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Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern Lieferketten mit tödlicher Nebenwirkung

2,3 Millionen Menschen sterben jährlich an den Folgen ihrer Arbeit. Eigentlich wollte die Regierung Firmen in die Pflicht nehmen, ihre Zulieferer stärker zu überwachen. Doch die Pläne werden offenbar weiter abgeschwächt.
26.07.2016 - 11:00 Uhr
Bangladesch: Was die Modefirmen aus der Rana-Plaza-Katastrophe gelernt haben Quelle: Reuters
Fabrikunglück in Bangladesch

Beim Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza im Jahr 2013 starben 1134 Menschen.

(Foto: Reuters)

Düsseldorf, Berlin Als vor vier Jahren bei einem Fabrikbrand in Pakistan 260 Arbeiter starben, stand der Textildiscounter Kik am Pranger, der dort produzieren ließ - offenbar unter fragwürdigen Bedingungen. Eine Studie von Misereor macht deutsche Unternehmen wie Siemens oder Bilfinger als Zulieferer mitverantwortlich für lebensbedrohliche Zustände in der südafrikanischen Kohleproduktion. Auch in der eingestürzten Textilfabrik in Rana Plaza in Bangladesch ließen deutsche Händler produzieren. Fast 83 Prozent der Deutschen sprachen sich in einer Umfrage dafür aus, Unternehmen gesetzlich zu zwingen, bei ihren Lieferanten im Ausland auf die Einhaltung sozialer Standards zu achten.

Doch die Politik tut sich schwer. Jetzt eskaliert der Streit über die Verpflichtung zur Einhaltung sozialer Standards in den Lieferketten immer weiter. Vor dem entscheidenden Treffen der Staatssekretäre am Donnerstag soll der Entwurf eines Nationalen Aktionsplans der  Bundesregierung weiter zugunsten der Wirtschaft entschärft worden sein.

Dies zumindest behaupten die Organisationen Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und Misereor. Nach ihrer Kenntnis kommen die Änderungswünsche aus dem Finanzministerium. „Die Überarbeitung durch das Finanzministerium trägt die Handschrift der Wirtschaftsverbände, nicht die einer Regierung, die Fluchtursachen minimieren will“, kritisiert Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt. „Bleibt es bei den Änderungen, können die Unternehmen, die menschenverachtende Produktionsbedingungen ignorieren, um davon zu profitieren, einfach weitermachen“, so Füllkrug-Weitzel.

Schon der erste Entwurf des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) war den Organisationen zu unverbindlich. Doch nun sollen offenbar auf Wunsch des Finanzministeriums weitere konkrete Elemente aus dem Papier verschwinden.

Die Zielvorgabe, dass bis 2020 die Hälfte der großen Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse eingeführt haben soll, habe das Ministerium gestrichen. Auch die Erwägung gesetzlicher Maßnahmen für den Fall, dass zu wenige Unternehmen bis 2020 Prozesse zur menschenrechtlichen Sorgfalt eingerichtet haben, stehe zur Disposition.

Das Finanzministerium wollte zu den Vorwürfen inhaltlich nicht Stellung nehmen. „Der Abstimmungsprozess läuft“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. „Zu internen Abstimmungsprozessen äußern wir uns nicht.“

Auswärtiges Amt und Entwicklungsministerium sind federführend und haben zusammen unter Einbeziehung  der Menschenrechtsorganisationen an den Vorschlägen gearbeitet. Aus Sicht von anderen Ministerien wie dem Finanz- und dem Verkehrsministerium, die erst später eingebunden wurden, sind die Vorschläge recht weitgehend ausgefallen. Das späte Hinzuziehen dürfte nicht gerade zur Bereitschaft geführt haben, dass der Entwurf nun in der Ressortabstimmung am Donnerstag einfach durchgewinkt wird.

Berlin engagiert sich international für die Menschenrechte
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