Arbeitsrecht Wie Corona die Urlaubsplanung von Beschäftigten und Unternehmen über den Haufen wirft

Wenn eine Firma jetzt Betriebsferien absage, müsse der Arbeitgeber Stornokosten für bereits gebuchte Urlaubsreisen genauso übernehmen wie eventuelle Kosten für eine anfallende Kinderbetreuung.
Berlin Stefan Wolf sieht die Sache pragmatisch: Um die Wirtschaft nach der Coronapause wieder ans Laufen zu bringen, würde der Chef des Arbeitgeberverbands Südwestmetall gern die im Sommer übliche Betriebsruhe streichen. „Die Ferien fallen dann halt mal aus, so bitter das ist“, sagte er jüngst der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Tatsächlich wirft die Viruspandemie die Urlaubsplanungen von Beschäftigten und Unternehmen über den Haufen. „Wir haben es mit gegenläufigen Interessen zu tun“, sagt Julia Pfrogner von der Kanzlei Vielmeier Rieble in München.
Die Arbeitgeber wollten gerne, dass Urlaub abgebaut werde, während die Wirtschaft ohnehin ruhe. „Die Arbeitnehmer möchten ihren Urlaub dann nehmen, wenn sie auch etwas damit anfangen können“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Doch den Urlaub einfach so auf die Zeit nach den Corona-Einschränkungen verlegen, das geht nicht. „Wenn Urlaub beantragt und genehmigt ist, dann muss der Arbeitnehmer ihn im beantragten Zeitraum auch nehmen“, sagt Thomas Ubber, Arbeitsrechtler bei Allen & Overy in Frankfurt.
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Der Urlaub kann also nicht einfach storniert werden, weil die geplante Reise ins Wasser fällt. Umgekehrt könne der Arbeitgeber aber keinen Arbeitnehmer zwingen, Urlaub zu nehmen, solange die Coronakrise anhält. „Da kann er nur an die Vernunft appellieren“, so Ubber.
Oder Anreize setzen, damit Beschäftigte ihren Urlaub zu bestimmten Zeiten nehmen, schlägt Pfrogner vor – etwa eine finanzielle Zuwendung oder zusätzliche freie Tage. Nicht erlaubt ist hingegen, dass Beschäftigte auf ihren gesetzlichen Jahresurlaub von 20 Tagen bei einer Fünftagewoche verzichten und sich ihn stattdessen auszahlen lassen, weil im Betrieb nach der Corona-Unterbrechung so viel zu tun ist. Das sei nur für vertraglichen Zusatzurlaub möglich, erläutert Pfrogner.
Was aber, wenn Unternehmen der Idee von Südwestmetall-Chef Wolf folgen und die Werksferien ausfallen lassen? Schließlich haben sich die Beschäftigten ja bei ihrer Urlaubsplanung darauf eingestellt. Zudem fällt die Werkspause meist in die Sommerferien, sodass sich erneut das Problem der Kinderbetreuung stellt, wenn der Betrieb einfach weiterläuft.
Laut Rechtsprechung dürfen Arbeitgeber bei außergewöhnlichen Umständen auch bewilligten Urlaub widerrufen und Beschäftigte sogar aus dem Urlaub zurückholen. „Wenn ein aufgrund der Coronakrise stillstehendes Werk jetzt wieder hochgefahren wird und damit erhebliche Produktionsausfälle nachgeholt werden müssen, würde das nach meiner Einschätzung als außergewöhnlicher Umstand gelten“, sagt Ubber.
Allerdings: Wenn eine Firma jetzt Betriebsferien absage, müsse der Arbeitgeber Stornokosten für bereits gebuchte Urlaubsreisen genauso übernehmen wie eventuelle Kosten für eine anfallende Kinderbetreuung.
Auswirkungen auf Urlaubsanspruch
Strittig unter Juristen ist, wie sich Kurzarbeit auf den Urlaubsanspruch auswirkt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe 2012 entschieden, dass für die Zeit der Kurzarbeit der Urlaub gekürzt werden kann, erklärt Pfrogner. „Also ein Monat Kurzarbeit null bedeutet ein Zwölftel weniger Urlaub.“
Bei Allen & Overy weist man zwar darauf hin, dass nach dem EuGH-Urteil in Deutschland keine entsprechende gesetzliche Regelung erfolgt sei. Dennoch gebe es Rechtsexperten, die von einer automatischen anteiligen Kürzung des Urlaubsanspruchs ausgingen.
Arbeitnehmer müssen aber nicht den ihnen für 2020 zustehenden Erholungsurlaub einsetzen, um Kurzarbeit in ihrem Betrieb zu verhindern. So soll etwa sichergestellt werden, dass Eltern ihren Urlaub zur Kinderbetreuung einsetzen können, solange Kitas und Schulen geschlossen sind.
Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts bleiben Verdienstkürzungen durch Kurzarbeit unberücksichtigt. Wer in Kurzarbeitsphasen Urlaub nimmt, erhält das volle Urlaubsentgelt – und kann so Verdienstausfälle durch die Kurzarbeit lindern.
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