Arbeitsmarkt Ersatz für Fuest: Ökonom Feld wird Mitglied der Mindestlohnkommission

Er löst Ifo-Chef Fuest als Berater der Mindestlohnkommission ab.
Berlin Die Bundesregierung hat die Mitglieder der Mindestlohnkommission für die nächste fünfjährige Amtszeit neu berufen. Eine personelle Veränderung gibt es nur auf Seiten der nicht stimmberechtigen wissenschaftlichen Mitglieder. Hier löst der Freiburger Ökonom und Wirtschaftsweise Lars Feld den Ifo-Chef Clemens Fuest ab.
Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze, die derzeit bei 9,19 Euro brutto pro Stunde liegt und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigt. Neben einem Vorsitzenden ist das Gremium mit je drei stimmberechtigten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt, die von den Spitzenorganisationen beider Seiten vorgeschlagen und von der Bundesregierung berufen werden.
Vorsitzender der Kommission bleibt der frühere RWE-Arbeitsdirektor Jan Zilius. Für die Arbeitgeber sitzen der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, die Präsidentin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG), Brigitte Faust, und der Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Karl-Sebastian-Schulte, in der Kommission.
Die Arbeitnehmerseite wird durch Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis und den Chef der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Robert Feiger, vertreten.
Zweites wissenschaftliches Mitglied ohne Stimmrecht ist die stellvertretende geschäftsführende Direktorin des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen, Claudia Weinkopf. Sie nimmt die Aufgabe auf Vorschlag der Gewerkschaften schon seit Berufung der ersten Mindestlohnkommission im Dezember 2014 wahr.
Laumann „enttäuscht und entsetzt“ über Arbeit
Ifo-Chef Fuest begründete seinen Rückzug damit, dass er bereits mit anderen Aufgaben zeitlich stark belastet sei. „Die Zusammenarbeit da war sehr gut und konstruktiv“, sagte er dem Handelsblatt. Nach fünf Jahren sei es für die Kommission aber sicher auch gut, wenn es einen Wechsel gebe.
Zuletzt war die Kommission verstärkt in die Kritik geraten. So hat die SPD auf ihrem jüngsten Bundesparteitag beschlossen, die seit 2015 geltende gesetzliche Lohnuntergrenze „perspektivisch“ auf zwölf Euro anzuheben.
Der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Karl-Josef Laumann, hatte im Handelsblatt erklärt, er sei „enttäuscht und entsetzt“ über die Arbeit des Gremiums. Die bisherigen Erhöhungsschritte seien viel zu gering gewesen, die Situation im Niedriglohnsektor gar nicht angeschaut worden.
Auf Antrag der CDA hatte der CDU-Bundesparteitag die Kommission im November aufgefordert, sich eine neue Geschäftsordnung zu geben und ihre Spielräume stärker zu nutzen. Sie müsse „von der geübten Praxis einer quasi-automatischen Erhöhung anhand des Tarif-Index“ abrücken.
Allerdings gibt nicht nur die Geschäftsordnung, sondern auch das Tarifautonomiestärkungsgesetz, in dem der Mindestlohn geregelt ist, den Kommissionsmitgliedern vor, sich bei ihren Anpassungsentscheidungen „nachlaufend an der Tarifentwicklung“ zu orientieren.
Mit einer Zweidrittelmehrheit kann das Gremium aber von diesem Prinzip abweichen, „wenn besondere, gravierende Umstände aufgrund der Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung vorliegen“, heißt es in der Geschäftsordnung. Dies würde aber bedeuten, dass mindestens ein Arbeitgebervertreter mit der Gewerkschaftsseite stimmen müsste oder umgekehrt.
Mehr: Arbeitgeber machen Front gegen geplantes Lieferkettengesetz.
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