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Andrea Nahles' neues Gesetz Bremsklotz für die Leiharbeit

Arbeitsministerin Nahles regelt Leiharbeit und Werkverträge neu. Die Leiharbeit kann länger als 18 Monate dauern – ein Zugeständnis an die Arbeitgeber. Doch das Gesetz hat auch Folgen für Streiks. Die wichtigsten Fragen.
17.11.2015 - 08:33 Uhr
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will Leiharbeit neu regeln. Quelle: dapd
Demonstration für faire Leiharbeit

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will Leiharbeit neu regeln.

(Foto: dapd)

Berlin Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat den mit Spannung erwarteten Referentenentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen ans Kanzleramt geschickt. Das Handelsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen – und zeigt, wo es in der Ressortabstimmung und im parlamentarischen Verfahren noch Änderungsbedarf gibt.

Wie lange darf ein Unternehmen künftig einen Leiharbeiter beschäftigen?
Ein Unternehmen darf einen Leiharbeiter künftig für maximal 18 Monate einstellen. Die Regelung orientiert sich dabei am Arbeitnehmer, nicht am Arbeitsplatz. Das heißt, das Unternehmen kann nach Ablauf der 18 Monate für den gleichen Job durchaus einen anderen Leiharbeiter engagieren. Das Arbeitsministerium nimmt bei der Höchstüberlassungsdauer aber Rücksicht auf abweichende Regelungen der Sozialpartner. So sieht etwa der Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit der Metall- und Elektroindustrie ein Limit von 24 Monaten vor. Spätestens nach Ablauf dieser Frist muss das Unternehmen dem Leiharbeiter einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten. Solche tariflich geregelten zeitlichen Obergrenzen für die Überlassung von Leiharbeitern will die Regierung auch künftig nicht deckeln. In Deutschland gibt es rund 800.000 Leiharbeiter, sie stellen rund zwei Prozent aller Erwerbstätigen.

Ab wann verdient ein Leiharbeiter genau so viel wie ein Stammbeschäftigter?
Nach neun Monaten gilt künftig „Equal Pay“. Das heißt, Leiharbeiter bekommen dann das gleiche Geld wie Stammbeschäftigte mit vergleichbarer Tätigkeit. Nicht eingerechnet werden allerdings freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sofern sie nicht tariflich geregelt sind. Auch hier soll das Gesetz aber Öffnungsklauseln für tarifliche Lösungen vorsehen. So erhalten zum Beispiel Leiharbeiter in der Chemieindustrie nach sechs Wochen einen ersten Aufschlag auf ihr Tarifgehalt, der langsam anwächst, bis nach neun Monaten 85 bis 90 Prozent des Gehaltsniveaus von Stammbeschäftigten erreicht sind. Leiharbeiter werden hier also nicht erst nach neun Monaten, sondern schon früher bessergestellt. Sozialpartner, die solche Zuschlagstarifverträge vereinbaren, haben nicht neun, sondern zwölf Monate Zeit, bis Equal Pay erreicht werden muss. Die Arbeitgeberverbände stören sich aber daran, dass ihre Mitglieder ohne Tarifbindung (sogenannte OT-Mitgliedschaft) nicht von den Ausnahmeregelungen profitieren sollen. 

Dürfen Leiharbeiter künftig noch als Streikbrecher eingesetzt werden?
Im jüngsten Tarifkonflikt bei der Post hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi dem Arbeitgeber vorgeworfen, Leiharbeiter massiv als Streikbrecher einzusetzen und den Arbeitskampf so zu unterlaufen. Schon heute dürfen Leiharbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber nicht gezwungen werden, gegen ihren Willen in einem bestreikten Betrieb zu arbeiten. Die Regierung will den Einsatz im Gesetz nun ausdrücklich untersagen: „Der Entleiher darf Leiharbeitnehmer nicht tätig werden lassen, soweit sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist“, heißt es im Referentenentwurf.   

Wo liegt das Problem bei Werkverträgen?
Werkverträge sind normale Instrumente der arbeitsteiligen Wirtschaft. Ein Autobauer, der alle fünf Jahre die Werkshalle streichen lässt, muss dafür nicht zwingend eine eigene Malerkolonne beschäftigen. Also vergibt er den Auftrag an einen Anstreicher, der das „Werk“ – hier also die geweißten Wände – mit eigenen Beschäftigten in einer festgesetzten Frist abliefert. Das Problem aus Sicht der Gewerkschaften ist, dass immer mehr Tätigkeiten, die früher von Stammbeschäftigten erledigt wurden, über Werkverträge an Fremdfirmen vergeben werden. Hat etwa ein Autobauer früher das Auspacken und den Transport von Werkstücken an die Montagebänder selbst erledigt, so kommen heute hier oft Dienstleister zum Einsatz. Die IG Metall beklagt, dass solche Werkvertragskonstruktionen gerade im Fahrzeugbau Überhand nehmen. Eine Betriebsrätebefragung in der Metall- und Elektroindustrie hat ergeben, dass jedes dritte Unternehmen inzwischen auch Produktionsjobs an Fremdfirmen vergibt. Zum Teil, so kritisiert die Gewerkschaft, arbeiten an einer Montagelinie Stamm- und Werkvertragsbeschäftigte zusammen, die sich nur an der Farbe der Overalls unterscheiden – und an der Bezahlung.

Betriebsrat bekommt Recht auf Einsicht
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