Außenwirtschaftsverordnung Bundesregierung verschärft Sicherheitsprüfung für ausländische Investoren

Seit der Übernahme des Augsburger Roboterherstellers Kuka wird darüber diskutiert, wie der Aufkauf von Hightech-Unternehmen durch chinesische Unternehmen verhindert werden kann.
Berlin Die Bundesregierung kann künftig leichter einschreiten, wenn Investoren aus Nicht-EU-Ländern nach deutschen Hightech-Unternehmen greifen. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, die zu einem erheblichen Anstieg der Sicherheitsprüfungen bei Übernahmen führen dürfte.
Die Verschärfung betrifft Firmen aus zahlreichen Technologiefeldern wie Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Robotik, Halbleiter oder Cybersicherheit. Wenn sich ausländische Investoren mit 20 Prozent oder mehr an einem Unternehmen aus einem dieser Sektoren beteiligen wollen, müssen sie die Pläne an das Bundeswirtschaftsministerium melden.
Das Ministerium hat dann bis zu vier Monate Zeit zu prüfen, ob es die deutschen Sicherheitsinteressen berührt sieht. Auch künftig werde die Bundesregierung ausländische Investition aber „nur im Ausnahmefall untersagen“, so das Wirtschaftsministerium.
Auch so werde die explizite Aufnahme der Hightech-Sektoren in die Verordnung für die Firmen aber erhebliche Konsequenzen haben, sagt Jan Bonhage, Partner bei der Kanzlei Hengeler Mueller: „Die zahlreichen Verschärfungen in den vergangenen Jahren führen dazu, dass die Investitionsprüfung einen vergleichbaren Aufwand für die beteiligten Unternehmen mit sich bringt wie die Fusionskontrolle.“ So dürfen die Unternehmen einen Deal nicht vollziehen, solange die behördliche Prüfung laufe.
Aus der Industrie kommt verhaltene Kritik: Für den Investitionsstandort sei es "ein problematisches Signal", wenn die Genehmigungspflicht für immer mehr Unternehmen verschärft werde, sagte Wolfgang Niedermark, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Die Novelle berücksichtige aber einige zentrale Sorgen der Industrie.
Die Bundesregierung hatte etwa die Schwelle für die Meldepflicht in den Hightech-Sektoren von ursprünglich zehn auf 20 Prozent angehoben. Zudem habe man sich bemüht, die Fallgruppen in den einzelnen Technologiebereichen „so konkret wie möglich“ zu fassen, so das Wirtschaftsministerium. Das schaffe Rechtssicherheit.
Regierung schafft für die Prüfung etliche neue Stellen
Dennoch stellen sich die Behörden auf einen erheblichen Anstieg der Fallzahlen ein: So sind laut der Verordnung 27 neue Stellen in den an der Prüfung beteiligten Ministerien geplant und neun weitere im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Regierung begründet die Verschärfung mit Sicherheitsinteressen, aber auch mit der zunehmenden Konkurrenz der großen Wirtschaftsblöcke. Die Große Koalition hatte den Rechtsrahmen für die Investitionsprüfung in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft, vor allem aus der Sorge, chinesische Investoren könnten kostbares Know-how aufkaufen. „Während es zunächst darum ging, die Kern-Belange der nationalen Sicherheit und Ordnung zu schützen, fließen jetzt zunehmend geopolitische und industriepolitische Erwägungen mit ein“, sagt Bonhage.
Deutlich ausgeweitet wird auch die besonders strikte Prüfung von Produkten, die einen Bezug zu Rüstungsgütern haben. Unter die sogenannte sektorspezifische Prüfung fallen künftig etwa auch bestimmte Simulationsprogramme oder Cyberwaffen. Hier liegt die Meldeschwelle mit zehn Prozent auch niedriger.
Die Anhebung der Meldegrenze auf 20 Prozent in den anderen Sektoren sorgt besonders unter Finanzinvestoren und Start-ups für Erleichterung. So hatte der Start-up-Verband gewarnt, gerade Firmen in der Wachstumsphase seien auf das Kapital von Investoren außerhalb der EU angewiesen, um große Finanzierungsrunden zu stemmen. Die finale Verordnung bedeute nun „für Start-ups im Ergebnis keine signifikanten zusätzlichen Restriktionen“, sagte Verbandsgeschäftsführer Christoph Stresing.
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