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Alternative für Deutschland Verfassungsschutz nimmt Abgeordnete des Höcke-Flügels ins Visier

Teile der AfD werden bereits vom Verfassungsschutz beobachtet: Nun überwacht die Behörde wohl bestimmte Abgeordnete bei deren außerparlamentarischen Aktivitäten.
12.02.2020 Update: 12.02.2020 - 15:50 Uhr 1 Kommentar
Der Thüringer AfD-Chef steht der besonders radikalen Parteigruppe „Flügel“ vor. Quelle: Reuters
Björn Höcke

Der Thüringer AfD-Chef steht der besonders radikalen Parteigruppe „Flügel“ vor.

(Foto: Reuters)

Berlin Der Verfassungsschutz verschärft seine Gangart gegenüber der AfD. Anfang dieses Jahres haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Landesverfassungsschutzbehörden damit begonnen, mehrere AfD-Abgeordnete zu überwachen – allerdings nur bei deren außerparlamentarischen Aktivitäten. Ein entsprechender Bericht der Wochenzeitung „Die Zeit“ wurde dem Handelsblatt in Geheimdienstkreisen bestätigt.

Laut dem Bericht speichern die Verfassungsschützer belastende Erkenntnisse in neu eingerichteten „Personenakten“. Damit nehmen sie eine Praxis wieder auf, die der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) 2014 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eingestellt hatte.

Die Karlsruher Richter hatten die Abgeordnetenüberwachung, die seinerzeit der Linkspartei galt, scharf gerügt. Die Beobachtung stelle einen „Eingriff in das freie Mandat“ dar, das eine „von staatlicher Beeinflussung freie Kommunikationsbeziehung zwischen dem Abgeordneten und den Wählerinnen und Wählern“ umfasse.

Eine Beobachtung von Abgeordneten sei nur dann statthaft, wenn „Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft“.

Diese Auflagen sehen die Verfassungsschutzbehörden laut „Zeit“ bei einer Reihe von Abgeordneten aus dem Bundestag und den Landesparlamenten als erfüllt an. Betroffen seien zunächst eine Handvoll Abgeordnete, die dem „Flügel“ angehören, einer besonders radikalen innerparteilichen Gruppierung um den Thüringer Björn Höcke.

Der „Flügel“ sowie die Jugendorganisation der Partei Junge Alternative (JA) werden vom Bundesverfassungsschutz (BfV) schon länger als sogenannte Verdachtsfälle geführt.

Dies bedeutet, dass die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder unter Federführung des BfV die beiden Teilorganisationen systematisch beobachten. Das ermöglicht eine personenbezogene Auswertung und eine Speicherung von personenbezogenen Daten in Dateien und Akten. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden.

Politikkonzept gegen freiheitliche demokratische Grundordnung

In den neuen „Personenakten“ dürfen die Behörden neben offen zugänglichem Material auch Erkenntnisse sammeln, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden, also etwa abgehörte Telefonate oder mitgelesene Mails. Zeitgleich erwägt der Verfassungsschutz dem Bericht zufolge auch die Überwachung einiger Abgeordneter der Linkspartei.

Hinter der neuen Vorgehensweise des Inlandsgeheimdienstes in der Causa AfD steht ein 436 Seiten langes Gutachten, das die Verfassungsschützer im Januar 2019 präsentiert hatten. Damals urteilten die Geheimdienstler, es gebe „erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerichtete Politik der AfD“, die vorliegenden „Verdachtssplitter“ seien aber „nicht hinreichend verdichtet“.

Seitdem wird die AfD als so genannter Prüffall eingestuft: Der Verfassungsschutz schaut hin, setzt aber keine nachrichtendienstlichen Mittel ein. Bei der Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ und dem „Flügel“ liegen indes, wie die Kölner Behörde mitgeteilt hatte, „stark verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei ihr um eine extremistische Bestrebung handelt“.

„Das durch den „Flügel“ propagierte Politikkonzept ist primär auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, insbesondere Muslimen, und politisch Andersdenkenden gerichtet“, heißt es in einer Erklärung der Behörde vom März 2019.

Es verletze alle Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip. „Die Relativierung des historischen Nationalsozialismus ist zudem prägend für die Aussagen der „Flügel“-Vertreter.“

Mit Blick auf die Jugendorganisation der AfD stellt der Verfassungsschutz fest, dass sie sich „augenscheinlich gegen die Garantie der Menschenwürde“ richte. „Eine gründliche politikwissenschaftliche und juristische Analyse der Aussagen der JA zeigt, dass sie auf den Vorrang eines ethnisch-homogenen Volksbegriffs abzielt“, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Diejenigen, die dieser ethnisch geschlossenen Gemeinschaft nicht angehören, mache die JA „in offensichtlicher Weise verächtlich“. „Sie respektiert den Menschen als obersten Wert der Verfassung nicht.“

Mehr: Lesen Sie hier, warum Politiker von FDP und Grünen Beamte vor einem Engagement im radikalen AfD-Flügel warnen.

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1 Kommentar zu "Alternative für Deutschland: Verfassungsschutz nimmt Abgeordnete des Höcke-Flügels ins Visier"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Das BfV hat sich schon lange diskreditiert. Das BfV ist m.M. zu einer reinen politischen Kampftruppe a la MfS von CDU/Merkel und CSU/Seehofer mutiert.
    Zu Recht haben die Karlsruher Richter der Politik und dem BfV klare Regeln mit auf den Weg gegeben "die Karlsruher Richter hatten die Abgeordnetenüberwachung, die seinerzeit der Linkspartei galt, scharf gerügt. Die Beobachtung stelle einen „Eingriff in das freie Mandat“ dar, das eine „von staatlicher Beeinflussung freie Kommunikationsbeziehung zwischen dem Abgeordneten und den Wählerinnen und Wählern“ umfasse. "
    War es noch bis 2010 die LINKE und der Abgeordnete Hr. Bodo Ramelow die überwacht wurden, heute ein scheinbar geachteter MP in Thüringen, wird das BfV nun von der Politik auf die AfD und Herrn Höcke gehetzt.
    Wie schon bei den Republikanern dann bei der Linken hat das BfV vor Gericht schon mehrfach Schlappen einstecken müssen und nichts daraus gelernt, die eher die Frage zulässt, ob nicht das BfV an sich selbst verfassungsfeindlich agiert incl. der Politik, speziell der Innenminister und die Kanzlerin die es zu beaufsichtigen haben bzw. weisungsbefugt sind.

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