Afghanistan Bundesregierung plant mit 600 Soldaten und 40 Millionen Euro für Rettungsaktion

Die Verteidigungsministerin und der Außenminister stehen in der Afghanistankrise in der Kritik.
Berlin Die Bundesregierung will zur Evakuierung deutscher Staatsangehöriger und schutzbedürftiger Afghanen insgesamt 600 Soldaten nach Afghanistan schicken.
Das hat das Kabinett nun nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Regierungskreisen beschlossen. Es billigte den Entwurf für ein entsprechendes Bundestagsmandat. Die Vorlage liegt dem Handelsblatt vor.
Der Einsatz soll bis zum 30. September 2021 befristet sein. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben betragen voraussichtlich insgesamt rund 40 Millionen Euro.
„Mit der Implosion der afghanischen Regierung und der Machtübernahme durch die Taliban sind die örtlichen Sicherheitsstrukturen in der Hauptstadt Kabul weggebrochen“, heißt es in der Kabinettsvorlage „Die Lage ist außerordentlich unübersichtlich.“ Damit habe sich die Bedrohung für Luftfahrzeuge im An- und Abflug auf afghanische Flughäfen, insbesondere Kabul, spürbar erhöht.
Die Bundesregierung müsse in dieser Situation eine militärische Evakuierung deutscher Staatsangehöriger aus Afghanistan sicherstellen. „Im Rahmen verfügbarer Kapazitäten soll sich die Evakuierung auch auf Personal der internationalen Gemeinschaft sowie weitere designierte Personen, inklusive besonders schutzbedürftige Repräsentantinnen und Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft, erstrecken“, heißt es weiter.
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Um wie viele Personen es dabei genau geht, geht nicht aus der Kabinettsvorlage hervor.
Für den Einsatz ist formal eine Zustimmung des Bundestags erforderlich, die in einer Sondersitzung vermutlich nächste Woche eingeholt werden soll. Allerdings werden die Soldaten sofort nach Afghanistan verlegt, weil „Gefahr im Verzug“ ist, wie es in der Beschlussvorlage heißt.
Jedes weitere Zuwarten, bis der Deutsche Bundestag abschließend entschieden hat, könnte eine erfolgreiche Durchführung des Einsatzes der deutschen Kräfte infrage stellen oder jedenfalls deutlich erschweren und damit auch Leib und Leben der zu schützenden Personen gefährden. „Die Präsenz wichtiger Partner vor Ort muss jetzt für die Verlegung genutzt werden“, heißt es weiter.
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