Andreas Kalbitz Gericht erklärt Rauswurf von Kalbitz aus der AfD für unzulässig

Das Berliner Landgericht hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft von Kalbitz am Freitag für unzulässig erklärt.
Berlin Damit kann Kalbitz seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied des Bundesvorstands bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder ausüben. Nach mündlicher Verhandlung entschied das Gericht in dem Zivilstreit am Freitag, dass der bisherige brandenburgische Partei- und Fraktionschef Mitglied bleiben und an Parteigremien teilnehmen könne, bis das AfD-Bundesschiedsgericht eine Entscheidung fällt.
Kalbitz war wegen des Vorwurfs aus der AfD ausgeschlossen worden, bei seinem Parteieintritt im März 2013 eine Mitgliedschaft in der verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ verschwiegen zu haben – er bestreitet eine solche Mitgliedschaft allerdings.
AfD-Parteichef Jörg Meuthen hat das Urteil des Berliner Landgerichts zum Ausschluss von Andreas Kalbitz als „eine Art Gnadenfrist“ bezeichnet. „Es wird darauf ankommen, wenn in der Sache entschieden wird. Und in der Sache ist heute nicht entschieden worden“, sagte er am Freitagabend im ZDF-„heute journal“.
Entscheidend sei für ihn gewesen, dass ein Parteigericht, das Bundesschiedsgericht, entscheidet, so Meuthen. „Und da hat das Gericht heute haargenau gesagt, das Bundesschiedsgericht muss in der Hauptsache entscheiden.“ Er gehe mit großer Sicherheit davon aus, dass das Bundesschiedsgericht der Argumentation des Parteivorstands folgen werde. „Und dann wird die Mitglied von Andreas Kalbitz wahrscheinlich auch beendet sein“, so Meuthen.
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Meuthen sieht sich durch die Entscheidung des Gerichts nicht geschwächt. „Ich habe zunächst einmal klare Mehrheitsverhältnisse im Bundesvorstand.“ Und er wisse auch die Mehrheit der Partei hinter sich.
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