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Arbeitsmarkt Corona könnte Zahl der Arbeitslosen auf mehr als drei Millionen steigen lassen

Das Forschungsinstitut IAB geht von schwerer Rezession aus. Über eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds und die Bezugsdauer gibt es weiter Streit.
21.03.2020 - 10:56 Uhr Kommentieren
Die Zahl der Kurzarbeiter zieht bereits an, die Arbeitslosenzahl könnte folgen. Quelle: dpa
Logo der Bundesagentur für Arbeit

Die Zahl der Kurzarbeiter zieht bereits an, die Arbeitslosenzahl könnte folgen.

(Foto: dpa)

Berlin Die Corona-Epidemie könnte die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland zeitweise wieder auf mehr als drei Millionen ansteigen lassen. Das geht aus einer Vorausschau des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. „Deutschland steht vor einer schweren Rezession“, warnt IAB-Experte Enzo Weber, der Arbeitsmarkt gerate dadurch extrem unter Druck.

Die Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zwei Szenarien berechnet. Im optimistischeren gehen die Forscher davon aus, dass ein Teil der Wirtschaftstätigkeit für sechs Wochen ausfällt und dann über einen ebenso langen Zeitraum zur Normalität zurückkehrt. Für diesen Fall erwarten sie einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um zwei Prozent.

Die Zahl der Erwerbstätigen wird dann der Vorausschau zufolge im Jahresdurchschnitt 2020 bei 45,25 Millionen stagnieren, zeitweise aber um 300.000 sinken. 2,36 Millionen Personen werden voraussichtlich im Jahresdurchschnitt arbeitslos gemeldet sein – das wären rund 90.000 mehr als 2019.

Im pessimistischeren Szenario geht das IAB davon aus, dass es sogar zu zweieinhalbmonatigen Ausfällen mit einer verzögerten Normalisierung der Wirtschaftstätigkeit erst bis zum Jahresende kommt und das BIP sogar um 4,7 Prozent schrumpft. In diesem Fall, so Weber „könnte die Arbeitslosenzahl zeitweise die Marke von drei Millionen überschreiten“.

Um die Folgen möglichst abzufedern, seien umfassende Stützungsmaßnahmen wie die deutlich erleichterte Kurzarbeit und die beschlossenen Liquiditätshilfen für Betriebe unerlässlich, betont Weber. „Angesichts der Schwere der Krise müssen gegebenenfalls weitere drastische Stützungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden.“

Veränderungen am Arbeitsmarkt

Wie stark die Corona-Epidemie bereits auf den Arbeitsmarkt durchschlägt, lässt sich bei der Kurzarbeit beobachten. Die Zahl der Anzeigen sei rasant angestiegen, berichtet die BA unter Berufung auf eine Befragung unter allen Arbeitsagenturen.

Danach sind in dieser Woche bundesweit bisher rund 76.700 Anzeigen auf Kurzarbeit bei den Arbeitsagenturen eingegangen. Im Vergleich dazu: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich rund 600 Betriebe innerhalb einer Woche Kurzarbeit an. Ende 2019 – in einer konjunkturellen Schwächephase – waren es rund 1000 Betriebe wöchentlich.

Die Nachfrage sei in allen Bundesländern hoch, heißt es bei der Nürnberger Behörde – besonders auffällig sind hier Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, überwiegend aus den Bereichen Transport und Logistik, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Messebau und Tourismus.

Damit Unternehmen rasch und unkompliziert Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beantragen können, hat das Bundesarbeitsministerium am Freitag eine formale Hürde gesenkt. Können Betriebsräte wegen der Corona-Epidemie nicht zu einer Sitzung zusammenkommen, weil alle oder einige Mitglieder im Homeoffice sind, sollen abweichend vom Betriebsverfassungsgesetz auch Video- oder Telefonkonferenzen möglich sein. Dies teilte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einer Ministererklärung zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte mit.

Eine Ausnahmesituation wie die Corona-Epidemie könne keine Ausrede sein, um die Betriebsräte zu übergehen und ihre Rechte faktisch außer Kraft zu setzen, schreibt Heil. Die Beschlüsse, die in einer Telefon- oder Videokonferenz gefasst würden, „sind nach unserer Auffassung wirksam“.

Gewerkschaften haben weitere Forderungen

Das Kurzarbeitergeld selbst ist weiter Gegenstand von Debatten. Der Maschinenbauverband VDMA hatte Heil aufgefordert, rasch die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von zwölf auf 24 Monate zu verlängern.

Für viele Beschäftigte im Maschinenbau und im Automobilzuliefererbereich gelte unter anderem wegen der internationalen Handelskonflikte bereits seit Frühjahr oder Sommer 2019 Kurzarbeit, heißt es in einem Brief von VDMA-Präsident Carl Martin Welcker an Heil, der dem Handelsblatt vorliegt.

„Wenn die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld nicht zeitnah verlängert wird, bleibt den Unternehmen nichts anderes übrig, als die betroffenen Beschäftigten zu entlassen“, warnt der VDMA-Präsident. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) macht sich in ihrer Stellungnahme zur Verordnung, mit der die Bundesregierung die erweiterte Kurzarbeit umsetzen will, für eine Verlängerung der Bezugsdauer auf 24 Monate stark.

Den Gewerkschaften geht es dagegen vor allem um eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds. Es deckt für die ausgefallene Arbeitszeit 60 Prozent des Nettoeinkommens ab, bei Beschäftigten mit Kindern sind es 67 Prozent. Gerade Geringverdiener kämen mit diesen Beträgen nicht über die Runden, heißt es etwa bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, macht sich deshalb für eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds auf mindestens 80 Prozent des Nettoeinkommens stark. „Das Kurzarbeitergeld ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Krisenbewältigung“, sagte Bäumler dem Handelsblatt. „60 Prozent vom Nettoeinkommen bedeutet aber für viele Beschäftigte, dass sie ihre Miete nicht mehr bezahlen können.“

Es mache aber keinen Sinn, dass Arbeitnehmer trotz Kurzarbeitergeld staatliche Grundsicherung beantragen müssten. Deshalb sollte erwogen werden, dass Kurzarbeitergeld befristet auf 80 Prozent anzuheben.

Aufstockung durch Arbeitgeber?

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hatte am Mittwoch nach einem Treffen der Sozialpartner mit Arbeitsminister Heil und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärt, dass nach einer Lösung gesucht werde, diese aber noch nicht gefunden sei.

In einigen Branchen sehen Tarifverträge eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch die Arbeitgeber vor. Die Gewerkschaft NGG hatte auch den Hotel- und Gaststättenverband Dehoga zu Gesprächen aufgefordert, um eine entsprechende Vereinbarung zu erzielen.

Laut der Arbeitgeber hatte die NGG aber verlangt, dass die Unternehmen das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des Nettoeinkommens aufstocken und bis zwei Monate nach Ende der Kurzarbeit auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten sollen.

Solche Forderungen seien „wirtschaftlicher Irrsinn“ und würden viele Betriebe direkt in die Insolvenz treiben, warnt der Gastronomieverband. „Betriebe brauchen jetzt Liquidität, sonst ist ihre Existenz und damit auch die Einkommensgrundlage der Beschäftigten akut bedroht.“

Mehr: Die Große Koalition will nun doch einen Nachtragshaushalt auflegen – und zwar einen gigantischen. Finanziert werden sollen die Ausgaben über neue Schulden.

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