Gedeon.

Mandic fiel schon öfter negativ auf
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