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DGB-Plakat zum Mindestlohngesetz

Nicht nur in Gewerkschaftskreisen ist die Forderung nach einem höheren Mindestlohn inzwischen üblich.

(Foto: dpa)

Arbeitsmarkt 12 Euro pro Stunde: Forderung nach Mindestlohn-Anhebung sorgt für neuen Streit

Der Druck, die Lohnuntergrenze rasch auf zwölf Euro anzuheben, wächst – selbst aus der Union. Kritiker warnen vor einem Eingriff in die Tarifautonomie und Jobverlusten.
10.11.2019 - 13:10 Uhr Kommentieren

Berlin Das Land Berlin soll künftig nur noch Aufträge an Unternehmen vergeben dürfen, die ihren Beschäftigten mindestens 12,50 Euro pro Stunde zahlen. Darauf hat sich gerade der rot-rot-grüne Senat geeinigt. Die Grünen werden bei ihrem Bundesparteitag Mitte November über einen Antrag der Parteispitze entscheiden, der eine Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro vorsieht.

Auf diese Höhe haben sich auch die SPD in ihrem Sozialstaatskonzept und die Gewerkschaft Verdi auf ihrem Bundeskongress festgelegt. Selbst aus der Union gibt es gewichtige Stimmen, die sich eine raschere Erhöhung der geltenden Lohnuntergrenze von 9,19 Euro brutto pro Stunde wünschen.

Mitten im Konjunkturabschwung steht damit eine neue Debatte über den Mindestlohn ins Haus, die schon am kommenden Mittwoch Fahrt aufnehmen könnte. Dann wird in Berlin eine Bilanz über „Fünf Jahre Mindestlohnkommission“ gezogen, die alle zwei Jahre über die Anpassung der Lohnuntergrenze entscheidet.

„Der jetzige Mindestlohn ist nicht armutsfest“, kritisiert Stefan Körzell, Vorstand beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und selbst Mitglied der Kommission. So müsste die Lohnuntergrenze laut Arbeitsministerium bei mehr als zwölf Euro liegen, wenn ein Beschäftigter mit 45 Beitragsjahren im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen sein soll. Auch die steigenden Mieten machen den Gewerkschaften Sorgen.

Körzell fordert deshalb, dass der Gesetzgeber sich entgegen früherer Zusagen doch noch einmal des Mindestlohns annehmen und ihn auf zwölf Euro heben soll – gegebenenfalls in Schritten. Danach soll die Kommission wieder ran. Damit stößt er aber auf entschiedenen Widerspruch des Vorsitzenden der Mindestlohnkommission, Jan Zilius. Er glaubt, dass der Mindestlohn kein geeignetes Instrument zur Armutsbekämpfung ist.

Oft sei nicht der Stundenlohn das Problem, sondern eine zu geringe Stundenzahl oder der Umstand, dass mit einem Einkommen eine ganze Familie zu versorgen ist. Zwar liegt die Zahl der „Aufstocker“, denen der Staat den kargen Arbeitslohn mit Steuergeld aufbessert, trotz Mindestlohn weiter bei rund einer Million. Darunter haben aber weniger als 200.000 eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle.

Eingriff in die Tarifautonomie

Zilius und Holger Schäfer, Ökonom beim arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW), weisen zudem darauf hin, dass heute deutlich mehr als zehn Millionen Arbeitnehmer noch weniger als zwölf Euro verdienen. Ihre Arbeitgeber per Gesetz zu höheren Löhnen zu zwingen, wäre nicht nur ein Eingriff in die Tarifautonomie. Die Unternehmen müssten die höheren Stundenentgelte – gegenüber dem heutigen Stand immerhin ein Plus von 31 Prozent – erst mal aufbringen, wenn es nicht zu Beschäftigungsverlusten kommen soll: „Eine Überwälzung der gestiegenen Kosten auf die Preise erscheint angesichts der konjunkturellen Abkühlung aber wenig aussichtsreich“, warnt Schäfer.

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Der Mindestlohn war im Januar 2015 mit 8,50 Euro brutto pro Stunde gestartet. Anfang 2017 wurde er auf 8,84 Euro erhöht. Im Juni 2018 hatte sich die Mindestlohnkommission erstmals auf eine zweistufige Anhebung verständigt: auf 9,19 Euro ab Januar 2019 und 9,35 Euro ab Januar 2020. Laut Gesetz muss das Gremium bei seiner Entscheidung berücksichtigen, dass ein angemessener Mindestschutz der Arbeitnehmer gewährleistet ist, faire Wettbewerbsbedingungen herrschen und keine Jobs gefährdet werden. Dabei soll es sich „nachlaufend an der Tarifentwicklung“ orientieren, also an den von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelten Löhnen. So steht es auch in der Geschäftsordnung der Kommission.

Hier setzt die Kritik der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) an. Sie hat für den CDU-Parteitag am 22. und 23. November einen Antrag eingebracht, in dem die Mindestlohnkommission aufgefordert wird, sich eine neue Satzung zu geben und „von der geübten Praxis einer quasi-automatischen Erhöhung anhand des Tarif-Index“ abzurücken.

„Ich bin enttäuscht und entsetzt über die Arbeit der Mindestlohnkommission“, sagt dazu der CDA-Chef und nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Die Tarifpartner hätten die Verantwortung für die Entwicklung des Mindestlohns übertragen bekommen und das solle auch so bleiben. „Dieser Verantwortung sind sie aber in keiner Weise gerecht geworden“, kritisierte Laumann. Der Mindestlohn sei in fünf Jahren lediglich um 69 Cent gestiegen. Die Situation im Niedriglohnbereich sei gar nicht erst angeschaut worden.

Tariflöhne als Maßstab

Eine Abweichung von der Tariforientierung sei derzeit aber nur mit Mehrheitsbeschluss der Kommission möglich, sagt dazu DGB-Mann Körzell. „Einen solchen Schritt verweigern die Arbeitgeber bisher.“ Die Kommission müsse aber auch in der Lage sein, „bei Bedarf und unter wissenschaftlicher Begleitung überproportionale Erhöhungen beim Mindestlohn durchzusetzen“, fordert der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Uwe Schummer (CDU). Das Thema dürfte beim CDU-Parteitag noch für hitzige Diskussionen sorgen.

Arbeitgeber aus Niedriglohnbranchen sind angesichts der neu entfachten Debatte alarmiert. Von der Orientierung an den Tariflöhnen dürfe nicht abgewichen werden, mahnt Sandra Warden, Geschäftsführerin beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Überproportionale Erhöhungen der Lohnuntergrenze würden die betriebswirtschaftlichen Spielräume für eine bessere Entlohnung der Fachkräfte verringern. „Ein parteipolitischer Überbietungswettbewerb beim Mindestlohn ist deshalb wirtschaftlich und arbeitsmarktpolitisch unverantwortlich“, sagt Warden.

Bei den Gebäudereinigern gilt heute für die Innenreinigung ein tariflicher Mindestlohn von 10,56 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten. Die Branche mit ihren rund 700.000 Beschäftigten, von denen einige deutlich mehr verdienen, wäre also von einer Anhebung auf zwölf Euro direkt betroffen – sollte kein Tarifvorrang gelten. Wolle der Staat die Untergrenze anheben, müsse das bundesweit, branchenübergreifend und ausnahmslos gelten, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern, fordert der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands der Gebäudereiniger, Johannes Bungart. „Wenn die Politik die erfolgreiche Arbeit der Sozialpartner künftig übernehmen will, möge sie aber nie mehr sinkende Tarifbindung beklagen oder Lobeshymnen auf die Tarifautonomie singen.“

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