Die Regeln zum Bezug von Hartz IV ändern sich durch die vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes nicht: Für zuziehende EU-Ausländer gilt generell eine dreimonatige Sperre. Auch danach gibt es nach Angaben des Arbeitsministeriums keine Zahlungen, solange ein Ausländer aus einem anderen EU-Staat in Deutschland Arbeit sucht. Erst wenn er eine Arbeit gefunden hat, erhält er Anspruch auf Hilfe – etwa auf die Aufstockung eines niedrigen Lohnes, der nicht zum Leben reicht.
In Deutschland lebende Rumänen und Bulgaren sind dem Ministerium zufolge seltener arbeitslos und erhalten seltener Hartz IV als der Durchschnitt der Ausländer: Unter den rund sechs Millionen Beziehern von Hartz IV sind danach 18.000 Rumänen und knapp 20.000 Bulgaren. Damit bekommen zehn Prozent der Rumänen und Bulgaren diese Sozialleistung, während es im Durchschnitt der Ausländer 16,2 Prozent sind. Insgesamt erhalten 7,5 Prozent der Menschen in Deutschland Hartz IV.
Verwirrend ist die Rechtslage wegen abweichender Gerichtsurteile: So wurde in Nordrhein-Westfalen arbeitssuchenden Rumänen Anspruch auf Hartz IV zugesprochen. Geklagt hatte eine Familie mit zwei Kindern, die seit 2009 in Gelsenkirchen von Kindergeld und dem Verkauf von Obdachlosen-Zeitungen lebt. Das Sozialgericht Gelsenkirchen wies die Klage ab, weil die Rumänen ein Aufenthaltsrecht nur zur Arbeitssuche und damit keinen Anspruch auf Sozialleistungen hätten. Das Landessozialgericht hob dieses Urteil auf: Die Kläger hätten sich seit über einem Jahr erfolglos um Arbeit bemüht, und ihre Anstrengungen dürften auch in Zukunft erfolglos bleiben. Damit beruhe ihre Aufenthaltsberechtigung nicht mehr auf der Arbeitssuche, die Leistungen ausschließe. Das Urteil ist umstritten. Im Grundsatz betrifft es nach Angaben des Gerichts etwa 130.000 Menschen in Deutschland.
Auf Kindergeld haben EU-Ausländer auch dann Anspruch, wenn sie in Deutschland nur wohnen, aber keine Arbeit haben. Kritisiert wurde zuletzt, dass auch Kindergeld für Kinder ausgezahlt wird, die weiter im Ausland leben. Eltern erhalten die Leistung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, im Falle einer Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Für die ersten beiden Kinder werden pro Monat 184 Euro gezahlt, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. Eltern mit vier Kindern kommen damit auf 773 Euro.
Hier verhält es sich wie bei Hartz IV: Arbeitsuchende Zuwanderer haben nach Aussage des Gesundheitsministeriums keinen Anspruch auf Leistungen. Wer die Arztrechnung nicht bezahlen kann oder nicht versichert ist, ist auf kostenlose Angebote von Ärzten, Kirchen oder Kommunen angewiesen.
Nach europäischem Recht haben nur arbeitende EU-Ausländer ein Recht auf Sozialleistungen. Ein Aufnahmeland muss nicht erwerbstätigen Bürgern aus anderen EU-Staaten in den ersten drei Monaten keine Sozialhilfe zahlen. Auch danach entsteht nach Angaben der EU-Kommission bei EU-Bürgern ohne Arbeit kaum ein Anspruch auf Sozialleistungen, da sie - um überhaupt ein längeres Aufenthaltsrecht zu bekommen - genügend Geld haben müssen. Erst nach fünf Jahren können EU-Ausländer ebenso wie Einheimische Sozialhilfe beantragen. Im Falle eines Missbrauchs können EU-Ausländer ausgewiesen werden.
„Deutsche Urteile, die EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht Ansprüche auf Hartz IV geben, basieren allein auf deutschem Recht“, erklärt die EU-Kommission. Solche Fälle könnten die Behörden durch die Anwendung der Freizügigkeitsrichtlinie sowie Ausweisungen beziehungsweise Wiedereinreisesperren im Falle eines Missbrauchs verhindern. Die Konsequenzen der Zuwanderung aus EU-Staaten für die nationalen Sozialhaushalte sind nach EU-Angaben gering. In Deutschland seien 2012 nur 4,2 Prozent der Arbeitssuchenden, die Sozialleistungen erhielten, zugewanderte EU-Bürger gewesen.
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Die Realität sieht leider anders aus. Es ist bekannt, daß unser Sozialsystem sehr freigiebig ist.
Diese Regelung wird doch schon ausgehebelt wenn ein Ausländer die Deutsche Staatsbürgerschaft erhält (Leider wird unsere Staatsbürgerschaft an fast jeden vergeben).
Natürlich brauche ich kein Hartz 4 wenn ich von der Bundesrepublik Deutschland Rentenzahlungen erhalte, ohne daß Einzahlungen erfolgt sind.
Ansonsten nehme ich an das wir an die Ausländer dann Sozialhilfe zahlen, weil sie keinen Anspruch auf Hartz 4 haben.
Wer kein „Auslandkrankenschein“ besitzt wird trotzdem behandelt (Realität).
Warum haben Ausländer überhaupt Anspruch auf Kindergeld?
Wir haben eine massive Einwanderung (Invasion) auch in unserer Sozialsysteme. Wir brauchen nur ein Blick in die Sozialausgaben unseres Landes werfen und wir könnten über 42 Prozentpunkte unserer Ausgaben in diesen reduzieren wenn wir nicht mehr das Sozialamt der Welt sind.
Als vor 3 - 4 Jahren deutsche Installationsmeister, Dachdeckermeister, Schreinermeister usw. nach Dänemark wollten, mußte ein Arbeitsvertrag über mehr als 12 Monate nachgewiesen werden, best#tigt duch die dänische Botschaft oder der in Dänemark am Ort ansässigen IHK:
Außerdem mußten diese Deutschen Dänisch sprechen und schreiben. Dazu wurden in Deutschland Kurse angeboten.
Weshalb soll nun die BRD anders handeln??
Tja, ich bin weiter für Zuwanderung nach kanadischem oder australischen Vorbild. Kurzfassung. Nur Spitzenfachkräfte. Alles andere ist für eine High-Tech Nation wie Deutschland nutzlos. Neben den ca 9 Mio Arbeitslosen (3 Mio + 6 Mio Hartz IV Empfänger) den eh schon hier gering qualifiziert sind. Australien hat zum Bsp so schöne Regelungen.
Und nein, Deutschland kann nicht die Welt retten.
VG
Marvel
Wenn Ausländer bei uns einziehen und mittellos sind, läßt man sie verhungern oder haben sie Anspruch auf soziale Hilfe
Ja aber die "Hilfe" dürfte sich in erster Linie NUR und ausschließlich aus Sachleitungen beschränken, dann würden viele Probleme sich schnell erledigen oder gar nicht erst entstehen.
Beitrag von der Redaktion gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.
Beitrag von der Redaktion gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.
"Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Staatssekretärs-Ausschuss einsetzen, der sich mit den Regeln zu Sozialleistungen für EU-Ausländer befassen soll."
Ach, jetzt schon? Die Thematik ist seit Jahren bekannt. Im Hinterherdenken und Wegschieben von Problematiken sind unsere Politiker einsame Spitze.
Interessant wäre zu wissen wie der Praxisfall aussieht. Wenn Ausländer bei uns einziehen und mittellos sind, läßt man sie verhungern oder haben sie Anspruch auf soziale Hilfe (natürlich in Euro), Wohnung, Strom, Heizung, Telefon, Fernsehgebühren, Möbel und viele Dinge mehr, die den laufenden, menschenwürdigen Lebensunterhalt abdecken?