Asylbewerber, die in Deutschland Zuflucht suchen, werden nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt und dort untergebracht. Der Verteilerschlüssel richtet sich nach Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl der Länder. Das Steueraufkommen wird mit zwei Dritteln, die Bevölkerungszahl mit einem Drittel gewichtet. Der Schlüssel wird von der Gemeinsamen Wirtschaftskonferenz jedes Jahr neu berechnet.
...müssen Nordrhein-Westfalen (2014: 21,2 Prozent) und Bayern (15,2 Prozent) aufnehmen. Baden-Württemberg liegt an dritter Stelle (12,9 Prozent). Am niedrigsten sind die Anteile für das Saarland (1,2 Prozent) und Bremen (0,9 Prozent).
Den „Königsteiner Schlüssel“ an sich gibt es seit 1949: Die Bundesländer einigten sich damals im hessischen Königstein auf einen Schlüssel zur Finanzierung von Forschungseinrichtungen außerhalb der Universitäten. Das Instrument wird inzwischen aber auch für andere Fragen rund um die Lastenverteilung unter den Ländern genutzt.
Seit Anfang 2005 dient der Schlüssel als Grundlage für Verteilung von Asylbewerbern. Damals zählten die Behörden rund 29.000 Asylanträge in Deutschland, 2014 waren es rund 173.000.
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