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Arbeitsmarkt Neue Initiative will für mehr Jobs für Menschen mit Handicap sorgen

Ämter und Ministerium werben gemeinsam für die Beschäftigung Schwerbehinderter. Hintergrund ist wohl auch, eine höhere Ausgleichsabgabe zu verhindern.
09.04.2019 - 04:16 Uhr Kommentieren
Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Quelle: Westend61/Getty Images
Behinderte im Arbeitsalltag

Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen.

(Foto: Westend61/Getty Images)

Berlin Vor ein paar Jahren machte SAP mit der Ankündigung Schlagzeilen, Hunderte Autisten einzustellen. Detailgenauigkeit und Akribie – im Alltag oft als krankhaft empfunden – oder das hervorragende Gedächtnis machten Autisten zu idealen Softwaretestern, begründete der Konzern den Schritt.

Solche Beispiele sollten viel stärker Schule machen, findet die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Zu oft folgten Unternehmen noch dem Vorurteil „Schwerbehindert gleich leistungsgemindert“. Gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) startet die BDA daher die Initiative „Einstellung zählt“.

In den sechs Arbeitsagenturbezirken Aachen-Düren, Erfurt, Freiberg, Köln, Neumünster und Reutlingen sollen gezielt Arbeitgeber angeschrieben werden, die bisher keine Schwerbehinderten beschäftigen. Zudem soll es Aktionen und einen Erfahrungsaustausch zwischen Unternehmen geben. Nach der Pilotphase ist geplant, die Aktion 2020 auf ganz Deutschland auszudehnen.

Keine Drohkulisse

„Die Initiative ist eine einmalige Chance zu zeigen, dass Inklusion sich lohnt und ein Gewinn für alle Beteiligten sein kann“, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer mit Blick auf den Fachkräftemangel. In vielen Firmen seien die diversen Unterstützungsangebote bei der Beschäftigung Schwerbehinderter zu wenig bekannt: „Hier wollen wir gemeinsam noch besser aufklären.“

Betriebe mit mindestens 20 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Gesamtwirtschaftlich liegt diese Beschäftigungsquote seit Jahren konstant bei 4,7 Prozent, wobei der öffentliche Dienst besser abschneidet als die Privatwirtschaft. Behinderte haben also durchaus am Beschäftigungsaufbau der zurückliegenden Jahre teilgenommen.

Rund 160.000 Arbeitgeber unterlagen 2016 – jüngere Daten liegen nicht vor – der Beschäftigungspflicht. Sie gaben knapp 1,1 Millionen Menschen mit Handicap Arbeit. Doch in rund jedem vierten dieser Betriebe arbeitete kein einziger Schwerbehinderter.

Behindertenverbände fordern deshalb, die Ausgleichsabgabe zu erhöhen. Sie beträgt, gestaffelt nach dem Grad des Pflichtversäumnisses, zwischen 125 und 320 Euro pro Jahr je nicht besetzten Pflichtplatz. 2017 brachte die Abgabe 640 Millionen Euro ein.

Bei den Arbeitgebern hält man aber wenig davon, nun eine größere Drohkulisse aufzubauen. So zählt die BA zwar in der Privatwirtschaft knapp 260.000 nicht besetzte Pflichtarbeitsplätze. Dem stehen aber nur gut 162.000 arbeitslos gemeldete Schwerbehinderte gegenüber. Zudem beschäftigen auch Kleinbetriebe Behinderte, die nicht dazu verpflichtet wären.

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